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Tarif für Dienstmünner.
I. Für G esch äftsreisend e:
ohne Wagen
mit Magen bis 50
'/. Stunde 0,40 Rm.
V2 Stunde 0,70 Rm.
2/4 Stunde 1,10 Rm.
1 Stunde 1,40 Rm.
0,50 Rm.
0,80 Rm.
1,30 Rm.
1,60 Rm.
1,50 Rm.
jede weitere Stunde 1,30 Rm.
2. Bestimmte Dienstleistungen:
ohne Wagen
'/« Stunde 0,60 Rm.
'/s Stunde 0,90 Rm.
^4 Stunde 1,30 Rm.
1 Stunde 1,60 Rm.
mit Wagen bis 50
0,70 Rm.
1,10 Rm.
1,70 Rm.
2.— Rm.
Jede weitere 50 0,50 Rm. mehr die Stunde oder Leistung.
Die Berechnung gilt: ab und zurück bis Standplatz.
3. Nachttaxe.
Die einfachen Tarifsätze gelten nur bei Tageszeit, d. i. in den Monaten
April bis einschließlich September von morgens 6 bis abends 8 Ahr, in den
Monaten Ottober bis einschließlich März von morgens 7 bis abends 7 Ahr.
Bei Nachtzeit ist in den Monaten April bis einschließlich September bis
abends 10 Ahr und in den Monaten Ottober bis einschließlich März bis abends
9 Ahr die HSlfte der Taxe mehr, von da an die doppelte Taxe zu entrichten.
4. Gebirgszuschlag.
Bei Dienstverrichtnngen nach dem Gebirge, umfaffend Zone 1:
Philosophenweg, Albert-Aeberle-Straße, Werrgasse, R^derweg, Scheffel-
straße, Lirschgasse, Klingenteichstraße oberhalb des Klingentors und zwar von
der Straßengabelung ab, Anter der Schanz, Graimbergweg bis zur Ein-
mündung in die Neue Schloßstraße, Schloßberg von der Einmündung des Oberen
Faulen Pelz bis Schloß, Neue Schloßstraße bis zur Einmündung des Graim-
bergweges, Kurzer Buckel, Valerieweg, Lausackerweg,^Rombachweg, östlicher
Schloß-Wolfsbrunnenweg von der Einmündung des Rombachweges ab, Schlier-
bacher Wolfsbrunnenweg, Mühlenweg, Lindenried, Aue oberhalb der mittl. Aue,
ohne Wagen 25 Prozent und mit Wagen 50 Prozent der Taxe mehr.
Zone 2: Neue Schloßstraße von der Einmündung des Graimbergweges ab,
Schloß, Schloß-Wolfsbrunnenweg bis zur Einmündung des Rombachweges,
Klingelhüttenweg, Oberer Rombachweg, Wolfsbrunnen,
ohne Wagen 5Y Prozent nnd mit Wagen 100 Prozent der Taxe mehr.
5.
Bei allen anderen als unter 1 und 2 genannten Dienstleistungen (Möbel-
transport, Beförderung von Klavieren, Kassenschränken und dergl.) ift vor
Beginn der Arbeit eine Preisvereinbarung zu treffen.
Tarif für Dienstmünner.
I. Für G esch äftsreisend e:
ohne Wagen
mit Magen bis 50
'/. Stunde 0,40 Rm.
V2 Stunde 0,70 Rm.
2/4 Stunde 1,10 Rm.
1 Stunde 1,40 Rm.
0,50 Rm.
0,80 Rm.
1,30 Rm.
1,60 Rm.
1,50 Rm.
jede weitere Stunde 1,30 Rm.
2. Bestimmte Dienstleistungen:
ohne Wagen
'/« Stunde 0,60 Rm.
'/s Stunde 0,90 Rm.
^4 Stunde 1,30 Rm.
1 Stunde 1,60 Rm.
mit Wagen bis 50
0,70 Rm.
1,10 Rm.
1,70 Rm.
2.— Rm.
Jede weitere 50 0,50 Rm. mehr die Stunde oder Leistung.
Die Berechnung gilt: ab und zurück bis Standplatz.
3. Nachttaxe.
Die einfachen Tarifsätze gelten nur bei Tageszeit, d. i. in den Monaten
April bis einschließlich September von morgens 6 bis abends 8 Ahr, in den
Monaten Ottober bis einschließlich März von morgens 7 bis abends 7 Ahr.
Bei Nachtzeit ist in den Monaten April bis einschließlich September bis
abends 10 Ahr und in den Monaten Ottober bis einschließlich März bis abends
9 Ahr die HSlfte der Taxe mehr, von da an die doppelte Taxe zu entrichten.
4. Gebirgszuschlag.
Bei Dienstverrichtnngen nach dem Gebirge, umfaffend Zone 1:
Philosophenweg, Albert-Aeberle-Straße, Werrgasse, R^derweg, Scheffel-
straße, Lirschgasse, Klingenteichstraße oberhalb des Klingentors und zwar von
der Straßengabelung ab, Anter der Schanz, Graimbergweg bis zur Ein-
mündung in die Neue Schloßstraße, Schloßberg von der Einmündung des Oberen
Faulen Pelz bis Schloß, Neue Schloßstraße bis zur Einmündung des Graim-
bergweges, Kurzer Buckel, Valerieweg, Lausackerweg,^Rombachweg, östlicher
Schloß-Wolfsbrunnenweg von der Einmündung des Rombachweges ab, Schlier-
bacher Wolfsbrunnenweg, Mühlenweg, Lindenried, Aue oberhalb der mittl. Aue,
ohne Wagen 25 Prozent und mit Wagen 50 Prozent der Taxe mehr.
Zone 2: Neue Schloßstraße von der Einmündung des Graimbergweges ab,
Schloß, Schloß-Wolfsbrunnenweg bis zur Einmündung des Rombachweges,
Klingelhüttenweg, Oberer Rombachweg, Wolfsbrunnen,
ohne Wagen 5Y Prozent nnd mit Wagen 100 Prozent der Taxe mehr.
5.
Bei allen anderen als unter 1 und 2 genannten Dienstleistungen (Möbel-
transport, Beförderung von Klavieren, Kassenschränken und dergl.) ift vor
Beginn der Arbeit eine Preisvereinbarung zu treffen.