Ü36
1 Kind unter 4 Jahren, fosern es in Begleitung einer vollzahlenden Person ift
und keinen besonderen Platz in Anspruch nimrnt, hat freie Fahrt. Für jedes weitcre
Kind unter 4 Jahren ist der Kindersahrftreis zu entrichten.
Handgepäck bis zu 1b KZ wird frei befördert, wenn für dasselbe kein besonderer
Platz beansprucht wird.
Für anderes Gepäck wird berechnet: Von Station zu Station für jedes üs 1 Pfp.
Mindestpreis jedoch 10 Pfg.
Das Mitnehmen größerer Hunde bei Benutzung der Bergbahn ist nur gegen Ent-
richtung einer Taxe von 10 Pfg. für jede Strecke zwischen zwei Stationen gestattet.
Schoßhunde werden dagegen frei befördert.
Als Schoßhunde gelten Zwerghündchen aller Rassen und jnnge Hunde, die die
Größe eines Zwerghündchens noch nicht überschritten haben. Jn Streitfällen em-
scheidet das Gewicht. Wie schwer ein Hund sein darf, um noch als Schoßhund zu
gelten, ist von der Direktion festgesetzt und schriftlich an allen 4 Kassen der Bergbahn
zur Einstcht niedergelegt. Das Wiegen der Hunde geschieht an der Kornmarkt-,
Molkenkur- und Königstuhlstation.
Den Abonnementskarten-Jnhabern, welche Hunds mit sich führen, wird eine Er-
mäßigung vorstehender Preise in der Richtung gewährt, daß für einen Hund von
Station zu Station eine Nummer auf der betr. Karte durchlocht wird.
III. KönigstuhlturmsUufzug.
Der Aufzug ist vom 1. Apri! bis 31. Oktober in Betrieb.
Fahrgelegenheit im allgemeinen während der Dauer des Bergbahnbetriebes nach
Bedarf.
Fahrpreise für die einfache Fahrt 10 für die Hin- und Rückfahrt 15 -Z.
Trnie Heidelberg—Wiesloch.
Eigentümerin: Stadtgemeinde Heidelberg.
Betriebspächterin: Heidelberger Straßen- und Bergbahn Akt.-Ges.
Fahrplan.
H'eidelberg-Rohrbach und zurück. Jm allgemeinen viertelstündlicher Verkehr.
Heidelberg-Kirchheim und zurück. „ halbstündlicher Verkehr.
H^eidelberg-Lsimenundzurück. „ halbstündlicher Verkehr.
Heidelberg-Nußloch und zurück. „ stündlicher Verkehr.
Heidelberg-Wiesloch und zurück. „ stündlicher Verkehr.
Jm Uebrigen wird der Betrieb an jedem einzelnen Sonn- und Festtag dem
Bedürfnis angepaßt.
Tarif.
Von be
;w. nach
für
eine
Fahrt
fürZei
ein
Fahrkar
gil
1 Monat
tkarten
chl.
tenstsuer
tig
?! Mouat
für
Schüler-
karten
für
Arbeiter-
karten
!Für Gepäck,
j ivelches iu
seineu
lAbmesstmgen
M X. 80X30
Centimetsr
übsrsteigt
Pfg.
Heidelberg
Rohrbach
10
6.20
15.40
3.—
I
—.60
20
Hauptbahnhof
Frisdrichstraßs
Kirchheim
15
8.20
21.60
4.—
—.90
20
Leimen
20
8.20
21.60
4.—
—.90
20
sltußloch
30
10.20
24.60
5.—
1.20
30
Wiesloch
40
12.40
30.60
6 —
1.50
40
Rohrbach
Kirchheim
10
6.20
15.40
3.—
-.60
20
Eoethsstraße
Leimen
10
6.20
15.40
3.—
—.60
20
Nußloch
20
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21.60
4 —
—.90
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Wiesloch
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Leimen
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Kirchheim
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Nußloch
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—.60
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Kirchheim
25
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Wiesloch
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1.50
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1 Kind unter 4 Jahren, fosern es in Begleitung einer vollzahlenden Person ift
und keinen besonderen Platz in Anspruch nimrnt, hat freie Fahrt. Für jedes weitcre
Kind unter 4 Jahren ist der Kindersahrftreis zu entrichten.
Handgepäck bis zu 1b KZ wird frei befördert, wenn für dasselbe kein besonderer
Platz beansprucht wird.
Für anderes Gepäck wird berechnet: Von Station zu Station für jedes üs 1 Pfp.
Mindestpreis jedoch 10 Pfg.
Das Mitnehmen größerer Hunde bei Benutzung der Bergbahn ist nur gegen Ent-
richtung einer Taxe von 10 Pfg. für jede Strecke zwischen zwei Stationen gestattet.
Schoßhunde werden dagegen frei befördert.
Als Schoßhunde gelten Zwerghündchen aller Rassen und jnnge Hunde, die die
Größe eines Zwerghündchens noch nicht überschritten haben. Jn Streitfällen em-
scheidet das Gewicht. Wie schwer ein Hund sein darf, um noch als Schoßhund zu
gelten, ist von der Direktion festgesetzt und schriftlich an allen 4 Kassen der Bergbahn
zur Einstcht niedergelegt. Das Wiegen der Hunde geschieht an der Kornmarkt-,
Molkenkur- und Königstuhlstation.
Den Abonnementskarten-Jnhabern, welche Hunds mit sich führen, wird eine Er-
mäßigung vorstehender Preise in der Richtung gewährt, daß für einen Hund von
Station zu Station eine Nummer auf der betr. Karte durchlocht wird.
III. KönigstuhlturmsUufzug.
Der Aufzug ist vom 1. Apri! bis 31. Oktober in Betrieb.
Fahrgelegenheit im allgemeinen während der Dauer des Bergbahnbetriebes nach
Bedarf.
Fahrpreise für die einfache Fahrt 10 für die Hin- und Rückfahrt 15 -Z.
Trnie Heidelberg—Wiesloch.
Eigentümerin: Stadtgemeinde Heidelberg.
Betriebspächterin: Heidelberger Straßen- und Bergbahn Akt.-Ges.
Fahrplan.
H'eidelberg-Rohrbach und zurück. Jm allgemeinen viertelstündlicher Verkehr.
Heidelberg-Kirchheim und zurück. „ halbstündlicher Verkehr.
H^eidelberg-Lsimenundzurück. „ halbstündlicher Verkehr.
Heidelberg-Nußloch und zurück. „ stündlicher Verkehr.
Heidelberg-Wiesloch und zurück. „ stündlicher Verkehr.
Jm Uebrigen wird der Betrieb an jedem einzelnen Sonn- und Festtag dem
Bedürfnis angepaßt.
Tarif.
Von be
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für
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Fahrt
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Fahrkar
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M X. 80X30
Centimetsr
übsrsteigt
Pfg.
Heidelberg
Rohrbach
10
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15.40
3.—
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Hauptbahnhof
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Kirchheim
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Kirchheim
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Leimen
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Kirchheim
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Nußloch
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Kirchheim
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24.60
5.-
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Wiesloch
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