462
Pferdrbroschkentarif.
Fahrzeit
'/«Stunde
'/»Stunde
^/« Stunde
1 Stunde
Iede weitere Viertelstunde
Zeitfahrten:
1 und 2 Perionen
Rm.
1.20
1.80
2.50
3.-
-.75
3 und 4 Personen
Rm.
1.50
2.-
3. -
4. -
1.-
Für Fahrten innerhalb des StadtgebieteS darf für leere Rückfahrt nichts
berechnet werden, dagegen fiir leere Rückfahrt aus den Vororten Schlierbach,
Ziegelhausen, Wieblingen, Kirchheim, Rohrbach die Lälfte des Fahrpreises der
Linsahrt.
v. Fahrten mit festen Taxen ohne Rückficht auf die Zahl der Perfonen:
a) Für ^,-hrten nach folgenden Punkten:
1. Zur Besichtigung von Schloßbeleuchtungen einschließlich der
Abholung und Rückfahrt.12.— Rm.
2. Schloß, einfache Fahrt. 4.— Rm.
Lin- und Rückfahrt mit 1 Stunde Aufenthalt.7.— Rm.
3. Schloßhotel, einfache Fahrt.5.— Rm.
4. Schloß —Molkenkur, einfache Fahrt.8.— Rm.
Lin- und Rückfahrt.10.— Rm.
5. Schloß —Molkenkur —Kohlhof, einfache Fahrt . . 15.— Rm.
Lin- und Rückfahrt.18.— Rm.
6. Philosophenweg und zurück durch die Stadt .... 7.— Rm.
7. Philosophenweg, Guckkastenweg, Lin- u.Rückfahrt 12.— Rm.
8. Philosophenweg, Guckkastenweg, Stiftsmühle,
Lin- und Rückfahrt.15.— Rm.
Bei Fahrten mit Rückfahrt ist V» Stunde Aufenthalt an jedem der
genannten Orte mit eingerechnet. Wo mehrere Lalteplätze genannt sind, kann
die Aufenthaltszeit auch auf einem Lalteplatz vereinigt werden.
b) Für Fahrten nach den Friedhöfen zu Beerdigungen: Lin-und
Rückfahrt. 6.— Rm.
L. Fahrten über die Dororte hinaus,
d. h. außerhalb der Gemarkungsgrenzen Leidelberg, Rohrbach und Ziegelhausen,
sowie sämtliche nicht im Tarif enthaltenen Fahrten unterliegen der freien
Vereinharung.
v. Gepäck:
Gepäckstücke von 10 KZ aufwärts kosten das Stück.,50 Pf.
Beförderung von Gepäck nach und von der Wohnung zum Fahrzeug
wird besonders berechnet.'
Nachtfahrten:
Für Fahrten von 10 Ahr abends bis 6 Ahr morgens tritt^ein Zuschlag
von 50 Prozent ein.
Allgemeine Bestimmungen:
Die vorstehenden Taxvorschriften gelten nur fiir die Bestellungen, die
auf den öffentlichen Lalteplätzen oder bei den auf der Straße fahrenden Kut-
schern unmittelbar gemacht werden.
Bestellungen, die in der Wohnung des Kutschers erfolgen, unterliegen
der freien Vereinbarung.
Beim Abholen von Fahrgästen erfolgt die Berechnung des Fahrpreises
ab Laltestelle.
Pferdrbroschkentarif.
Fahrzeit
'/«Stunde
'/»Stunde
^/« Stunde
1 Stunde
Iede weitere Viertelstunde
Zeitfahrten:
1 und 2 Perionen
Rm.
1.20
1.80
2.50
3.-
-.75
3 und 4 Personen
Rm.
1.50
2.-
3. -
4. -
1.-
Für Fahrten innerhalb des StadtgebieteS darf für leere Rückfahrt nichts
berechnet werden, dagegen fiir leere Rückfahrt aus den Vororten Schlierbach,
Ziegelhausen, Wieblingen, Kirchheim, Rohrbach die Lälfte des Fahrpreises der
Linsahrt.
v. Fahrten mit festen Taxen ohne Rückficht auf die Zahl der Perfonen:
a) Für ^,-hrten nach folgenden Punkten:
1. Zur Besichtigung von Schloßbeleuchtungen einschließlich der
Abholung und Rückfahrt.12.— Rm.
2. Schloß, einfache Fahrt. 4.— Rm.
Lin- und Rückfahrt mit 1 Stunde Aufenthalt.7.— Rm.
3. Schloßhotel, einfache Fahrt.5.— Rm.
4. Schloß —Molkenkur, einfache Fahrt.8.— Rm.
Lin- und Rückfahrt.10.— Rm.
5. Schloß —Molkenkur —Kohlhof, einfache Fahrt . . 15.— Rm.
Lin- und Rückfahrt.18.— Rm.
6. Philosophenweg und zurück durch die Stadt .... 7.— Rm.
7. Philosophenweg, Guckkastenweg, Lin- u.Rückfahrt 12.— Rm.
8. Philosophenweg, Guckkastenweg, Stiftsmühle,
Lin- und Rückfahrt.15.— Rm.
Bei Fahrten mit Rückfahrt ist V» Stunde Aufenthalt an jedem der
genannten Orte mit eingerechnet. Wo mehrere Lalteplätze genannt sind, kann
die Aufenthaltszeit auch auf einem Lalteplatz vereinigt werden.
b) Für Fahrten nach den Friedhöfen zu Beerdigungen: Lin-und
Rückfahrt. 6.— Rm.
L. Fahrten über die Dororte hinaus,
d. h. außerhalb der Gemarkungsgrenzen Leidelberg, Rohrbach und Ziegelhausen,
sowie sämtliche nicht im Tarif enthaltenen Fahrten unterliegen der freien
Vereinharung.
v. Gepäck:
Gepäckstücke von 10 KZ aufwärts kosten das Stück.,50 Pf.
Beförderung von Gepäck nach und von der Wohnung zum Fahrzeug
wird besonders berechnet.'
Nachtfahrten:
Für Fahrten von 10 Ahr abends bis 6 Ahr morgens tritt^ein Zuschlag
von 50 Prozent ein.
Allgemeine Bestimmungen:
Die vorstehenden Taxvorschriften gelten nur fiir die Bestellungen, die
auf den öffentlichen Lalteplätzen oder bei den auf der Straße fahrenden Kut-
schern unmittelbar gemacht werden.
Bestellungen, die in der Wohnung des Kutschers erfolgen, unterliegen
der freien Vereinbarung.
Beim Abholen von Fahrgästen erfolgt die Berechnung des Fahrpreises
ab Laltestelle.