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471

die deutliche Angabe des Namens und Wohnorts — in größeren Städten
auch der Wohnung — des Absenders enthalteu. Bei Nachnahmepaketen
müssen vorstehende Vermerke sowohl auf dem Pakete als auch auf der
Begleitadresse angebracht sein.

Ueber den Betrag der Nachnahme wird dem Auflieferer eine Be-
scheinigung erteilt.

Für Nachnahmesendungen kommen zur Erhebung:

1) Das Porto sür gleicharrige Sendungen ohne Nachnahme.

Falls eine Wertaugabe oder Einschreibunq stattgefunden hat, tritt dem
Porto die Versicherungsgebühr oder Einschreibgebühr hiuzu.

2) Eine Vorzeigegebühr von 10 Pf.

3) Die Gebühren für Uebermittelung des eingezogenen Betrages an den
Absender und Postanweisungsgebühr siehe unter L.

Die Vorzeigegebühr wird zugleich mit dem Porto erhoben und ist auch
dann zu entrichten, wenn die Sendung nicht eingelöst wird.
bl. Briefe mit Wertangabe. Das Gewicht der Briefe mn Wertangabe im in-
nern Verkehr Deutschlands darf 250 Gramm nicht übersteigen; nach den
übrigen Ländern ist das Gewicht nicht beschränkt. Gebühr für Wertbriese
nach Deutschland :

a. Porto bis 10 Meilen sl. Zone) . . .25 Pf.

über 10 „ ...... 50 „

d. Versicherungsgebühr sür je 300 Mark . . 5 „

mindestens jedoch.10 „

Nach Oesterreich-Ungarn rc. Die Gebühr sür Wertbriefs ist im Voraus
zu entrichteu. Sie setzt sich zusammen:

1) aus der Gebühr von einem Eilbries von gleichem Gewicht,

2) aus der Versicherungsgebühr 8 Ps. sür je 240 Mk.
Gesamtgebühr mindestens 60 Ps.

Die Taxe erhöht sich für unfrankierte Briese mit Wertangabe inner-
halb Deutschlands und nach Oesterreich-Ungarn nm 10 Ps. für den Brief.
Nach den übrigcn Ländern ist die Taxe vorauszubezahlen.
ü. Für Pakete ohne Wertaugabe innerhalb Deutschlauds ist zu entrichten:

1j Bis zum Gewicht von 5 Kilogramm einschließlich:

a. bis 10 Meilen (1. Zone) ........ 30 Ps.

b. aus alle weitere Entsernungen.60 „

2) Beim Gewicht über 5 Kilogramm:

a. für die ersten 5 Kilogramm 35 Pf. iu der ersten Zone, 70 Pf. in
in allen weiteren Zonen.

b. für jedes weitere Kilogramm oder Teil eines Kilogramms bis 10
Meilen ll. Zone) 5 Pf., über 10—20 Meilen (2. Zone) 10 Pf.,
über 20—50 Meilen (3. Zone) 20 Pfg., über 50—1M Meilen
(4. Zoue) 30 Pf., über 100—150 Meilen (5. Zone) 40 Pf., über
150 Meilen (6. Zone) 50 Pf.

Für Sperrgnt wird das Porto um die Hälfte der vorstehenden Säbs erhöht.
Für unfrankierte Pakete bis 5 Kilogramm einschließlich tritt ein Porto-
zuschlag von 10 Pfennig hinzu.

Für Pakete nach Oesterreich-Ungarn sc. bis zum Gewicht von 5 Kilo-
gramm werden erhoben: auf alle Entsernungen nach Oesterreich 60 Pf.,
nach Ungarn und Bosnien-Herzegowina über Oesterreich 80 Pf., nach Bos-
uien-Herzegowina über Oesterreich und Uugarn 100 Ps.

6. Für Pakete mit Wertangabe innerhalb Deutschlands wird erhoben:

a. das unter ill bezeichnete Paketporto,

b. die unter ll b bezeichuete Versicherungsgebühr.

4l. Postpakete nach fremden Läudern meist bis 5üZ. Die Pakete dürsen in
der Regel in keiner Ausdehiiiing 60 ew, im Umfarig nicht 20ebäm übersieigen.
Äußerdem sind Postfrachtstücke uach fremdeu Ländern zur Beförderuug
zulässig. Ueber die davei m Betracht kommenden Taxen u. s. w. erteilen
die Postanstalten auf Verlangen Auskuuft.
 
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