Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Stadt-Adreßbuch der Kreisstadt Heidelberg: Stadt=Adreßbuch der Kreishauptstadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Handschuhsheim, Kirchheim, Wieblingen, Rohrbach und den zur Stadt gehörenden Siedlungen für das Jahr 1931 — Heidelberg, 1931

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.2513#0595
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Zur Ausklärung und Warnung!

In zahlreichen ZtädteT' ^-"'"chlands tauchen z. Zt. Unter-
nehmungen auf, die sich für ihre verlagsroerke zu deren Ein-
führung und Empfehlung des lvortes „Udreßbuch" im Titel
bedienen, denen jedoch in lvirklichkeit die vollständigkeit
des 5tadt-5ldreßbuches ganz abgeht, und die vor allem nichts
mit der besonderen gemeinnützigen Ligenart eines solchen zu
tun haben. vielmehr sind es nur Vruchstücke, Kuszüge und
lückenhaft gereihte Zusammenstellungen, zu denen unter Nicht-
achtung der Grenze zwischen Nein und Dein die Ztadt-Ndreß-
bücher Unterlagen liefern mußten. lvährend das bewährte
5tadt-Ndreßbuch mit viel ehrlichem lvollen und einem großen
von Zeit und Unkosten und unter Tinsetzung von
emsigem eigenen Lchaffen die Berücksichtigung aller
örtlichen Belange sich angelegen sein läßt, haben es die
neu auftauchenden Gründungen von diesen sog. Üdreßbüchern
nur auf einen Fischzug in der Geschäftswelt abgesehen. Nlei-
stens sind die Herausgeber überdies Nuswärtige, die dem
Erscheinungsorte ihrer gewinnsüchtigen Zchöpfungen fern sind
und dessen mannigfaltigen Bedürfnissen völlig fremd und
gleichgültig gegenüberstehen. Der lNangel an Grts- und 5ach-
kunde wird zu ersetzen versucht durch überschwengliche Nnkün-
digungen und lockende Nnpreisungen, welche den Vestimmungen
zur Nekämpfung des unlauteren Wettbewerbes bedenklich nahe
kommen. vielfach wird sogar mit dem Namen des Ztadtbuch-
verlegers ftrafbarer Mißbrauch getrieben. vorauszahlungen
werden gern genommen, wann jedoch das sog. Ndreßbuch er-
scheint, ist eine Frage der Zeit, die zuweilen in Iahren noch
nichl beantwortet werden konnte. Nngesehene kjandelsfach-
schriften, vereine zum Lchutze von Handel und Gewerbe wie
auch handelskammern haben veranlassung genommen, vor sol-
chen Gründungen zu warnen, und das allgemeine Urteil geht
dahin, daß für diese Nuszüge ein Dedürfnis nicht vorhanden
ist. Ieder Geschäftsmann mag daher zu seinem eigenen vor-
teil vor Nuftragserteilung an ein Ndreßbuch sich Rlarheit dar-
über verschaffen, für welches Buch der Nuftrag gel-
ten soll. vorauszahlungen an Fremde sollte
man niemals leisten. Der unterzeichnete Stadtbuch-Ver-
lag ist bei auftauchenden neuen Unternehmungen zur Nus-
kunft stets bereit, um die Geschäftswelt vm Schaden zu be-
wahren.

Der Verlag des Heidelberger SLadtbuches

Aniversitäts-Buchdruckerei Z. Lörning, Leidelberg
Äauptstraße 55a / Fernsprecher 3935 u. 3936

tUitglied des Keichsverbandes der Stadl-Kdreßbuch-Verleger.
 
Annotationen