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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim sowie dem angrenzenden Teile der Gemeinde Rohrbach für das Jahr 1915 — Heidelberg, 1915

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https://doi.org/10.11588/diglit.2495#0531
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465

sür Pakete: nur an Wochentagen: im Sommer und Winter 8 Uhr vormittags und
4 Uh! nachmittags.

d) an Sonn- und gesetzllchen Feiertagen: für Briefe im Sommer
imd Winter 7 Ul,r vormittags;

für Postanweisungen, Geldbriefe und für Pakete: fällt ein Feiertag auf einen Sonn-
abend oder einen Moatag, fo wird an dem Feiertag oder an dem nachfolgenden bezw.
vmausgehenden Sonntage eine Vormittagsbestellung wie an Wochentagen ausgeführt.

Während der Kriegsdauer wird auch an Sonntagen eine Bestellung von Post-
anweisungen und Geldbriefen ausgeführt.

Die Abfertigung der Landbrieftrager findet ftatt: 1. an Werktagen: im Sommer
um 7 Uhr vormittags und 4 Uhr nachmittags; im Winter um 7 Uhr vormittags und
3llhr nachmittags; 2. an Sonn- und Feiertagen: 7 Uhr vormittags im Sommer;
7 Uhr vormittags im Winter.

An Sonntagcn nnd an gesetzlichen Feiertagen und am Tage Allerheiligen findet
die Vorzeigung von Postaufträgen und die Bestellung von Briefen mit Zustellungs-
urkünden üllgemein nicht statt. Gleichwohl erfolgt die Bestellung letzterer, wenn dies
WN Absender besonders verlaiigt worden ist. ^

Die Bestellung von Paketen nach dem Landbestellbezirke findet au Sonn- u. Feier-
tagen nicht statt. Am Charfreitage, Bußtage, Himmelfahrtstage, Fronleichnamstage,
am crstcn Oster-, Pfingst- und Weiynachtstage rnht die Bestellung nach dem Landbestell-
bestrke gänzlich.

Arrszrtg aus dem Posttarif»

4. Tarrf für gewöhnliche Briefe, Kartenbriefe, Postkarten, Druck-
sachen, Warenproben, Geschäftspapiere, Einschreibsendungen.

(Orts- und Nachbarortsverkehr siehe unter ck.)

I. Gewohnliche Briefe:

a) Nach Orten in Teutschland, Oesterreich-Uugarn einschl. Bosnien-Herzego-
wina u. Liechtenstein, Luxemburg, sowie nach den deutschen Schutzgebieten


frankiert:

unfrankiert:

Porto bis zu 20 Gramm einschließlich ....

10 Pf.

20 Pf.

Porto über 20 bis 250 Granim einschließlich .

20 Pf.

30 Pf.

b) nach den Ländern des Weltpostvereins uud des

Vereins-Auslandes Porto f. die ersten 20Gramm

20 Pf.

40 Pf.

für je weitere 20 Gramm.

10 Pf.

20 Pf.

e) Briefe nach den Vereinigten Staaten von Amerika,
die anf dem direkten Wege, ohne Vermittelung
fremder Länder befördert werden sollen, für jede

20 Gramm*).. .

10 Pf.


U. Kartenbriefe.

10 Pf.


bei Verwendung nach Ländern des Weltpostvereins

20 Pf.


Ul. P ost karten. Das Porto beträqt:

a. sür jede einfache Postkarte.

. 5 Pf

10 Pf.

b. für jede Postkarte mit Antwort.....

. 10 „


e. für iede Weltpostkarte ..

. 10 „


ä. für jede Weltpostkarte mit Antwort....

. 20 „


s. für jeden Antwortschein.

- L> „


Drucksachen müssen frankiert werden. — Gewichtsgrenze für Deutschland,
Oesterreich-Ungarnu. Luxemburg: 1 Kilogr. lnach den deutschen Schutzgebieten
2 Kilogramm, Porto von 1—2 Kilogramm 60 Ps.)

Porto bis 50 Gramm einschließlich.3 Pf.

„ über 50 Gramm bis 100 Gramm einschließlich . 5 „

„ üderlOO „

„ 250 „ „

. 10


„ über 250 „

„ 500 „

. 20


„ über 500 „

„ 18kilogramm

. 30


Während der Dauer des Krieges ist dieser Weg gesperrt.

30
 
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