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Stadtbuch der Stadt Heidelberg: Stadtbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Handschuhsheim, Kirchheim, Wieblingen, Rohrbach und den zur Stadt gehörenden Siedlungen für das Jahr 1928 — Heidelberg, 1928

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https://doi.org/10.11588/diglit.2510#0084
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20

I. ph. K. Uintz:

Lastwagen.

Ruppelpferd.

von.groß-v.nd

Die Iuden be-
trcffend.

<§s seye dann, daß in ein und anderem Fall znm Fabriquen-Mcsen
gehöriae Ztuck transportiret wcrden, wessalls solche privilegirte Fa-
briquen der vollkoinmenen Freyheit gcniesen sollen.

14. Alle dahiesige Rärcher so zn kserbst-Zeiten den Most ans denen
anhero gehörigcn, jenseits des Neckars liegenden weinbergen herein,
oder aber Vingerts-ksoltz, Dung, auch Lchutt und andcres aus der Stadt
hinüber sühren, sollen von jedem angespannten viehe zahlen .

Geschiehct es aber durch Frembde, so bleibt cs bey denen blro. 7.
per Ltiick angesetzten.

t5. wann ein hiesiger Rärchcr einem frembdeu Schiffmaim leichtct

> und die Bruck paß- und repaßiren muß, hätte solcher von jcdem pferd

hinüber, und wiedrum herübcr jedesmahlcn.

Oahingegen

. . Ho ein hiesiger Rärcher auch vor einen hiesigen Schiffmann

leichtet, jedesmahlen per Stnck.

wäre aber

t 7. Derjenige so vor cinen hiesigen Schiffmann leichtct, kein hiesigcr
Einsaß, so werdcn per 5tuck.

Und da

18. Gin solchcr auch vor cinen srcmbden, uicht hiesigcn Lchiffmann
, leichtet, werden bezahlct per Stnck.

tq. Don einem jeden übcr die Bruck hin- und hergcführt-wcrden-
den Ruppelpferd, cs mogen glcich solche Inn- oder Aushcimischeii zu-
gchören, soll ncben dem ?ersonJl-8ruckeugeId, welches wie blro. s.
Iind 2. gemeldet, absouderlich ZII entrichtcn seyn ....

Don jenen aber, wesfalls innländische patentcn crtheilet worden,

, bczahlct werdeu per ötuck ........

20- Don jedem Mchsen, so lediglich hierdurch getriebcu, oder anderst
zum Derkanff anhero in die chtadt gcbracht wird, ucbcn besonderer Eut-
richtnng des Uerloriol-Brucken-Gelds, wie ^io. > . uud 2. beschrieben

2>. von eincr Ruhe oder Rind ..

> 22. Don eiucm Esel.. .

25. von eincm Scbwein, kfammcl, Ralb, ^chaaff, §am>u, Lock oder

Geiß, welchc übcr die Lruck gctrieben werden, ncben dcm?erlonol
lub >lro. >. und 2. und relpective s. <z. und s. gciiieldetcn Brncken-
Selds ..

24. Ein so Auswärtig ais Innbeinüsch nicht weuigcr ein lfeidel-
berger Eoneeßionsmäßigrr Ind soll bey jcdcsmahliger p'atzirung der
Brnck, es scy. so auf Eonn- und Feyer- als auch lvercktägen zn Fuß

25. Zu pferd ein A-esiger vor sich und das pfcrd zusa,ii">en

Falziger uicht ksiesiger vor sich und das Pferd . . . .

Ein Ausländer aber vor sich nnd Pfcrd zusammen

26. von jedcm Zug-Pserd oder sonstigen Diehe, an Rutschcu, !Da°
. gen odcr Rarren, worinnen, oder worauf sich Indcn bcfinden, sollcn

nebst dem
 
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