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Stadt-Adreßbuch der Kreishauptstadt Heidelberg: nebst den Stadtteilen Handschuhsheim, Kirchheim, Wieblingen, Rohrbach und zu den zur Stadt gehörenden Siedlungen sowie den Gemeinden Ziegelhausen und Leimen: Stadt=Adreßbuch der Kreishauptstadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Handschuhsheim, Kirchheim, Wieblingen, Rohrbach und den zur Stadt gehörenden Siedlungen für das Jahr 1933 — Heidelberg, Band 70.1933

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https://doi.org/10.11588/diglit.2515#0633
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561

Kraftdroschkentarif fnr die Stadt Heidetderg.

Z 1. Für die Fahrten in Rraftdroschken werden folgende Taxen festgefetzt:

Tavlf

Innerh d.Zone I

Rach der Zon« II

Rach dem Gehirge

Taxe I

h>sso« m . . . . 66 Pf.
je weitere 250 ni tü Ps.

AmTage

1 u. 2 Personen

Am Tage

1 u, 2 Pers. mtt Rückfahrt n.Zone >


T"— II

bis 332 m . . 69 Ps.

je weitere 166 ai 10 Ps,

a) Am Lage
mebr als

2 Personen
d) Nachts

1 u. 2 Personen

s) Am Tage

1) 1u.2Pers. ohneRückfahrtn.Zonel

2) mehr als 2 Pers, mik Rückf. n.Zone i

b) Rachts

1 u. 2 Pers. mit Rückfahrt nach Zone I


Taxe III

bts 250 m . . . . 60 Ps.
je weitere 125 ni 10 Ps.

Rachts
mehr als

2 Personen

a) 'am Taae

mehr als 2 Pers. ohneRückf. n. Zons i
b) Nachts

1) 1—2Pers. ohneRücksahrt n.Zonei
2> Z und mehr Personen ohne und mit
Rückfahrt nach Zone i

Am Tage und
bsi Racht

Oie Nachtzeit umfatzt die Stunden von II Uhr nachts bis 6 Uhr morgens.
Wird^ine^Fahrt teils in der Tages-, teils in der Nachtzeit ausgeführt, findet die
Nachttaxe nur während der Nachtzeit Unwendung.z

Wartezeit: für je 2 Minuten 10 pf., fomit 3.— Rm. in der Stunde. Vie Bc-
rechnung erfolgt durch den Fahrpreisanzeiger.

s fIitschläge: Folgende^Zuschläge dürfen vom Fahrgast gefordert werden:

^ I. Uei Vestellung der Vrofchke'für die'leere"Unfahrt 25 pf.

"°""2?lZei Fahrten, die außerhalb der Zone I beginnen und enden (also bei leerer
klnfahrt und leerer Rückfahrt), ein weiterer Zuschlag in lföhe von I.— Rm.

3. 5ür Fahrten nach wirtschaft zur Philosophenhöhe, nach t ^ 2 personen

Schlotz, Schloß-Wolfsbrunnenweg und dsven höher gele-! ' pf

genen Umgebung, nach dem Rlingenteich oberhalb der j mehr als 2 perf.
Straße Unter der Schanz und nach dieser Stratze felbst ) - ^ln.

s ^ und 2 personen.3.— Rm.

Ronigjtuhl ( ^ perfonen.4.- Rm.

Bei Hin- und Rückfahrt sallen die Zuschläge Ziffer 3 wcg.

Gepäckbeförderung: bis 16 KZ ftei, 10—25 k§.25 pf.

je weitere (auch angefangene) 25 .25 pf.

Rleintiere das Stück.25 pf.

"inderfahrpreise: 1 Rind unter 10 Zahren in Begleitung Lrwachsener ftei,
je 2 Rinder unter 10 Zahren stehen einem Erwachsenen gleich.

Grenzpunkte: 1. 3one 1: Ziegelhäuser Landstraße — Stadtgrenze, Weißer
Uebergang in der Schlierbacher Landstraße, Schlotz-Wolfsbrunnenweg östliche
Ecke Rlingelhüttenweg, Molkenkurweg Ecke Viersiedersteig, Ende Rlingen-
teichstratze, Friedhof - Rrematorium,Römerstraße Ecke kjebelstraße, Neuer Gü-
terbahnhof, Wieblinger Landstraße — Lisenbahnbrücke, Güterbahngleis der
Nebenbahn, Ladenburger weg, Friedensstraße, Mühltalstratze Ecke Bergstraße.
 
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