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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim sowie dem angrenzenden Teile der Gemeinde Rohrbach für das Jahr 1914 — Heidelberg, 1914

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https://doi.org/10.11588/diglit.2494#0683
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618

und Klingenteich bis zum Eingang ded alten israelitischen Friedhofs zahlen für eine
direkte Fahrt von einem Punkte zum andern:

Mk. 1.—
„ 1.30.

1 Person x

2 Personen t

3 und 4 Personen

Zuschläge sind für nachstehende Fahrten innerhalb der Stadtgrenze zu entrichten:

Hirschgasse
Scheffelstraße
Alber^Ueberle-Straße
Kl. Gaisberg
Friedhof (Steigerweg)
nach dem Stadtteil Handschuhsheim bis zum
Gasthans zum Rosengarten . 30 Pfq.
bis zum Bahnbof Handschuhsheimi
„ zur Mühltalstraße ^

„ „ Friedensstraße j

Für Nachtfahrten (tz 23 Abs. 1 u.3 der Droschkenordg.) ist die doppelte Personen-
taxe zu entrichten, vorbehaltlich der Besttmmungen in Ziff. III n. V des Tarifs.

70 Pfg.

20 Pfg.

Bei Hin- und Rückfahrt mit halb-
stündigem Aufenthalt dieHälste von
Taxe und Zuschlag mehr.

II. ZeitfahrLen mnerhalü der Stadt.

Fabrt, die bis zu 20 Minuten beträgt, wird als Stadtfahrt betrachtet
nach Ziffer I —, Fahrten über 20 Minuten gelten als

— zu berechnen
Zeitfabrten.

Bei allen Zeitfahrten ist die angefangene Viertelstunde voll zu vergüten.

P2 Stunde
Stunden
1 Stunde
jede weitere

1 und 2 Personem

H Stunde

Mk. 1.20
1.80
2.40
—.60

Stunde
b,4 Stunden
1 Stunde
jede weitere 0

3 und 4 Personen:

Stunde

Mk. 1.60
2.40
3.20
—.80

III. Für Fahrten zu Theater, Konzerten, Bällen, Abendgesellschaften
ähnlichen Veranstaltungen und Rückfahrt von solchen zahlen 1—4 Personen:
a) Hinfahrt i ^ Mk. 1.50

und

b) Hinfahrt und Abholen
e) Abholen allein

vor 11 Uhr
nachts



„ 2.-

ä) Abholen allein von 11 Uhr nachts bis morgens 6 Uhr „ 3.—

Vei o ist eine Viertelstunde Wartezeit einbegriffen. Jede Viertelstunde darüber
hinaus kostet 60 Pfg.

IV. Für die einsache Fahrt zu den Friedhöfen am Steigerweg und im Stadt-
reil Neuenheim zahlen:

1 und 2 Pevsonen .... Mk. 1.20

3 und 4 Pevsonen .... Mk. 1.70

Für die Hin- und Rückfahrt bei ffLstündigem Ausenthalte zahlen:

1 und 2 Personen .... Mk. 2.80

3 und 4 Personen .... Mk. 3.50

Für die einfache Fahrt nach dern Friedhofe in Handschuhsheim zahlen:

1 und 2 Personen .... Mk. l.70

3 und 4 Personen .... Mk. 2.30

Für die Hin- und Rückfahrt bei hsstündigem Aufenthalt zahlen:

1 und 2 Personen .... Mk. 3.—

3 und 4 Personen .... Mk. 3.50

V. Zur Besichtigung von Schlotzbeleuchtungen bcträgt dic
Droschkentaxe einschliehlich der Abholung und Nückfahrt ohne Rücksicht aus
die Zahl der Personen Mk. 8.—

Hat der Kutscher für eine vorausgegangene Fahrt eine Taxe van nnnde-
stens 8 Mark bezogen, und nruß er im Änschlutz an diese Fahrt auf Verlan-
gen des Fahrgastes zur Schlotzbelcuchtung fahren bezw. zur Besichtigung der>
felben anhalten. so ist eine Zusatztare von 4 Mark zu entrichten.
 
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