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Stadtbuch der Stadt Heidelberg: Stadtbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Handschuhsheim, Kirchheim, Wieblingen, Rohrbach und den zur Stadt gehörenden Siedlungen für das Jahr 1928 — Heidelberg, 1928

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https://doi.org/10.11588/diglit.2510#0071
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Zeste Brücken im heidelberger Stadtgebiet

nerten ferne Schüfse sdes krachenden Lises),
sogleich fiel in der Stadt ein Schus; auf den
andern, die Glocken stürmten, die Trommeln
lärmten. Klles erwachte. INan nahm eine
kaum merkbare Vewegung des Lises wahr,
welches sich in seiner großen Masse ein Stück
Weges sanft fortschob, die gedeckte Vrücke
wie ein Zederballen von den pfeilern, in dem
Lise aufrecht stehend, lanasam hinwegführte,
und zwar ein rnück gegen Neuenheim,
wo es mitten im Neckar stehcn blieb, ein
Ltück bis an das Magazin und ein Stück
weiter heraufwärts. Ln dem bei lleuenheim
brannten noch die Lampen bis Mittag."

vamit war die vierte stehende Brücke vernich-
tet. Über diesen Eisgang gibt es eine eigene
titeratur. Line anschauliche Schilderung gibt
uns w. ksoenninger fin lseidelberger Neuestc
llachrichten-Veilage „vie kseimat" Ilr. 4 vom
25. l. 1920). vas Unglück vermeldet dem
vorübergehenden heute noch ein Stein am
Vrückentor.

Ls sei noch nachgetragen, daß die erwähnte
Vrücke mehrmals brannte, zuletzt seit 1776
salso in 8 Iahren) drei Mal.

Bevor wir zur nächsten Vrücke übergchen,
sei über das Vrückengeld noch Liniges gesagt.

Gberste Instanz war der Landcsherr. Die
öwischeninstanzen wechseln mit den wand-
lungen des verwaltungsapparats.

Un Grt und Stelle saßen die Pächter oder
deren Vevollmächtigte. Sie erscheinen in den 5lk°
ten als: Vrückenbejtänder, Vrückengefällpäch-
ter, Vrückenpachtinann, Vrückenzoller, Brük-
kcnadinodiator, Brückenacciser, Brückengelder-
heber, Vrückner, Vrückenusufructuar, Ueckor-
zöller. Lie hatten eine Lchutzwach bei sich. 3n
einem Lchreiben aus dem Lahre 1850 wird ein
Ltadtsoldat Schäfer als zur Vrückenwache ge°
hörig genannt. vor Linführung der Gemeinde-
Drdnung von 1851 war die Verwaltung der
Licherhco^polizei eine rein städtische Unge-
legenheit. (vergl. kseidelberger Vissertation:
kserm. Zchmeißer, Der Gemeindehaushalt der
Stadt cheidelberg von 1828 bis 1925.) Vurch
Ueg.-Vlatt 1856 5. 598 Z 1 „wird dem Vür°
germeisteramt die polizeiliche vorkchr zur
Sicherheit städtischer Gefälle eingcräumt". Die
Stadtsoldaten wurden infolge der auf Grund

der ebengenannten verordnung eintretenden
Lrhöhung der polizeiabgaben an den Staat
aufgehoben, da sie ca. 2200 fl. jährlich
kosteten. Ls blieb nur noch eine städtische
Kussichtsperson in der Gestalt des Brücken-
kontrolleurs an der Seite des Lrhebers be-
stehen. Vas Vrückengeld war der Stadt sehr
wichtig, weil es im Stadthaushalt sehr ins
Gewicht fiel. Ls betrug z. V. 1828 rund
24o/o der Gesamteinnahmen der Stadt. ver
Linzug desselben wurde je auf drei Iahre
öffentlich an den Meistbietenden versteigert.

Vie Vrückengefälle waren verpachtet:

auf der vorgängerin dcr „Mten Vrücke" an:

1708 dcn Lrbauer Mayer
1722 die Maverischen Lrbcn
1725 klndreas Schneider
1755 ? Vaumholder
swcitere konnte ich nicht finden)

auf der „Alten Brückc" an:

1788 den Lrbauer Maper (h 1741)

1791 ?

1798 Geh. Bat v. Vabo
1801 Moses Zuld
1804 wittib heckler
1827 2. 3. klnderst
Schmidt

1850 3. 3. klnderst (f 1859)
liarl ^ischer
1840 kldam Eckert
1846 ? Gaddum
1857 Larl Steidel
1859 Thomas hormurh
kllbert Ueberle
(bis zur klufhcbung).

Vie Vrückenordnungen wurden ost abgeän-
dert. klber auch die grüßte Oetaillierung der
Vestimmungcn konnte uicht verhindern, daß
es, wie ich dies bei der Vehandlung dcr
früheren Brücke nachgewiesen, immer wieder
zu Streitigkeiten zwischen Zöllner und pas-
santen kam. vor allem wuchs mit der öu-
nahmc der Bevölkerung auch dcr widcrstands-
koeffizient hauptsächlich gegcn die bereits er.
wähntc „Stundenzone", ein Bannrecht, das
sich dem verkehr über den Ncckar dauernd
hindernd in den weg stellte. klm 17. Dkto-
ber 1854 meldete der Lrückcndeständer dem
 
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