Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Stadtbuch der Stadt Heidelberg: Stadtbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Handschuhsheim, Kirchheim, Wieblingen, Rohrbach und den zur Stadt gehörenden Siedlungen für das Jahr 1928 — Heidelberg, 1928

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.2510#0539
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Zur Aufklärung und Warnung!

In zahlreichen Ltädten Deutschlands tauchen z. Zt. Unter-
nehmungen auf, die sich für ihre verlagswerke zu deren Ein-
führung und Tmpfehlung aes lvortes „Kdreßbuch" im Titel
bedienen, denen jedoch in Mrklichkeit die vollständigkeit
des Ztadt-Udretzbuches ganz abgeht, und die vor allem nichts
mit der besonderen gemeinnützigen Ligenart eines solchen zu
tun haben. vielmehr sind es nur Bruchstücke, Uuszüge und
lückenhaft gereihte Zusammenstellungen, zu denen unter Nicht-
achtung der Grenze zwischen Ulein und vein die Ztadt-Udreß-
bücher Unterlagen liefern mußten. während das bewährte
Ltadt-Udreßbuch mit viel ehrlichem wollen und einem großen
Uufwand von Zeit und UnKosten und unter Einsetzung von
emsiaem eigenen Schaffen die Verücksichtigung aller
örtlichen Velange sich angelegen sein läßt, haben es die
neu auftauchenden GrÜndungen von diesen sog. Üdreßbüchern
nur auf einen Fischzug in der Geschästswelt abgesehen. Mei-
stens sind die Herausgeber überdies Üuswärtige, die dem
Erscheinungsorte ihrer gewinnsüchtigen Schöpfungen fern sind
und dessen mannigfaltigen Üedürfnissen völlig stemd und
gleichgültig gegenüberstehen. ver Mangel an Grts- und Sach-
kunde wird zu ersetzen versucht durch überschwengliche Unkün-
digungen und lockende Unpreisungen, welche den Bestimmungen
zur Bekampfung des unlauteren Wettbewerbes bedenklich nahe
kommen. vielfach wird sogar mit dem Namen des Stadtbuch-
verlegers strafbarer Mißbrauch getrieben. vorauszahlungen
werden gern genommen, wann jedoch das sog. Ndreßbuch er-
scheint, ist eine Zrage der Zeit, die zuweilen in Iahren noch
nicht beantwortet werden konnte. Nngesehene Handelsfach-
schriften, vereine zum Schutze von Handel und Gewerbe wie
auch handelskammern haben veranlassung genommen, vor sol-
chen Tründungen zu warnen, und das allgemeine Urteil geht
dahin, daß für diese Nuszüge ein Vedürfnis nicht vorhanden
ist. Ieder 'Geschästsmann mag daher zu seinem eigenen vor-
terl vor Nuftragserteilung an ein Ndreßbuch sich Nlarheit dar-
über verschaffen, für welches Buch der Nuftrag gel-
ten soll. vorauszahlungen an Fremde sollte
man niemals leisten. Der unterzeichnete Stadtbuch-Ver-
lag ist bei austauchenden neuen Unternehmungen zur Nus-
kunft stets bereit, um die Geschäftswelt vor Schaden zu be°
wahren.

Der Verlag des Heidelberger Stadtbuches

Universitäts-Buchdruckerei I. Löming, Leidelberg
Lauptstraße 55 a / Fernsprecher 3935 u. 3936
NNtglied des Neichsverbandes der Stadt-Kdreßbuch-Verleger.
 
Annotationen