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Stadtbuch der Stadt Heidelberg: Stadtbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Handschuhsheim, Kirchheim, Wieblingen, Rohrbach und den zur Stadt gehörenden Siedlungen für das Jahr 1928 — Heidelberg, 1928

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https://doi.org/10.11588/diglit.2510#0635
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Nferdedrofchkentarif.

Zeitfahrten:

Fahrzeit

1 und 2 Personen

3 und 4 Personen



Rm.

Rm.

V-> Stunde


1.20

1.50

V» Stunds


1.80

2.-

b/« Stunde


2.50

3.-

1 Stunde


3.-

4.-

Iede weitere Viertelstunde

-.75

1.-

Für Fahrten innerhalb des Stadtgebietes darf für leere Rückfahrt nichts
berechnet werden, dagegen für leere Rückfahrt aus den Vororten Schlierbach,
Ziegelhausen, Wieblingen, Kirchheim, Rohrbach die Lälste des Fahrpreises der
Linfahrt.

K. Fahrten mit festen Taxen ohne Rücksicht anf die Zahl der Personen:

3) Für Fahrten nach folgenden Punkten:

!. Zur Besichtigung von Schloßbeleuchtungen einschließlich der
Abholu..„ nd Rückfahrt . ..12.— Rm.

2. Schloß, einfache Fahrt.4.— Rm.

Lin- und Rückfahrt mit 1 Stunde Aufenthalt...... 7.— Rm.

3. Schloßhotel, einfache Fahrt.5.— Rm.

4. Schloß —Molkenkur, einfache Fahrt ....... 8.— Rm.

Lin- und Nückfahrt...10.— Rm.

5. Schloß —Molkenkur —Kohlhof, einfache Fahrt . . 15.— Rm.

Lin- und Rückfahrt.18.— Rm.

6. Philofophenweg und zurück durch die Stadt .... 7.— Rm.

7. Philosophenweg, Guckkastenweg, Lin- u. Rückfahrt 12.— Rm.

8. Philosophenweg, Guckkastenweg, Stiftsmühle,

Lin- und Rückfahrt.. 15.— Rm.

Bei Fahrten mit Rückfahrt ist V? Stunde Aufenthalk an jedem der
genannten Orte mit eingerechnet. Wo mehrere Lalteplätze genannt sind, kann
die Aufenthaltszeit auch auf einem Lalteplatz vereinigt werden.

d) Für Fahrten nach den Friedhöfen zu Beerdigungen: Lin- und
Rückfahrt.. 6.— Rm.

L. Fahrten über die Dororte hinaus,

d. h. außerhalb der Gemarkungsgrenzen Leidelberg, Rohrbach und Ziegelhausen,
sowie fämtliche nicht im Tarif enthaltenen Fahrten unterliegen der freien
Vereinbarung.

v. Gepäck:

Gepäckstücke von 10 aufwärts kosten das Stück.50 Pf.

Beförderung von Gepäck nach und von der Wohnung zum Fahrzeug
wird besonders berechnet.

k. Nachtfahrten:

Für Fahrten von 10 !lyr abends bis 6 !lhr morgens tritt ein Zuschlag
von 50 Prozent ein.

p. Allgemeine Bestimmnngen:

Die vorstehenden Taxvorschristen gelten nur für die Bestellungen, die
auf den öffentlichen Laaeplätzen oder bei den auf der Straße fahrenden Kut-
schern unmirtslbar gemacht werden.

Bestellungen, die in der Wohnung des Kutschers erfolgen, unterliegen
der steien Vereinbarung.

Beim Abholen von Fahrgästen erfolgt die Berechnung des Fahrpreises
ab Laltestelle.
 
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