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Adreßbuch der Stadt Heidelberg: Adreßbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Neuenheim, Schlierbach und Handschuhsheim sowie dem angrenzenden Teile der Gemeinde Rohrbach für das Jahr 1915 — Heidelberg, 1915

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https://doi.org/10.11588/diglit.2495#0639
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Mk.

18. Ein Kissen von Atlas sür alle Altersstufen . . 10.—

19. Ein Kissen von Glanzperkal sür alle Altersstusen . 2.—

20. Ein Sterbemantel von Atlas:

für Erwachsene über 18 Jahren . . . 28.—

für Kinder von 6—18 Jahren .... 20.—

für Kinder von 2—6 Jahren .... 15.—

für Kinder unter 2 Jahren.10.—

21. Ein Sterbemantel von gutem Glanzperkal:

für Erwachsene über 15 Jahren . . . 8.—

für Kinder von 6—15 Jahren .... 6.—

für Kinder von 2—6 Jahren .... 4.—

für Kinder unter 2 Jahren ..... 3.—

22. Ein Sterbemantel von Glanzperkal geringerer Qualität:

für Erwachsene über 15 Jahren . . . 4.—

für Kinöer von 6—15 Jahren .... 3.—

für Kinder von 2—6 Jahren .... 2.20

für Kinder unter 2 Jahren.1.50

23. Eine Ueberkiste:

für Erwachsene.18.—

für Kinder von 6—15 Jahren . . . 11.—

für Kinder von 1—6 Jahren .... 7.—

für Kinder unter 1 Jahr ..... 4.50

24. Jeder weitere Trauerwagen

in I. Klasse ll. Klasse III. Klasse IV. Klasse
6 Mk. 5 Mk. 4 Mk. 3 Mk.

25. Verdoppelung der Leichenwagenpferde

in I. Klasse in II. Klasse
12 Mk. 10 Mk.

Jn III. und IV. Klnsse ist eine solche nicht zulässig.

26. Die Ueberführung einer Leiche nach der Leichenhalle des akademischen
Krankenhauses im Transportwagen:

bei Tag in I. Klasse . . . . Mk. 8 —

in allen übrigen Klassen . . . Mk. 6.—

Geschehen die Ueberführungen bei Nacht — im Sommer von abends 10
Uhr bis morgens 5 Uhr, im Winter von abends 9 Uhr bis morgens 6 Uhr —-
s-o werden diefe Taxen vevdoppelt; für Ueber'führ-mrgen aus Häusern autzer»
halb der Stadt — Grenze nach dem Drofchkentarif ^— wird die Taxe für den
einzelnen Fall von der Friedhof-Kommission festgesetzt.

27. Werden Leichen von Kindern unter ernem Jahr von dem Leichen-
wärter, bezw. von der Leichenwärterm in das Leichenhaus getragen, io wer-
den erhoben

in III. Ktasse IV. Klasse V. Klasse
2 Mk. 1 Mk. 50 Pfg. 1 Mk.

28. Die Ueberführung einer Leiche nach auswärts einfchließlrch des
Sargs, aber ausfchließlich der Kosten der Leichenschau, des Leichenwagens
und Ler außergewöhnlichen Leistun-gen:

für Erwachsene

sür Kinder von 6—15 Jahren
für Kinder von 1—6 Jahren
für Kinder unter 1 Jahr
Wird ein Sarg zur Aufnahw
wird die Taxe für die gewünfchte Klasse angesetzt und hievon der Selbstkosten-
Prers des der Klasse und der Altersstufe entsprechenden Sargs in Abzug
gebracht.

I.

KI.

11.

KI.

III. KI.

IV. KI.

40

Mk.

30

Mk.

20 Mk.

14 Mk.

30

Mk.

25

Mk.

14 Mk.

11 Mk.

22

Mk.

17

Mk.

10 Mk.

8 Mk.

17

Mk.

12

Mk.

8 Mk.

6 Mk.

der

Leiche

von aus

wärts mitgebracht, so

20 M zur Bahn gebracht, fo erhöhen sich diefe Taxen

um
 
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