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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim sowie dem angrenzenden Teile der Gemeinde Rohrbach für das Jahr 1914 — Heidelberg, 1914

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https://doi.org/10.11588/diglit.2494#0644
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579

18. Ein Kissen von Atlas sür alle Altersstusen

19. Ein Kissen von GlanAperkal sür alle Altersstufen

20. Ein Sterbemantel von Atlas:

sür Erwachsene über 15 Jahren
sür Kinder von 6—15 Jahren .
sür Kinder von 2—6 Jahren .
sür Kinder unter 2 Jahren .

21. Ein Sterbemantel von gutem Glanzperkal

sür Erwachsene über 15 Jahren
fiir Kinder von 6—15 Jahrer: .
sür Kinder von 2—6 Jahren .
sür Kinder unter 2 Jahren .

22. Ein Sterbemanwr oon Glanzperkal geringerer

sür Erwachsene über 15 Jahren


4.—

sür Kinder von 6—15 Jahren .


3 —

sür Kinder von 2—6 Jahren .


2.20

für Kinder unter 2 Jahren .


1.50

23. Eine Ueberkiste:

für Erwachsene.


18.—

sür Kinder von 6—15 Jahren .


11.—

sür Kinder von 1—6 Jahren .


7.—

sür Kinder unter 1 Jahr


4.50

24. Jeder weitere Trauerwagen

in I. Klasse II. Klasse III. Klaise

6 Mk. 5 Mk. 4 Mk. '

IV. Klasse

3 Mk.

Mk.

10.—

2.—

25.—
20.—
15.—
10 —

8.—
6.—
4.—
3.—
Qualität:

25. Verdoppelung der Leichenwagenpserde
in I. Klasse in II. Klasse
12 Mk. 10 Mk.

Jn III. und IV. Klasse ist eine solche nicht zulässig.

26. Die Uebersührung einer Leiche nach der Leichenhalle des akaoemischen
Krankenhauses im Transportluagen:

bei Tag in I. Klasse .... Mk. 8.—
in allen übrigen Klassen . . . Mk. 6.—

Geschehen die Ueberführungen Lei Nacht — im Sommer von abends 10
llhr bis morgens 5 Uhr, im W-inter von abends 9 Uhr bis morgens 6 Uhr —
so wvrden diese Taxen verdoppelt; sür Uebeirsührungen aus Häusern auszer-
halb der Stadt — Grenze nach dem Droschkentaris — wird die Taxe sür den
einzelnen Fall von der Friedhof-Kommission festgesetzt.

27. Werden Leichen von Kindern unter emem- Jahr von dem Leichen-
wärter, bezw. von der Leichenwärterin in das Leichenhaus getragen, so wer-
den erhdben

in III. Klasse IV. Klasse V. Klasse
2 Mk. 1 Mk. 50 Psg. 1 Mk.

28. Die Uebersührung einer Leiche nach auswärts einschliesilich des
Sargs, aber ausschlietzlich der Kosten der Leichenschau, des Leichenwagens
und der autzergewöhnlichen Leistun-gen:

sür Erwachsene

für Kinder von 6—15 Jahren
sür Kinder v-on 1—6 Jahren
für Kinder unter 1 Jahr

Wird ein Sarg zur Ausnahme der Leiche bon auswärts mitgebracht, so
wird die Taxe für die gewünschte Klasse angesetzt und hievon der Selbstkosten-
preis des der Klasse und der Altersstuse entsprechenden Liargs in Abzug
gebracht.

Wird eine Leiche zur Bahn gebracht, so erhöhen sich diese Taxen um

20 Mk.

I.

Kl.

11.

Kl.

III

. Kl.

IV

. Kl.

40

Mk.

30


20

Mk.

14

Mk.

30

Mk.

25

Mk.

14

Mk.

11

Mr.

22

Mk.

17

Mk.

10

Mk.

8

Mk.

17

Mk.

12

Mk.

8

Mk.

6

Mk.

37*
 
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