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Stadtbuch der Stadt Heidelberg: Stadtbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Handschuhsheim, Kirchheim, Wieblingen, Rohrbach und den zur Stadt gehörenden Siedlungen für das Jahr 1929 — Heidelberg, 1929

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https://doi.org/10.11588/diglit.2511#0491
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Nferdedrofchkentarif.

Ieitfahrten:

Fahrzeit 1 und 2 P erfonen

Rm.

3und4Perfonen

Rm.

'/-t Stunde

1.20

1.50

'/- Stunde

1.80

2.

"/« Stunde

2.50

3.-

1 Stunde

3.-

4.-

Iede weitere Viertelstunde

-.75

1.-

Für Fahrter. «...erhalb des Stadtgebietes darf für leere Rückfahrt nichts
berechnet werden, dagegen für leere Rückfahrt aus den Vororten Schlierbach,
Ziegelhaufen, Wieblingen, Kirchheim, Rohrbach die Kälste des Fahrpreises der
Linfahrt.

8. Fahrten mit festen Taxen ohne Riicksi^ -" f die Iahi der Personen:

u) Für F rten nach folgenden Punkten:

I. Zur Besichtigung von Schloßbeleuchtungen einschließlich der

Abholung und Rückfahrt.. . 12.— Rm.

2. Schloß, einfache Fahrt.4.— Rm.

Lin und Rückfahrt mit i Stunde Aufenthalt.7.— Rm.

3. Schloßhotel, einfache Fahrt.5.- Rm.

4. Schloß —Molkenkur, einfache Fahrt.8.— Rm.

Äin- und Rückfahrt.10.— Rm.

5. Schloß — Molkenkur — Kohlhof, einfache Fahrt . . 15.— Rm.

Lin- und Rückfahrt.18.— Rm.

6. Philosophenweg und zurück durch die Stadt .... 7.— Rm.

7. Philosophenweg, Guckkastenweg, Äin- u. Rückfahrt 12.— Rm.

8. Philosophenweg, Guckkastenweg, Stiftsmühle,

Lin- und Rücksahrt.15.— Rm.

Bei Fahrten mit Rückfahrt ist '/s Stunde 21ufenthalt an jedem der
genannten Orte mit eingerechnct. Wo mehrere Lalteplätze genannt sind, kann
die Aufenthaltszeit auch auf einem Äalteplatz vereinigt werden.

b) Für Fahrten nach den Friedhöfen zuBeerdigungen: Lin und
Rückfahrt.. 6.— Rm.

L. Fahrten nber die Bororte hinaus,

d. h. außerhalb der Gemarkungsgrenzen Leidelberg, Rohrbach und Ziegelhaufen,
fowie fämtliche nicht im Tarif enthaltenen Fahrten unterliegen der freien
Vereinbarung.

O. Gepäck:

Gepäckstücke von 10 Ir^ aufwärts kosten das Stück.50 Pf.

Beförderung von Gepäck nach und von der Wohnung zum Fahrzeug
wird befonders berechnet.

8. Nachtfahrten:

Für Fahrten von 10 Khr abends bis 6 flhr morgens tritt ein Zufchlag
von 50 Prozent ein.

p. Allgemeine Bestim .nngen:

Die vorstehenden Taxvorfchriften gelten nur für die Bestellungen, die
auf den öffentlichen Lalteplätzen oder bei den auf der Straße fahrenden Kut
schern unmittelbar gemacht werden.

Bestellungen, die in der Wohnung des Kutfchers erfolgen, unterliegen
der freien Vereinbarung.

Beim ^lbholen von Fahrgästen erfolgt die Berechnung des Fahrpreifes
ab Lalteftelle.
 
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