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Stadt-Adreßbuch der Kreishauptstadt Heidelberg: nebst den Stadtteilen Handschuhsheim, Kirchheim, Wieblingen, Rohrbach und zu den zur Stadt gehörenden Siedlungen sowie den Gemeinden Ziegelhausen und Leimen: Stadt=Adreßbuch der Kreishauptstadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Handschuhsheim, Kirchheim, Wieblingen, Rohrbach und den zur Stadt gehörenden Siedlungen sowie den Gemeinden Ziegelhausen nebst dem Ortsteil Peterstal und Leimen für das Jahr 1937 — Heidelberg, Band 74.1937

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.2519#0539

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469

Krastdrofchkeutarif für die Stadt KeidelderZ.

§ I. Für die Fahrten in Rraftdroschken werden folgende Taxen festgesetzt:

Tartf


Jnnerh d.Zone l

Nach der Zvne II

NachdemGebtrge

Taxr I
biS 500 ill . . . .
je weitere 2SS m

6VPf.
10 Pf.

Am Tage

Iu. 2 Personen

Am Tage

1 u.2Pers.mttRückfahrtn.ZoneI


Taxe II
bt« ZZ2 m ....
je weitere 166 m

60 Pf.
10 Pf.

s) Am Tage
mehr als

2 Personen
d) NachtS

1 u. 2 Personen

s) Am Tage

1) l u.2Pers.ohneRückfahrtn.Zone I

2) mehrai»-. pers mttRückf.n.Zonel

d) NachtS

1 u. 2 Pers. mit Rückfahrt nach Zone I


Taxe III
bt« 250 m . . . .
je wettere 125 m

SSPf.
10 Pf.

NachtS
mehr als

2 Personen

a) Am Taae

mehr alS 2 Pers. ohneRückf. n. Zone I
d. NachkS

1) 1—2Perf. ohneRückfahrtn.Zonel

2) 3 und mehr Personsn ohne und mit

Rückfahrt nach Zone

Am Tage und
Sei Nacht

Die Nachtzeit nmfaßt die Ltunden von II Uhr nachts Lis 6 Uhr morgens.
Wird eine Fahrt teils in der Tages-, teils in der Nachtzeit ausgeführt, findet die
Nachttaxe nur während der Nachtzeit Nnwendung.

Wartezeit: für je 2 IMnuten 10 Pf., somit 3.— Nm. in der Stunde. Die Be-
rechnung erfolgt durch den Zahrpreisanzeiger.

Iuschläge: Folgende Zuschläge dürfen vom Fahrgast gefordsrt werden:

1. Vei Bestellung der Droschke für die leere Nnfahrt 25 pf.

2. Bei Fahrten, die außerhalb der 3one I beginnen und enden (also bei leerer
Nnfahrt und leerer Nückfahrt), ein weiterer Zuschlag in ksöhe von I.— Rm.

3. Für Fahrten nach wirtschaft zur Philosophenhöhe, nachl ^ u.2personen

Schloß, Schloß-Wolfsbrunnenweg und deren höher gele-! ' gg Pf.

genen Umgebung, nach dem Nlingenteich oberhalb der j mehr als 2 Pers.
Straße Unter der Schanz und nach dieser Straße selbst 1
Sp°y-r-r-h°,w-- , ^und-P.r,E^ ^

ü°«°,,M°»-Mnr,Sp.,.r.-q°, j - -2.- «m.

l I und 2 personen.. 3.— Rm.

Nönigstuhl j als 2 Personen.4.- Rm.

Dei Hin- und Rückfahrt fallen die Zuschläge Ziffer 3 weg.

Gepäckbeförderung: bis 10 KZ frei, 10—25 .25 pf.

je weitere (auch angefangene) 25 ...26 pf.

Rleintiere das Stück ......25 pf.

Kinderfahrpreise: I Rind unter 10 Iahren in Begleitung Erwachsener frei,
je 2 Rinder unter 10 Iahren stehen einem Lrwachsenen gleich.
Grenzpunkte: 1. Zone I: Ziegelhäuser Landstraße — Stadtgrenze, Weißer
Uebergang in der Schlierbacher Landstraße, Schlotz-Wolfsbrunnenweg östliche
Lcke Rlingelhüttenweg, Nlolkenkurweg Tcke Biersiedersteig, Ende Rlingen-
teichstraße, Friedhof — Rrematorium,Römerstraße Eckekjebelstraße, Neuer Gü-
terbahnhof, wieblinger Landstraße — Lijenbahnbrücke, Güterbahngleis der
Nebenbahn, Ladenburger weg, Friedensstraße, INühltalstraße Lcke Bergstraße.
 
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