S4S
Pferdedroschkentarif.
/X. Zeitfahrten .
Fahrzeit
lund2Personen Zun
d 4 Personen
Rm.
Rm.
1.20
l.5v
Stunde
1.80
2.--
"/« Stunde
2.50
Z.-
l Stunde
Z.-
4.-
Iede weitere Diertelstunde —.75
1.-
Fllr Fahrten innerhalb deS StadtgebieteS darf fllr leere Rllckfabrt nichtS
berechnet werden, dagegen fllr leere Rllckfahrt auS den Bororte» Schlierbach,
Ziegelhausen, Wieblingen, Kirchheim, Rohrbach die Lälste deS FahrpreiseS der
Linfahrt.
8. Fahrten mit festen Taxen ohne Riickrficht anf die Zahl der Personen:
s) Für Fahrten nach folgenden Punkten:
l. Zur Befichtigung von Schlvßbeleuchtungen einschließlich der
Äbholung und Rücksahrt.l2. - Rm.
2. Schloß, einfache Fahrt.4. - Rm.
Lin- und Rückfahrt mit l Stunde Aufenchalt.7.— Rm.
Z. Schloßhvtel, einfache Fahrt.5.- Rm.
4. Schloß —Molkenkur, einfachc Fahrt.8.— Rm.
Lin- und Rückfahrt.lü. Rm.
5. Schlvß — Mvlkenkur — K ohlhof, einfache Fahrt . . 15.— Rm.
Lin- und Rückfahrt.l8.— Rm.
7. Philosophenweg, Guckkastenweg, Lin- u. Rllckfahrt 12.— Rm.
8. Philosophenweg, Guckkastenweg, StiftSmllhle.
Lin- und Rllckfahrt.15.— Rm.
Bei Fahrten mit Rückfahrt ist '/, Stunde Aufenthalt an jedem der
genannten Orte mit eingerechnet- Wo mehrere Lalteplätze genannt sind, kann
die AufenthaltSzeit auch auf einem Lalteplatz vereinigt werden.
b) Für Fahrten nach den Friedhöfen zuBeerdigungen: Lin- und
Rückfahrt.6.- Rm.
L. Fahrten Über die Bororte hinau»,
d. h. außerhalb der GemarkungSgrenzen Leidelberg, Rohrbach und Ziegelhaufen,
sowie sämtliche nicht im Tarif enthaltenen Fahrten unterliegen der freien
Vereinbarung.
v. Sepäckr:
Gepäckstücke von 10 Icß: aufwärts kosten daS Stllck.50 Pf.
Beförderung von Gepäck nach und von der Wohnung zum Fahrzeug
wird besonderS berechnet.
8. Nachtfahrten .
Für Fahrten von 10 Ahr abends biS 6 !lhr morgenS tritt ein Zuschlag
von 50 Prozent ein.
p. All-emeine Bestimmungen:
Die vorstehenden Taxvorschristen getten nur für die Bestellungen, die
auf den öffentlichen Lalteplätzen odrr bei den auf der Straße fahrenden Kut-
schern unmittelbar gemacht werden.
Befiellungen, die in der Wohnung de« KutscherS erfolgen, unterliegen
der freien Vereinbarung.
Beim Abhvlen von Fahrgästen erfvlgt die Berechnung d«S FahrpreiseS
ab Laltefielle.
Pferdedroschkentarif.
/X. Zeitfahrten .
Fahrzeit
lund2Personen Zun
d 4 Personen
Rm.
Rm.
1.20
l.5v
Stunde
1.80
2.--
"/« Stunde
2.50
Z.-
l Stunde
Z.-
4.-
Iede weitere Diertelstunde —.75
1.-
Fllr Fahrten innerhalb deS StadtgebieteS darf fllr leere Rllckfabrt nichtS
berechnet werden, dagegen fllr leere Rllckfahrt auS den Bororte» Schlierbach,
Ziegelhausen, Wieblingen, Kirchheim, Rohrbach die Lälste deS FahrpreiseS der
Linfahrt.
8. Fahrten mit festen Taxen ohne Riickrficht anf die Zahl der Personen:
s) Für Fahrten nach folgenden Punkten:
l. Zur Befichtigung von Schlvßbeleuchtungen einschließlich der
Äbholung und Rücksahrt.l2. - Rm.
2. Schloß, einfache Fahrt.4. - Rm.
Lin- und Rückfahrt mit l Stunde Aufenchalt.7.— Rm.
Z. Schloßhvtel, einfache Fahrt.5.- Rm.
4. Schloß —Molkenkur, einfachc Fahrt.8.— Rm.
Lin- und Rückfahrt.lü. Rm.
5. Schlvß — Mvlkenkur — K ohlhof, einfache Fahrt . . 15.— Rm.
Lin- und Rückfahrt.l8.— Rm.
7. Philosophenweg, Guckkastenweg, Lin- u. Rllckfahrt 12.— Rm.
8. Philosophenweg, Guckkastenweg, StiftSmllhle.
Lin- und Rllckfahrt.15.— Rm.
Bei Fahrten mit Rückfahrt ist '/, Stunde Aufenthalt an jedem der
genannten Orte mit eingerechnet- Wo mehrere Lalteplätze genannt sind, kann
die AufenthaltSzeit auch auf einem Lalteplatz vereinigt werden.
b) Für Fahrten nach den Friedhöfen zuBeerdigungen: Lin- und
Rückfahrt.6.- Rm.
L. Fahrten Über die Bororte hinau»,
d. h. außerhalb der GemarkungSgrenzen Leidelberg, Rohrbach und Ziegelhaufen,
sowie sämtliche nicht im Tarif enthaltenen Fahrten unterliegen der freien
Vereinbarung.
v. Sepäckr:
Gepäckstücke von 10 Icß: aufwärts kosten daS Stllck.50 Pf.
Beförderung von Gepäck nach und von der Wohnung zum Fahrzeug
wird besonderS berechnet.
8. Nachtfahrten .
Für Fahrten von 10 Ahr abends biS 6 !lhr morgenS tritt ein Zuschlag
von 50 Prozent ein.
p. All-emeine Bestimmungen:
Die vorstehenden Taxvorschristen getten nur für die Bestellungen, die
auf den öffentlichen Lalteplätzen odrr bei den auf der Straße fahrenden Kut-
schern unmittelbar gemacht werden.
Befiellungen, die in der Wohnung de« KutscherS erfolgen, unterliegen
der freien Vereinbarung.
Beim Abhvlen von Fahrgästen erfvlgt die Berechnung d«S FahrpreiseS
ab Laltefielle.