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FreiwMge SaniLats-Kolonrre
des MLnner-HiLfsvereins vom NoLen Krenz

Aeidelberg.

Krankentransporte

Lsi Unglücksfällen oder auf ärztliche Bestimmung durch den städt. Krankenwagen.

AnMeldNngen dnrch Fernsprechcr 1719 oder 391.

Die Gebühreu für Privattransporte (Mk. 10.—) sind an die Stadtkasse zu
bezahlen.

Bei Festlichkeiten und größeren Versammlungen, außergewöhnlichen An-
sammlungen usw. werden auf Ansuchen der Vereine oder Anordnung des Großh.
Bezirksamtes Wachen gestellt, sür deren entsprechende Unterkunft die Veranstalter
Vorsorge zu treffen haben.

Für die Tätigkeit der Wache, deren Stärke von der Führung der Sanitäts-
Kolonne bestimmt wird, haben die Veranstalter eine Gebühr zu entrichten und
zwar bei der Dauer der Wache bis zu 6 Stunden (— hs Tag) die Stunde
Mk. —.60 für den Mann; für weitere Stunden find die Gebühren zu vereinbaren.
 
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