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Stadt-Adreßbuch der Kreisstadt Heidelberg: Stadt=Adreßbuch der Kreishauptstadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Handschuhsheim, Kirchheim, Wieblingen, Rohrbach und den zur Stadt gehörenden Siedlungen für das Jahr 1931 — Heidelberg, 1931

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https://doi.org/10.11588/diglit.2513#0265
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189

Uferdedroschkenlarif.

/X. Zeitfahrten:

Fahrzeit

1 und2Personsn

3und4Personen



Rm.

Rm.

' t Stunde


1.20

1.50

V- Stunde


1.80

2.-

'f/i Stunde


2.50

3.-

1 Stunde


3.-

4.-

Iede weitere Viertelstunde

-.75

1.-

Für Fahrten innerhalb des Stadtgebietes darf für leere Nückfahrt nichts
berechnet werden, dagegen für leere Rückfahrt aus den Vororten Schlierbach,
Ziegelhaufen, Wieblingen, Kirchheim, Rohrbach die Lälste des Fahrpreifes der
Äinfahrt.

8. Fahrten mit festen Taxen ohne Rurnncht auf dre Zahl der Personen:

s) Für Fahrten nach folgenden Punkten:

1. Zur Besichtigung von Schloßbeleuchtungen einschließlich der

Abholung und Rückfahrt.12.— Rm.

2. Schloß, einfache Fahrt. 4.— Rm.

Lin- und Rückfahrt mit l Stunde Aufenthalt.7.— Rm.

3. Schloßhotel, einfache Fahrt.5.— Rm.

4. Schloß —Molkenkur, einfache Fahrt.8.— Rm.

Lin- und Rückfahrt. 10.-— Rm.

5. Schloß —Molkenkur —Kohlhof, einfache Fahrt . . 15.— Rm.

Lin- und Rückfahrt.18.— Rm.

6. Philosophenweg und zurück durch die Stadt .... 7.— Rm.

7. Philofophenweg, Guckkastenweg, Lin- u. Rückfahrt 12.— Rm.

8. Philosophenweg, Guckkastenweg, Stiftsmühle,

Lin- und Rückfahrt.15.— Nm.

Bei Fahrten mit Rückfahrt ist P Stunde Aufenthalt an jedem der
genannten Orte mit eingerechnet. Wo mehrere Lalteplätze genannt sind, kann
die Aufenthaltszeit auch auf einem Lalteplatz vereinigt werden.

b) Für Fahrten nach den Friedhöfen zuBeerdigungen: Lin- und
Rückfahrt.6. Rm.

L. Fahrten Lber die Bororte hinaus,

d. h. außerhalb der Gemarkungsgrenzen Leidelberg, Rohrbach und Ziegelhaufen,
sowie fämtliche nicht im Tarif cnthaltenen Fahrten unterliegen der freien
Vereinbarung.

v. Gepäck:

Gepäckstücke von 10 aufwärts kosten das Stück.. . 50 Pf.

Beförderung von Gepäck nach und von der Wohnung zum Fahrzeug
wird befonders berechnet.

k2. Nachtfahrten:

Für Fahrten von 10 Ahr abends bis 6 Khr morgens tritt ein Zufchlag
von 50 Prozent ein.

1L Allgemeine Bestimmungen:

Die vorstehenden Taxvorschristen gelten nur für die Bestellungen, die
auf den öffentlichen Lalteplätzen oder bet den aus der Straße fahrenden Kut-
fchern unmittelbar gemacht werden.

Bestellungc», die in der Wohnung des Kutfchers erfolgcn, unterliegcn
der freien Vereinbarung.

Beim Abholen von Fahrgästen erfolgt die Berechnung des Fahrpreifcs
ab Laltestelle.
 
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