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Stadt-Adreßbuch der Kreishauptstadt Heidelberg: nebst den Stadtteilen Handschuhsheim, Kirchheim, Wieblingen, Rohrbach und zu den zur Stadt gehörenden Siedlungen sowie den Gemeinden Ziegelhausen und Leimen: Stadt=Adreßbuch der Kreishauptstadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Handschuhsheim, Kirchheim, Wieblingen, Rohrbach und den zur Stadt gehörenden Siedlungen für das Jahr 1933 — Heidelberg, Band 70.1933

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.2515#0632
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560

Kferdedrofchketttarif.

Fahrzeit

-V. Ieitfahrten:

1 und2Personen

Stunde 1.20

'/- Stunde 1.80

°/« Stunde 2.50

1 Stunde 3.—

Iede weitere Viertelstunde —.75

3 und 4 Personen
Rm.

1.50

2.-

3. -

4. -
1.-

Für Fahrten innerhalb des Stadtgebietes darf für leere Rückfahrt nichts
berechnet werden, dagegen für leere Rückfahrt aus den Vororten Schlierbach,
Ziegelhausen. Wieblingen, Kirchheim, Rohrbach die Lälfte des Fahrpreises der
Linfahrt.

k). Fahrten mit festen Taxen ohne Rücksicht auf die Iahk der Personen

s) Für ^ahrten nach folgenden Punkten:

1. Zur Besichtigung von Schloßbeleuchtunaen einschließlich der

Abholung und Rückfahrt.12.— Rm.

2. Schloß, einfache Fahrt.4.— Rm.

Lin- und Rückfahrt mit 1 Stunde Aufenthalt.7.— Rm.

3. Schloßhotel, einfache Fahrt ... . 5.— Rm.

4. Schloß —Molkenkur, einfache Fahrt ....... 8.— Rm.

Lin- und Rückfahrt ..10— Rm.

5. Schloß —Molkenkur —Kohlhof, einfache Fahrt . . 15.— Rm.

Lin- und Rückfahrt .. 18.— Rm.

6. Philosophenweg und zurück durch die Stadt .... 7.— Rm.

7. Philosophenweg, Guckkastenweg, Lin- u. Rückfahrt 12.— Rm.

8. Philosophenweg, Guckkastenweg, Stiftsmühle,

Lin- und Rückfahrt.15.— Rm.

Bei Fahrten mit Rückfahrt ist V» Stunde Aufenthalt an jedem der
genannten Orte mit eingerechnet. Wo mehrere Lalteplätze genannt sind, kann
die Aufenthaltszeit auch auf einem Lalteplatz vereinigt werden.

b) Für Fahrten nach den Friedhöfen zuBeerdigungen: Lin- und
Rückfahrt.. 6.— Rm.

L. Fahrten über die Dororte hinaus,

d. h. außerhalb der Gemarkungsgrenzen Leidelberg, Rohrbach und Ziegelhausen,
sowie sämtliche nicht im Tarif enthaltenen Fahrten unterliegen der freien
Vereinbarung.

v. Gepäck .

Gepäckstücke von 10 bg aufwärts kosten das Stück.50 Pf.

Beförderung von Gepäck nach und von der Wohnung zum Fahrzeug
wird besonders berechnet.'

Nachtfahrten:

Für Fahrten von 10 !lhr abends bis 6 !lhr morgens tritt ein Zuschlag
von 50 Prozent ein

p. Allgemeine Destimmungen:

Die vorstehenden Taxvorschriften gelten nur für die Bestellungen, die
auf den öffentlichen Lalteplätzen oder bei den auf der Straße fahrenden Kut-
schern unmittelbar gemacht werden.

Bestellungen, die in der Wohnung des Kutschers erfolgsn, unterliegen
der freien Vereinbarung.

Beim Abholen von Fahrgästen erfolgt die Berechnung des Fahrpreises
ab Laltestelle.
 
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