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Stadt-Adreßbuch der Kreishauptstadt Heidelberg: nebst den Stadtteilen Handschuhsheim, Kirchheim, Wieblingen, Rohrbach und zu den zur Stadt gehörenden Siedlungen sowie den Gemeinden Ziegelhausen und Leimen: Stadt=Adreßbuch der Kreishauptstadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Handschuhsheim, Kirchheim, Wieblingen, Rohrbach und den zur Stadt gehörenden Siedlungen sowie den Gemeinden Ziegelhausen und Leimen für das Jahr 1935 — Heidelberg, Band 72.1935

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.2517#0601

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Die gute Fitte im Aöressbuchgewerbe

s) lvas ist ein Kdreßbuch?

Lin in regelmäßigen seitabständen erscheinendes Nachschlagewerk, das
lückenlos alle in sein Krbeitsgebiet gchörenden personen und Unterneh-
mungen mit ihrer genauen und neuesten postanschrift verzeichnet. Diese
unbedingt erforderlichevollstä..b'.gk^t der neuesten Udressenangaben wird
dadurch erreicht, datz

1. alle einschlägigen Kdressen ohne Uücksicht auf ^ie Veschaffungskosten
an der (tzuelle ermittelt und ständig auf ihre Zuverlässigkeit nachge-
prüft werden^

2. alle Udressen, die das Buch enthält, kostenlos mindestens einmal in
planmäßiger Unordnung veröffentlicht werden.

d) warum müssen Udretzbücher tunlich alljährlich erscheinen?

weil nach einem Iahr schon je nach der Ürt des Udretzbuches bis zu
60 v/o der vorjährigen üdressen nicht mehr stimmen, und weil auch die
Gründungen neuer Unternehmungen ein Ueuerscheinen notwendig machen.
Gebruuus veralteter Kdretzbücher bedeutet Portovergeudung und verzicht
auf neue Geschäftsmöglichkeiten.

c) Die Beschaffung der Unterlagen wird von dem einwandfreien Udretzbuch-
gewerbe vorgenommen ohne verquickung mit versteckten Ungeboten. Die
kostenlose redaktionelle Leistung umfatzt mindestens die Postadresse
einschlietzlich des Hauptgeschästszweiges. Ie nach den Zwecken des Udretz-
buches bringen die einzelnen verlage autzerdem kostenlos weitere ver-
kehrstechnische Ungaben. Nennung ein und derselben Udresse unter meh-
reren Geschäftszweigen ist kostenpflichtig.
ä) vie werbung des einwandfreien Üdretzbuchgewerbes geschieht auf dem
Vege eines als solchen klar kenntlich gemachten vertragsangebotes.

e) Die Tarife des einwandfreien Ndretzbuchgewerbes werden mit unbedingter
Tariftreue innegehalten. §ie dürfenaberjenach derGrötzederUufträgedurch
pauschalierung tarifmäßig festgelegte Mengenvergünstigungen enthalten.

k) vie Zahlungsbedingungen des einwandfreien Udreßbuchgewerbes.

Zofortige Cinziehung der Gebühren durch Neisende ist nicht gewerbs-
üblich. Zahlungen sind ausnahmslos ohne Nbzüge unmittelbar an die
verlage zu leisten. Zielsetzung ist Zache jedes einzelnen verlages.

Das prüfungsgericht ist ermächtigt, in äondersällen auch solchen werken,
die diesen Nichtlinien teilweise nicht entsprechen, die Nufnahme in die Ltamm-
rolle zuzubilligen.

Zur endgültigen Vereinigung des Ndreßbuchwesens sollen die zuständigen
Neichs- und Landesbehörden, ferner diejenige person, die vom Führer-Ztell-
vertreter mit der Kbstellung von Zchäden auf dem Ndreßbuchgebiete beauf-
tragt ist, sowie die wirtschaftlichen Grganisationen hand in Hand arbeiten.

Das prüfungsgericht trifft seine Lntscheidung nach den geltenden Richt-
linien des paritätischen Nusschusses für Ndreßbuchfragen.

Reichsstand L.. Deutschen Industrre (wirtschaftspolitische NbteUung)
Reichsverband der Ndretzbuchverleger.

Deutscher Industrie- und Handelstag.

Reichsstand der Deutschen Handels.

Veichsstand der Deutjchen tzandwerbr.

Lmtralverband des Deutschen Bank- und Vankiergewerber.
Reichrverband -er Privatversicherung.
 
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