InhalL.
Seits
Nachtrag und Berichtigungen.III
Sachregister.IV—XIV
Fremdenführer für Heidelberg und Umgegend.XV—XXI
Gedenktafeln in der Stadt und auf dem Schlosse.XXII—XXIV
Ghronologische Ucbersicht.. XXV—XXXII
Zur Statistik der Stadt Heidelberg.XXXII
Waldungen. XXXIV
Bevölkerung der Stadt. XXXV—XXXVII
Alphabetisches Straßenverzeichnis , .XXXVIII—XI>
Berzeichnis der Haus-Eigentümer und Haus-Bewohncr .... 1—180
Siedlung Pfaffengrund.181—185
Siedlung Pfädelsäcker . ..185—186
Gemeinde Rohrbach.186—189
Alphabetisches Einwohner-Verzeichnis.191—442
Handelsfirmen und -Gesellfchaften. 443—474
Verzeichnis der Einwohner nach ihren Berufsgeschäften .... 475—560
Versicherungen. 560—566
Verzeichnis der am 15. Mai 1924 im Amtsbezirk Heidelberg bestehen-
den Krankenkassen .. 566
Stadtteil Kirchheim nebst dem Pleikartsförster Hof . 567—602
Stadtteil Wieblingen und Grenzhof. 603—624
Behörden. 625—650
Anstalten und Vereine. 651—678
Fahrpreise der Straßenbahnen und Bergbahnen. 679—680
Nachdruck
auch nur einzelner Teile des SLadtbuchs ist
! verboten! i
^ -— --- ^-Trx!.
Seits
Nachtrag und Berichtigungen.III
Sachregister.IV—XIV
Fremdenführer für Heidelberg und Umgegend.XV—XXI
Gedenktafeln in der Stadt und auf dem Schlosse.XXII—XXIV
Ghronologische Ucbersicht.. XXV—XXXII
Zur Statistik der Stadt Heidelberg.XXXII
Waldungen. XXXIV
Bevölkerung der Stadt. XXXV—XXXVII
Alphabetisches Straßenverzeichnis , .XXXVIII—XI>
Berzeichnis der Haus-Eigentümer und Haus-Bewohncr .... 1—180
Siedlung Pfaffengrund.181—185
Siedlung Pfädelsäcker . ..185—186
Gemeinde Rohrbach.186—189
Alphabetisches Einwohner-Verzeichnis.191—442
Handelsfirmen und -Gesellfchaften. 443—474
Verzeichnis der Einwohner nach ihren Berufsgeschäften .... 475—560
Versicherungen. 560—566
Verzeichnis der am 15. Mai 1924 im Amtsbezirk Heidelberg bestehen-
den Krankenkassen .. 566
Stadtteil Kirchheim nebst dem Pleikartsförster Hof . 567—602
Stadtteil Wieblingen und Grenzhof. 603—624
Behörden. 625—650
Anstalten und Vereine. 651—678
Fahrpreise der Straßenbahnen und Bergbahnen. 679—680
Nachdruck
auch nur einzelner Teile des SLadtbuchs ist
! verboten! i
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