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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim sowie dem angrenzenden Teile der Gemeinde Rohrbach für das Jahr 1914 — Heidelberg, 1914

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https://doi.org/10.11588/diglit.2494#0614
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648

Gebähren-Tarij sür die GchäckhestätLerei

sm Bad. Hauptbahtthof in HeideLberg (auch giltig für die Main-Neckar-Bahu).

Die Gebühren, welche die Gepäckbestätterei für die Besteltuug des Reisegepäcks rc.
uud des Expreßgutes erheben darf, sind sür das Bestättereigebiet*) Heidelberg tvie
solgt festgesetzt:

I. Iüv öcrs 'Dsröirrngerr öes Hepäcks
vom Aussteige-Perron oder von der Gepäckniederlage nach der Stadt und nmgekehrt:

1. für einen Koffer ..... 30 ^

2. für mehrere Koffer, das Stück 20 A

3. fnr sonstiges Gepäck „ „ 10 A

Für ein einzelnes Stück darf eine Minimaltaxe von 20^ erhoben werden.

Für das Abladen und Abtragen des Gepäcks von dem Omnibus, Hotelsnhrwcrken
und Droschken nach dem Gepäckbnreau, sowie für das Abtragen des Gepäcks von den
Zügcn zu den Omnibus, H^^lfnhrwerken und Droschken imd Anfladen derselben,
ferner für das Verbringen des Handgepäcks von einem Zuge zunl andern:c., darf für
jedes Stück eine Gebnhr von 10 ^ erhoben werden.

Expreügut-Vkrkehr der Großh. Ladischen Lahn.

Gegenstände, die sich zur Befördernng im Packwagen eignen, werden mit den nach-
stehenden 2lusnahmen bei den Gepäckabfertigungsstellen oder den besondercn Expreß-
gmannahmestellen zur Beförderung als Expreßgut von und nach solchen Stationen
der deutschen Eisenbahnen angenommen, die fnr den Gepäckverkehr eingerichtet sind
und zwiichen denen in den Tarifen direkte Sätze bestehen.

Das Erpreßgut wird auf Eisenbahn-Paketadrefse abgefertigt. Die Aussiillung
der Eisenbahn-Patetadresse licgt dem Absender ob. Auf eine Eisenbahn-Paketadresse
können bis zu 5 Stücke aufgsliefert werden.

Die Anuahme ist ausgefchlossen:

a. hinsichtlich der im Z 50 D, 8 1, 3 und 4 der Verkehrsordnung verzeichneten
Gegenstande;

d. nach Stationen jenseits einer Grenzzollabfertigungsstelle;

e. wenn an dem Befördcrungswege Orte mit getreniüen Bahnhösen gelegen sind,
zwischen denen von der Eisenbahn Gepäck nicht überführt wird.

Die im 50 L der Verkehrsordnung verzeichneten Gegenstände wcrden unter
folgenden Bedingungen zur Expreßgutbefordernng zugelassen:

a. die Stücke mnssen fest verschlossen sein;

b. derJnhaltder Stückeund der Wert, welcher den Höchstbetrag für die zn zahlende
Entfchädigung bilden soll, sind anzugeben und auf der Eifenbahn-Paketadresfe zu oer-
merken.

Wird der Wert oder das Interesse an der Lieferung auf mehr ats 500 Mark an-
gegeden, so werden die Gegenstünde zur Expreßgutbeförderung nicht angenommen.

Von Stationen innerhalb des deutschen Reichs nach badischen Stanonen auf
sänvcizerischem Gebiet und umgekehrt kann Expreßgut nur im Verkehr mil Basel Bad.
Vahahof und Schaffhausen Badische Bahn abgefertigi werden. Die Absender oder
Empfänger müssen die Zollbehandlung persönlich oder durch Beauftragte bei den Zoll-
stelleii der Bahnhöfe in Ba'el und in Schaffhauseu oornehmen lassen.'

Jm Verkehr der aus schweizenschem Gebiet gelegenen badischen Stationen unter
stch kann Expreßgut abgefertigt werden.

Ferner kann Expreßgut nn Verkchr zwischen badischen Statiouen innerhalb^des
deutschm Retchs und den badischen Bodenseeuferstaüonen Dingelsdorf, Hagnan, Jm-
menstaad, Mainau, Meersburg, Staad bei Konstanz, Nnüruhldingen und Ueberlingen
'2tadt, außerdem zwischen den auf schweizerischemGebietgelegenen badischenStationen
Vasel und Schaffhausen und den genannten Bodenseeuserstationen abgeferligt werden.

... sj Bsstättsreigsbiet umfaßti Dis Stadt Hsidelbsrg einschl. dss Stadtteils Neusnhsim biS
M Moltks- Gabelsbergsrstratze, zum Hause Nr. 63 dsr Ziegslhauser Landstraste, zum KarlStor, zum
Ü. Awsg uud Schl- Hberg, zur srsteu Biegung am Klingemeichweg (beim Waflerfall>, zur AUeestraße,
o'" "chstgerweg und zum rluhrhofwsg einschl. (Bei Seuduugsn nach den in dis Neuenheimer und
"^gsihckuser Landstraße vom Berge her einmündenden Seitsnstraßen wird ein Zuschlag von S Pfg. pro
"SNdung erhoben.)
 
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