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Stadt-Adreßbuch der Kreishauptstadt Heidelberg: nebst den Stadtteilen Handschuhsheim, Kirchheim, Wieblingen, Rohrbach und zu den zur Stadt gehörenden Siedlungen sowie den Gemeinden Ziegelhausen und Leimen: Stadt=Adreßbuch der Kreishauptstadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Handschuhsheim, Kirchheim, Wieblingen, Rohrbach und den zur Stadt gehörenden Siedlungen sowie den Gemeinden Ziegelhausen und Leimen für das Jahr 1935 — Heidelberg, Band 72.1935

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https://doi.org/10.11588/diglit.2517#0522

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452

Pferdedroschkentarif

Nfer-edroschkrntarrf.

Fahrzeit

'/«Stunde
V» Stunde
'/«Stunde
I Stunde

Ieitfahrten:
1 und 2 Personen

1.20

1.80

2.50

3.-

-.75

3 und 4 Personen
Rm.

1.50

2.-

3. -

4. -
1.-

Iede weitere Viertelstunde

Für Fahrten innerhalb des StadtgebieteS darf für leere Rückfahrt nichts
berechnet werden, dagegen für leere Rückfahrt aus den Vororten Schlierbach,
Ziegelhausen, Wieblingen, Kirchheim, Rohrbach die Lälfte des Fahrpreises der
Linfahrt.

8. Fahrten mit festen Taxen ohne Rückficht anf vie Zahl der Personen
s) Für Fahrten nach folgenden Punkten:

1. our Bestchtigung von Schloßbeleuchtungen einschließlich der

Abholung und Rttckfahrt...12.— Rm.

2. Schloß, einfache Fahrt .4.— Rm.

Lin- und Rückfahrt mit l Stunde Aufenthalt...... 7.— Rm.

3. Schloßhotel, einfache Fahrt.5.- Rm.

4. Schloß —Molkenkur, einfache Fahrt.8.— Rm.

Lin- und Rückfahrt.10.— Nm.

5. Schloß —Molkenkur —Kohlhof, einfache Fahrt . . 15.— Rm.

Lin- und Rückfahrt.18.— Rm.

6. Philofophenweg und zurück durch die Stadt .... 7.— Rm.

7. Philofophenweg, Guckkastenweg, Lin- u.Rückfahrt 12.— Rm.

8. Philofophenweg, Guckkastenweg, Stiftsmühle,

Lin- und Rückfahrt.15.— Rm.

Bei Fahrten mit Rückfahrt ist '/» Stunde Aufenthalt an jedem der
genannten Orte mit eingerechnet. Wo mehrere Lalteplätze genannt stnd, kann
die Aufenthaltszeit auch auf einem Lalteplatz vereinigt werden.

b) Für Fahrten nach den Friedhöfen zuBeerdigungen: Lin- und
Rückfahrt.6.— Rm.

L. Fahrten über die Dororte hinaus,

d. h. außerhalb der Gemarkungsgrenzen Leidelberg, Rohrbach und Ziegelhausen,
sowie sämtliche nicht im Tarif enthaltenen Fahrten unterliegen der freien
Vereinbarung.

0. GepSck:

Gepäckstücke von 10 aufwärts kosten das Skück.50 Pf.

Beförderung von Gepäck nach und von der Wohnung zum Fahrzeug
wird besonders berechnet.

6. Nachtfahrten:

Für Fahrten von 10 Ahr abends bis 6 Ahr morgens tritt ein Zuschlag
von 50 Prozent ein.

p. Allgemeine Bestimmungen:

Die vorstehenden Taxvorschristen gelten nur für die Bestellungen, vie
auf den öffentlichen Lalteplätzen oder bei den auf der Straße fahrenden Kut-
schern unmittelbar gemacht werden.

Bestellungen, die in der Wohnung des Kutschers erfolgen, unterliegen
der freien Vereinbarung.

Beim Abholen von Fahrgästen erfolgt die Berechnung des Fahrpreises
ab Laltestelle.
 
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