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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim sowie dem angrenzenden Teile der Gemeinde Rohrbach für das Jahr 1914 — Heidelberg, 1914

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https://doi.org/10.11588/diglit.2494#0605
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534

10 Pfennig-Strecken.
Bhf. Schlierbach bis Teufelskanzel

Jägerhaus
Teüfelskanzel
Rofenbusch
Karlstor
Kornmarkt
Ludwigsplatz

Märzgasse

Bismarckplatz „
Bunsenstraße „

Bunsenstraße „

Kronprinzenstraße „

Römerstraße „

Schlachthaus „

15 Pfeunig-
Bhf. Schlierbach bis
Jägerhaus „

Teufelskanzel „

Rosenbusch „

Karlstor
Kornmarkt
Ludwigsplatz
Märzgafse
Bismarckplatz
Bunsenstraße
Römerstraße
Ladeuburger Str.
Kronpriuzenstr.
Schlachthaus
Kußmaulstraße
Friedensstraße
Schlachthaus
Kußmaulstraßs
Römerstraße
Ladenburger Str.
Kußmaulstraße
Ladenburger Str.
Strecken.
Kornmarkt
Ludwigsplatz
Märzgasse
Bunsenstraße
Römerstraße

Abonnements

Tarif.

Rosenbusch

Karlstor

Kornmarkt

Kronprinzenstraße

Schlachthaus

bis Ladenburger Str.
„ Kronprinzenstr.

„ Schlachthaus
„ Kußmaulstraße
Friedeusstraße

Sihlachthaus
Friedensstraße

20 Pfennig-Strecken.

Bhf. Schlierbach

Jägerhaus

Teufelskanzel

Rosenbusch

bis Ludwigsplatz
Bismarckplatz
Kronprinzenstr.
Kußmaulstraße
Schiachthaus
Friedensstraße

25 Pfennig-Streckeu.

Bhf. Schlierbach bis Bismarckplatz
Jägerhaus „ Kronprinzenstr.

„ „ Schlachthaus

„ „ Kußmaulstraße

Teufelskanzel „ Friedensstraße

30 Pfennig-Strccken.

Bhf. Schlierbach bis Kronprinzenstr.
„ „ Schlachthaus

„ „ Friedensstraße

Es werden ausgegeben:

4. Jahreskarten, giltig für sämtliche Stadtlinien zum Preise von Mk. 108.—

Jahreskarten, giltig für die Stadtlinien ohne die Liuie Karlstor-Schlierbach zum

2.

3.

4.

5.

7.

Preise von Mk.
Monatskarten,
Monatskarten,
Monatskarten,
Monatskarten,
Monatskarten,
Monatskarten,

102 —
giltig für

eine 10 Pfennig-Strecke zum Preise von Mk. 6.20

. 15 „ „ „ „ „ „ 8.20

„ „ 20 „ „ „ „ „ „ 9.20

„ „ 25 u. 30 „ „ „ „ „ „ 10.20

„ sämtl. Stadtlinien ohne die Linie Schlierbach „ 10.20
„ „ „ mit der Linie Schlierbach „ 12.40

einschließlich Fahrkartensteuer.

Diese Karten sind nicht übertragbar und werden nur vom ersten eines Monats
ab auf dem Bureau der Gesellschaft, Bergheimer Str. 4, Werktags von morgens
7 Uhr bis abends 7 Uhr und Sonn- und Feiertags von 9—10 Uhr vormittags
ausgestellt. Gegen Eiusendung des Portos werden die Karten dem Besteller auch
durch die Poft zugestellt. — Vergütung für Nichtbenutzung wird nicht gewährt.

Geht eine Karte verloren, so ist der Direktion hiervon unverzüglich Mirteilung zu
machen. Dem Verlierer wird dann auf Wunsch gegen Entrichtung einer Gebühr von
2 Mk. für eine Jahreskarte und 1 Mk. für eine Mönatskarte ein Duplikat ausgeferrigt.

8. Zehnfahrten-Heftchen zum Preise von Mk. 1.— und Fünfzigfahrten-Heftchen
zum Preise vön Mk. 4.50.

Die Fahrscheine dieser Heftchen berechtigen zum Befahren einer 15 Pfg.-Strecke
und sind übertragbar, jedoch darf ein Fahrfchein nur von einer Person benutzt werden.

Bemerkungsn:

1. Ein Kind unter 4 Jahren in Begleitung einer vollzahlenden Person (Jahres-
und Monatskarteninhaber ausgenommen) ist frei, sofern für dasselbe kein besonderer
Platz beansprucht wird.

2. Für 2 Kmder unter 4 Jahren in Begleitung einer vollzahlenden Persoir ist
1 Fahrscheiu zu lösen.

3. Handgepäck, für das kein besonderer Platz beansprucht wird und dessen Abmes-
ungen 35X25X25 em nicht überschreiten, wird frei befördert. Für jedes andere Gepäck-
stück, welches zur Beförderung zugelassen ist, muß ein lO Pfg.-Fahrschein gelöst werden.

4. Die Abonnementskarte ist den Schaffern und den revidierenden Beamten
unaufgefordert vorzuzeigen, widrigenfalls der Jnhaber seines Abonnements un-
geachtet den sahrplanmäßigen Preis zu zahlen hat.

4. An den Haltestellen wird nur auf Wunsch gehalten. Umsteigen ist nur
an den Haltesteüen Hauptbahnhof, Bismarckplatz und Karlstor in den nächsten nicht
vollbesetzten Wagen gestattet.
 
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