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Stadt-Adreßbuch der Kreishauptstadt Heidelberg: nebst den Stadtteilen Handschuhsheim, Kirchheim, Wieblingen, Rohrbach und zu den zur Stadt gehörenden Siedlungen sowie den Gemeinden Ziegelhausen und Leimen: Stadt=Adreßbuch der Kreishauptstadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Handschuhsheim, Kirchheim, Wieblingen, Rohrbach und den zur Stadt gehörenden Siedlungen sowie den Gemeinden Ziegelhausen und Leimen für das Jahr 1935 — Heidelberg, Band 72.1935

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.2517#0645

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Zur Aufklärung und Warnung!

In zahlreichen Städten Veutschlands tauchen z. Zt. Unter-
nehmungen auf, die sich für ihre verlagswerke zu deren Lin-
führung und Lmpfehlung des lvortes „Udreßbuch" im Titel
bedienen, denen scdcch Wirklichkeit die vcllständigkeit
des Ztadt-Udreßbuches ganz abgeht, und die vor allem nichts
mit der besonderen gemeinnützigen Ligenart eines solchen zu
tun haben. vielmehr sind es nur vruchstücke, Uuszüge und
lückenhast gereihte Zusammenstellungen, zu denen unter Nicht-
achtung der Grenze zwischen Mein und Dein die Ztadt-Udreß-
bücher Unterlagen liefern mußten. lvährend das bewährte
Ztadt-Udreßbuch mit viel ehrlichem Mollen und einem großen
Kufwand von Zeit und Unkosten und unter Linsetzung von
emsigem eigenen Zchaffen die Berücksichtigung aller
örtlichen velange sich angelegen sein läßt, haben es die
neu auftauchenden Gründungen von diesen sog. Udreßbüchern
nur auf einen Fischzug in der Geschäftswelt abgesehen. Mei-
stens sind die herausgeber überdies Uuswärtige, die dem
Lrscheinungsorte ihrer gewinnsüchtigen ächöpfungen fern sind
und dessen mannigfaltigen vedürfnissen vällig fremd und
gleichgültig gegenüberstehen. Oer Mangel an Grts- und §ach-
kunde wird zu ersetzen versucht durch überschwengliche Unkün-
digungen und lockende Unpreisungen, welche den Bestimmungen
zur Bekämpfung des unlauteren lvettbewerbes bedenklich nahe
kommen. vielfach wird sogar mit dem Namen des Ztadtbuch-
verlegers strafbarer Mißbrauch getrieben. vorauszahlungen
werden gern genommen, wann jedoch das sog. Kdreßbuch er-
scheint, ift eine Frage der Zeit, die zuweilen in Iahren noch
nicht beantwortet werden konnte. Kngefehene ^andelsfach-
schriften, vereine zum ächutze von handel und Gewerbe wie
auch handelskammern haben veranlassung genommen, vor sol-
chen Gründungen zu warnen, und das allgemeine Urteil geht
dahin, daß für diese Uuszüge ein Bedürfnis nicht vorhanden

ikt

Ge

^rsmann mag daher zu seinem eigenen vor-

teil vor Uuftragserteilung an ein üdreßbuch sich Rlarheit dar
über verschaffen, für welches Buch der Uuftrag gel-
ten soll. vorauszahlungen an 5remde sollte
man niemals leisten. Der unterzeichnete §tadtbuch-ver-
lag ist bei auftauchenden neuen Unternehmungen zur Uus-
kunft stets bereit, um die Geschäftswelt vor Zchaden zu be-
wahren.

Der Verlag

des Heidelberger Stadt-Adreßbuches

Iohannes Hörning, Heidelberger Stadtadretzbuch-Berlag

und Druckerei G. m. b. H., Hauptstratze 55 s, Tel. 3935

Mitglied des Neichsverbandes der Ltadt-Kdreßbuch-Verleger.
 
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