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Stadtbuch der Stadt Heidelberg: Stadtbuch der Stadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Handschuhsheim, Kirchheim, Wieblingen, Rohrbach und den zur Stadt gehörenden Siedlungen für das Jahr 1930 — Heidelberg, 1930

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https://doi.org/10.11588/diglit.2512#0625
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542

2. GebirgsanflMg: Hausackerweg, Neue Schloßstraße, Klingenteich, Steiger-
weg oberhalb des Friedhofes, Klbert-Ueberle-Straße.

Die Amschaltung in eine andere Taxe darf nnr an diesen Grenz-
pnnkten erfolgen.

Die FahrgSfte haben als Fahrpreis nnd Inschlag nur diejenigen
Betrage zu bezahlen, die der Fahrprersanzeiger angibt. Der Fahrpeeis-
^Nzeiger darf bei Bestellnng der Droschke erst eingeschaltet werden, wenn
der Droschkenführer fich am Bestellungsort gemeldet hat.

Fahrten nach auswärts, d. h. außerhalb der Gemarkung heidelberg und
Ziegelhausen, unterliegen der freien vereinbarung.

§ 2. Ein auf Leinwand oder Pappdeckel aufgezogener, polizeilich abgestem-
pelter klbdruck des Tarifs ist an der Innenseite der Trennungswand zwischen
Führersitz und lvageninnerem in auffälliger Weise anzubringen.

§ 3. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden, soweit
nicht nach anderen SLrafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, gemäß § 148 3iff. 8
der Gewerbe-uironung mit Geld oder mit Haft bestraft.
 
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