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Stadt-Adreßbuch der Kreishauptstadt Heidelberg: nebst den Stadtteilen Handschuhsheim, Kirchheim, Wieblingen, Rohrbach und zu den zur Stadt gehörenden Siedlungen sowie den Gemeinden Ziegelhausen und Leimen: Stadt=Adreßbuch der Kreishauptstadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Handschuhsheim, Kirchheim, Wieblingen, Rohrbach und den zur Stadt gehörenden Siedlungen sowie den Gemeinden Ziegelhausen und Leimen für das Jahr 1934 — Heidelberg, Band 71.1934

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https://doi.org/10.11588/diglit.2516#0633
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Zur Ausklärung und Warnung!

In zahlreichen Ltädten Deutschlands tauchen z. 3t. Unter-
nehmungen auf, die sich für ihre verlagswerke zu deren Cin-
führung und Lmpfehlung des Wortes „Udreßbuch" im Titel
bedienen, denen jedoch i.. Wirklichksit die vollstöndigkeit
des Ltadt-Udreßbuches ganz abgeht, und die vor allem nichts
mit der befonderen gemeinnützige.r Ligenart eines solchen zu
tun haben. vielmehr sind es nur Bruchstücke, Uuszüge und
lückenhaft gereihte Zusammenstellungen, zu denen unter Mcht-
achtung der Grenze zwischen Mein und Dein die Ztadt-Udreß-
bücher Unterlagen liefern mußten. kvährend das öewährte
5tadt-6dreßbuch mit viel ehrlichem Wollen und einem großen
Uufwand von Zeit und Unkosten und unter Einsetzung von
emsigem eigenen Zchaffen die Verücksichtigung aller
örrlichen Belange sich angelegen sein läßt, haben es die
neu austauchenden Gründungen von diesen sog. Udreßbüchern
nur auf einen Zischzug in der Geschäftswelt abgesehen. Ulei-
stens sind die herausgeber überdies Uuswärtige, die dem
Trscheinungsorte ihrer gewinnsüchtigen Schöpfungen fern sind
und dessen mannigfaltigen Vedürfnissen völlig fremd und
gleichgültig gegenüberstehen. Der Mangel an Grts- und 5ach-
kunde wird zu ersetzen versucht durch überschwengliche Unklln-
digungen und lockende Unpreisungen, welche den Üestimmungen
zur Lekämpfung des unlauteren IVettbewerbes bedenklich nahe
kommen. vielfach wird sogar mit dem Namen des Ztadtbuch-
verlegers strafbarer Mißbrauch getrieben. vorauszahlungen
werden gern genommen, wann jedoch das sog. Kdreßbuch er-
scheint, ist eine Frage der Zeit, die zuweilen in Iahren noch
nicht beantwortet werden konnte. Kngesehene handelsfach-
schriften, vereine zum Zchutze von handel und Gewerbe wie
auch ^andelskammern haben veranlassung genommen, vor sol-
chen Gründungen zu warnen, und das allgemeine Urteil geht
dahin, daß sür diese Uuszüge ein Bedürfnis nicht vorhanden
ist. Ieder Geschästsmann mag daher zu seinem eigenen vor-
teil vor Uuftragserteilung an ein Udreßbuch sich Ularheit dar-
über verschaffen, für welches Buch der Uuftrag gel-
ten soll. vorauszahlungen an Hremde sollte
man niemals leisten. Der unterzeichnete 5tadtbuch-ver-
lag ist bei auftauchenden neuen Unternehmungen zur Uus-
kunft stets bereit, um die Geschäftswelt vor 5chaden zu be-
wahren.

Der Verlag

des Heidelberger Stadt-Adreßbuches

Iohannes Hörning, Heidelberger Stadtadrehbuch-Verlag

und Druckerci G. m. b. H., Hauptstratze 55 a, Tel. 3935

Mitglied der Rcichsverbandes der Ltadt - kldreßbuch-verleger.
 
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