Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim sowie dem angrenzenden Teile der Gemeinde Rohrbach für das Jahr 1914 — Heidelberg, 1914

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.2494#0680
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
615

Kinder unter 6 Juhren in Begleitung Erwachsener sind tuxsrei mitzu-
nehmen.

Von den Halteplatzen.

H 12. Die Hnlteplätze (§2) werden von der Polizeivehörde mit Zu-
stimmung des Stndtrats bestimmt; es mutz jedoch eine vcrhältnismätziige
Verteilung der Fuhrwerke auf den verschiedenen Plühen stattfinden. Dies,
sowie die Art und Weise der Aufstellung zu bewerkstelligen, ist Sache der
Polizeibehörde. Das Anhalten der Droschken an anderen als den besttmm-
ten Warteplätzen ist untersagt. Das Verzeichnis der Halteplätze wird von
Zeit zu Zeit im Amtsblatt veröffentlicht").

Z 13. Das Tränken und Füttern der Pferde darf innerhalb der Stadt
nur auf den Haltcplätzen, niemals während der Fahrt geschehen.

Die Reinigung der Droschtenhalteplätze wird auf Rechnung der Stadt-
kasse durch städtische Bedienstete vorgenommen, (wofür von dem Eigentümer
jeder Droschke an die Siadttasse die jeweils festgefetzten Gebühren zu be-
zahlen sind).

Vom Bahndroschkendienst.

^ 14. Die Zahl der Droschken, welche bei Ankunft der Bahnzüge an
sämt'lichen Bahnhöfen anwesend sein müssen, wird von der Polizeibehörde
nach vorherigem Benehmen mit den Eisenbahnbehörden und dem Stadtrat
bestimmt; ebenso der jeweilige Aufstellungsplatz daselbst.

Die Droschkenführer haben innerhalb des Bahnhofgebietes allen auf ihre
Ausstellung und ihr Verweilen daselbst bezüglichen Anordnungen der Beam-
ten und Bedieusteten der Betriebsverwaltung unweigerlich Folge zu leisten.

Die einzelnen Droschkenführer werden zu diesem Dienst nach einem
Türnus von dem am Bahnhof st-ationierten Schutzmann angewiesen, dessen
Anordnungen unbcdingt nachzukmnmen ist.

Sie haben mindestens 5 Minuten vor Ankunft der Züge auf dem PlatF
Zu sein. Die Aufstellung der Droschken daselbst gefchieht der Reihe nach, wie
sie ankommen. Beim Westellen der Droschken ist man jedoch an diese Reihen-
solge nicht gebunden.

8 15. Die Uebertragung des Babndienstes auf einen andern Kutscher ist
gestattet, jedoch nur, wenn dem am Bahnhof stationierten Schutzmann hier-
drn rechtzeitig vorher Anzeige gemacht worden ist.

Wer den Bahndienst versäumt, wird bestraft. Wenn ein Droschkenfüh-
rcr, dem dieser Dienst obliegt, aus längere Zeit bestellt wird, so dast er zuntz
nächsten Zuge noch nicht Zurück sein kann, so hat er hiervon vor dem Abfahren
den diensttuenden Schutzmann in Kenntnis zu setzen.

Wer ohne diesen Dienst zu haben oder vorher beftellt zu sein, (in letzte-
rem Fall mutz der Bestellschild — Lf 17 AVs. 2 — aufgestellt sein), in den
Bahnhof einfährt, um ankommende Pasfagiere in Empfang zu nehmen, ver-
sallt in Strafe.

F 16. Sobald die Ankunft der Züge fignalisiert ist, haben die mit dem
Bahndienst betrauten Kutscher sich zur Aufnahme von Fahrgästen fertig zu
balten.

Kutscher, welche Reisende znm Bahnhof bringen, haben am Hauptein-
gang anzufahren und nach dem Aussteigen der Fahrgäste und Abladen des
Gepäcks ohne Aufenthalt den Platz zu verlassen.

Als Haltsplätze smd bestimmt:

1. Kormnarkt,

2. Ludwigsplatz,

3. Leopoldstratze (keim Stadtgartens,

4. Rohrbacherstratze: os bsi dsr Ecks der Leopoldstratze,

d) berm Vsrwaltungsgebüuds der Main-Neckar-Bahn,

5. Platz zwisckisn Rohrbacher-straße und dem VsrwaltungSgebäude der Main-Neckar-Bahn und

6. Platz am Bahnhofs.

(Verfllgung Gro'ßh. Bezirksamts vom 28. Mai 1903 Rr. 35875.)

Die weiter vorhandens Drosck'kenhnltestelle vor dem Kaissrbof in Nenenheim wurds am I. März 1S04
— Eröffnung des Betriebs der Elektr. Straßenbahn aus der Strecke Heidslberg-Handschuhsheim —
Mfgehoben.
 
Annotationen