Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim sowie dem angrenzenden Teile der Gemeinde Rohrbach für das Jahr 1914 — Heidelberg, 1914

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.2494#0648
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
583

Die Feuerlöschordnung für die Sladt Heideloerg?)

Ortspolizeiliche VorschrifL v. 27. März 1897 aufGrund des § 114 Ziff. 4P.-St.-G.-B.

Auszug (s. Mitsch, Orts- uud Bezirkspolizeiliche Vorschriften S. 99, Verlag

von I. Hörning).

Z 1. Wer ,den Ausbruch eines Feuers oder Anzeichen eines solchen wahr-
nimmt, hat dies fogleich durch die nächfte Feuermeldeftelle zur Anzetge zu
bringen. Die Bewohner des Hanses, in welchem Feuer ausgebrochen, sind
hierzu, bei Vermeiden strenger Bestrafung, besonders verpslichtet.

8 2. Die Gebäude, in denen sich Feuermeldestellen befinden, sind durch
weiße, emaillierte Tafeln mit roter Auffchrift „Feuermeldestelle" kenntlich
gemacht. An den öffentlichen Gebänden mtt Feuermeldestelle ist eine Ler
Hausglocken durch ein rotes Schild mit der Ausschrift „Feuerglocke" Le-
zeichnet.

Das Verzeichnis der l^bäude, in denen sich Feuermeldestellen 'befrnden,
sowie spätere Abänderungen, werden seitens des Bezirtsamtes bekannt ge-
geben.

Jnnerhalb eines jeden Gebäudes ist an einer leicht in die Augen fallen-
den Stelle ein Plakat anzubringen, auf welchem die uächst gelegene Fenec-
meldestelle verzeichnet ist.

Außerdem besiuden sich an den öftentlichen Briefkästen und Plakatsäulen
Tafeln mit dem Vermert der nächsten Feuermeldestelle. Ein Verzeichnis
dieser Stellen- ist in das städtische Adreßbuch aufgenommen.

Für bie zur Bedienung der Meldeapparate aufqestellten Personen gelten
besondere Jnstruktionen.

§ 8. Die eine Feuersgefahr meldende Person hat unter Nennung chres
Namens und Berufs über Ort, Straße, Hausnummer und Grötze der Feuers«
gefahr möglichst vollständige und -genaue Angaben zu machen.

§ 7. Bis zum. Eintreffen Ler freiwilligen Feuerwehr, welche bei allen
Brandfällen zunächst die Lösch- und Rettung-smannfchaften stellt, haben die
Hausbewohner mit den zu ihrer Hilfe her-beieilenden Perfonen alles auf-
zuwenden., um- das Feuer zu löschen oder defsen Ausbreitun>g zu verhindern.

Z 8. Die Anvlrdnung und Leitung der Löschmaßre-geln steht dem Großh.
Amtsvorstan-de bezw. seinem Stellvertreter zu, welchem hierbei der Oberbür-
germeister, der Stadtbaumeister, sowie der Kommandant der freiwilligen
Feuerwehr beratend zuv Seite stehen-.

Die Befehle zur Ausführung der speziellen Anordnnngen erteilt der
KommanLant der fteiwilligen Feuerwehr oder defsen Stellvertreter.

8 9. Dem Großh. Amtsvorstand bezw. defscn Stellvertreter steht die
Bemgnis zu, im Noftalle nicht zur freiwilligen Feuerwehr gehörige, arbeits-
fähige Einwohner zur Hilfeleistung beizuziehen; letztere find bei- Strasver-
meiden verpfuchtet, Len Anordnungen der im vorigen Paragraphen bezeichne-
ten Perfonen Folge zu leisten-,

Jn gleicher Weife sind die Besitzer von Prrvatfeuerspritzen gehalten,
solche auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.

Bei strenger Kälte stnd -die Bewohner der benachbarten Häuser verpflich-
tet, warmes Waffer bereit zu stellen und abzugeben, und bei Glarteis zu
srreuen.

8 11. Mützige Zuschauer sind von der Brandstätte fortzuwersen. Eltern,
Bormünder und Erzieher stnd- verpflrchtet, rhre jugendlichen Angehörigen
während des Brandes zu Hause zu 'behalten.

8 12. Außer den Bewobnern des Hanses und den in 8 8 bezerchneten
Perfon.en haben nur Feuerwebrmänrrer Zut.itt in das brennende Haus bezw.
m die Nachbarhäuser, von welchen aus gelöscht werden oder das Retten von
Fahrnissen. stattfrnderr kann. Wer während de-s Bran-des Gegenstände mr
einen anderen Ort verbrrngen will und sich nicht auf der Stelle genügend
auSzuwerfen vermag, ist festzuhalten rrnd vor dre Polizeibehörde zu führen.

*) Gilt jstzt auch für den Stadtteil Handschuhsheim.
 
Annotationen