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Stadtbuch der Stadt Heidelberg: Stadtbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Handschuhsheim, Kirchheim, Wieblingen, Rohrbach und den zur Stadt gehörenden Siedlungen für das Jahr 1930 — Heidelberg, 1930

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https://doi.org/10.11588/diglit.2512#0623
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540

Pferbedroschkerrlarrf.

Ieitfahrten:

Fahrzeit 1 und 2 Personen

Rm.

'/« Stunde 1.20

'/- Stunde 1.80

^ 4 <^tunde 2.50

1 Stunde 3.—

Iede weitere Viertelstunde —.75

3und4Persoilen

Rm.

1.50

2.-

3. -

4. -
1.-

Für Fahrten innerhalb des Stadtgebietes darf für leere Rückfahrt nichts
berechnet werden, dagegen für leere Rückfahrt aus den Vororten Schlierbach,
Ziegelhausew Wieblingen, Kirchheim, Rohrbach die Lälste des Fahrpreifes der
Äinfahrt.

8. Fahrten mit festen Taxen ohne Rücksicht auf die Iahl der Personen:

u) Für Fahrten nach folgenden Punkten:

1. Zu- ^»«--^igung Schloßbeleuchtungen einschließiich der

Äbholung und Rückfahrt.. 12.— Rm.

2. Schloß, einfache Fahrt.4.— Rm.

Äin- und Rückfahrt mit 1 Stunde Aufenthalt...... 7.— Rm.

3. Schloßhotel, einfache Fahrt.. 5.- Rm.

4. Schloß —Molkenkur, einfache Fahrt.8.— Rm.

Kin- und Rückfahrt.10— Rm.

5. Schloß — Molkenkur — K ohlh of, einfache Fahrt . . 15.— Rm.

Äin- und Rückfahrt ....18.— Rm.

6. Philofophenweg und zurück durch die Stadt .... 7.— Rm.

7. Philofophenweg, Guckkastenweg, Kin- u. Rückfahrt 12.— Rm.

8. Philofophenweg, Guckkastenweg, Stiftsmühle,

Lnn- und Rückfahrt.. 15.— Rm.

Bei Fahrten mit Rückfahrt ist '/s Stunde Aufenthalt an jedem der

genannten Orte mit eingerechnet. Wo mehrere Lalteplätze genannt sind, kann
die Aufenthaltszeit auch auf einem Lalteplatz vereinigt werden.

b) Für Fahrten nach den Friedhöfen zuBeerdigungen: Lin- und
Rückfahrt. ... 6.— Rm.

S. Fahrten über die Vororte hinaus,

d. h. außerhalb der Gemarkungsgrenzen Leidelberg, Rohrbach und Ziegelhaufen,
fowie fämtliche nicht im Tarif enthaltenen Fahrten unterliegen der freien
Vereinbarung.

v. Gepäkü:

Gepäckstücke von 10 aufwärts kosten das Stück.50 Pf.

Beförderung von Gepäck nach und von der Wohnung zum Fahrzeug
wird besonders berechnet.

8. Nachtfahrten:

Für Fahrten von 10 Ahr abends bis 6 Ahr morgens tritt ein Zufchlag
von 50 Prozent ein.

kA Allgemeine Bestimmungen:

Die vorstehc..den Taxvorschristen gelten nur für die Bestellungen, die
auf den öffentlichen Kalteplätzen oder bei den auf der Straße fahrenden Kut-
schern unmittelbar gemacht werden.

Beftellungen, die in der Wohnung des Kutschers erfolgen, unterliegen
der freien Vereinbarung.

Beim Abholen von Fahrgästen erfolgt die Berechnung des Fahrpreifes
ab Laltestelle.
 
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