101
2. Gebirgsanfang: hausackerweg, Neuc Schloßstraße, Ulingenteich, Steiger-
weg oberhalb des Friedhofes, kllbert-Ueberle-Straße.
Die Amschaltung in eine andere Taxe darf nur an diesen Grenz-
punkten erfolgen.
Die Fahrgäste haben als Fahrpreis und Zuschlag nur diejenigen
Deträge zu bezahlen, die der Fahrpreisanzeigcr angibt. Der Fahrpreis-
anzeiger darf bei Bestellung der Droschke erst eingeschaltet wecden, wenn
der Droschkenführer sich am Bestellungsort gemeldet hat.
Fahrten nach auswärts, d. h. aukerhalb der Gemarkung Heidelberg und
3iegelhau>en, u,.l.rliegen der freien vereinbarung.
Z 2. Lin auf Leinwand oder Pappdeckel aufgezogener, polizeilich abgestem-
pelter Kbdruck des Tarifs ist an der Innenseite der Trennungswand zwischen
Mhrersitz und lvageninnerem in auffälliger lDeise anzubringen.
Z 3. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden, soweit
nicht nach anderen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, gemäß K 148 3iff. 8
der Gewerbe-Grdnung mit Geld oder mit ksaft bestraft.
2. Gebirgsanfang: hausackerweg, Neuc Schloßstraße, Ulingenteich, Steiger-
weg oberhalb des Friedhofes, kllbert-Ueberle-Straße.
Die Amschaltung in eine andere Taxe darf nur an diesen Grenz-
punkten erfolgen.
Die Fahrgäste haben als Fahrpreis und Zuschlag nur diejenigen
Deträge zu bezahlen, die der Fahrpreisanzeigcr angibt. Der Fahrpreis-
anzeiger darf bei Bestellung der Droschke erst eingeschaltet wecden, wenn
der Droschkenführer sich am Bestellungsort gemeldet hat.
Fahrten nach auswärts, d. h. aukerhalb der Gemarkung Heidelberg und
3iegelhau>en, u,.l.rliegen der freien vereinbarung.
Z 2. Lin auf Leinwand oder Pappdeckel aufgezogener, polizeilich abgestem-
pelter Kbdruck des Tarifs ist an der Innenseite der Trennungswand zwischen
Mhrersitz und lvageninnerem in auffälliger lDeise anzubringen.
Z 3. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden, soweit
nicht nach anderen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, gemäß K 148 3iff. 8
der Gewerbe-Grdnung mit Geld oder mit ksaft bestraft.