469
Krastdrofchkeutarif für die Stadt KeidelderZ.
§ I. Für die Fahrten in Rraftdroschken werden folgende Taxen festgesetzt:
Tartf
Jnnerh d.Zone l
Nach der Zvne II
NachdemGebtrge
Taxr I
biS 500 ill . . . .
je weitere 2SS m
6VPf.
10 Pf.
Am Tage
Iu. 2 Personen
Am Tage
1 u.2Pers.mttRückfahrtn.ZoneI
Taxe II
bt« ZZ2 m ....
je weitere 166 m
60 Pf.
10 Pf.
s) Am Tage
mehr als
2 Personen
d) NachtS
1 u. 2 Personen
s) Am Tage
1) l u.2Pers.ohneRückfahrtn.Zone I
2) mehrai»-. pers mttRückf.n.Zonel
d) NachtS
1 u. 2 Pers. mit Rückfahrt nach Zone I
Taxe III
bt« 250 m . . . .
je wettere 125 m
SSPf.
10 Pf.
NachtS
mehr als
2 Personen
a) Am Taae
mehr alS 2 Pers. ohneRückf. n. Zone I
d. NachkS
1) 1—2Perf. ohneRückfahrtn.Zonel
2) 3 und mehr Personsn ohne und mit
Rückfahrt nach Zone
Am Tage und
Sei Nacht
Die Nachtzeit nmfaßt die Ltunden von II Uhr nachts Lis 6 Uhr morgens.
Wird eine Fahrt teils in der Tages-, teils in der Nachtzeit ausgeführt, findet die
Nachttaxe nur während der Nachtzeit Nnwendung.
Wartezeit: für je 2 IMnuten 10 Pf., somit 3.— Nm. in der Stunde. Die Be-
rechnung erfolgt durch den Zahrpreisanzeiger.
Iuschläge: Folgende Zuschläge dürfen vom Fahrgast gefordsrt werden:
1. Vei Bestellung der Droschke für die leere Nnfahrt 25 pf.
2. Bei Fahrten, die außerhalb der 3one I beginnen und enden (also bei leerer
Nnfahrt und leerer Nückfahrt), ein weiterer Zuschlag in ksöhe von I.— Rm.
3. Für Fahrten nach wirtschaft zur Philosophenhöhe, nachl ^ u.2personen
Schloß, Schloß-Wolfsbrunnenweg und deren höher gele-! ' gg Pf.
genen Umgebung, nach dem Nlingenteich oberhalb der j mehr als 2 Pers.
Straße Unter der Schanz und nach dieser Straße selbst 1
Sp°y-r-r-h°,w-- , ^und-P.r,E^ ^
ü°«°,,M°»-Mnr,Sp.,.r.-q°, j - -2.- «m.
l I und 2 personen.. 3.— Rm.
Nönigstuhl j als 2 Personen.4.- Rm.
Dei Hin- und Rückfahrt fallen die Zuschläge Ziffer 3 weg.
Gepäckbeförderung: bis 10 KZ frei, 10—25 .25 pf.
je weitere (auch angefangene) 25 ...26 pf.
Rleintiere das Stück ......25 pf.
Kinderfahrpreise: I Rind unter 10 Iahren in Begleitung Erwachsener frei,
je 2 Rinder unter 10 Iahren stehen einem Lrwachsenen gleich.
Grenzpunkte: 1. Zone I: Ziegelhäuser Landstraße — Stadtgrenze, Weißer
Uebergang in der Schlierbacher Landstraße, Schlotz-Wolfsbrunnenweg östliche
Lcke Rlingelhüttenweg, Nlolkenkurweg Tcke Biersiedersteig, Ende Rlingen-
teichstraße, Friedhof — Rrematorium,Römerstraße Eckekjebelstraße, Neuer Gü-
terbahnhof, wieblinger Landstraße — Lijenbahnbrücke, Güterbahngleis der
Nebenbahn, Ladenburger weg, Friedensstraße, INühltalstraße Lcke Bergstraße.
Krastdrofchkeutarif für die Stadt KeidelderZ.
§ I. Für die Fahrten in Rraftdroschken werden folgende Taxen festgesetzt:
Tartf
Jnnerh d.Zone l
Nach der Zvne II
NachdemGebtrge
Taxr I
biS 500 ill . . . .
je weitere 2SS m
6VPf.
10 Pf.
Am Tage
Iu. 2 Personen
Am Tage
1 u.2Pers.mttRückfahrtn.ZoneI
Taxe II
bt« ZZ2 m ....
je weitere 166 m
60 Pf.
10 Pf.
s) Am Tage
mehr als
2 Personen
d) NachtS
1 u. 2 Personen
s) Am Tage
1) l u.2Pers.ohneRückfahrtn.Zone I
2) mehrai»-. pers mttRückf.n.Zonel
d) NachtS
1 u. 2 Pers. mit Rückfahrt nach Zone I
Taxe III
bt« 250 m . . . .
je wettere 125 m
SSPf.
10 Pf.
NachtS
mehr als
2 Personen
a) Am Taae
mehr alS 2 Pers. ohneRückf. n. Zone I
d. NachkS
1) 1—2Perf. ohneRückfahrtn.Zonel
2) 3 und mehr Personsn ohne und mit
Rückfahrt nach Zone
Am Tage und
Sei Nacht
Die Nachtzeit nmfaßt die Ltunden von II Uhr nachts Lis 6 Uhr morgens.
Wird eine Fahrt teils in der Tages-, teils in der Nachtzeit ausgeführt, findet die
Nachttaxe nur während der Nachtzeit Nnwendung.
Wartezeit: für je 2 IMnuten 10 Pf., somit 3.— Nm. in der Stunde. Die Be-
rechnung erfolgt durch den Zahrpreisanzeiger.
Iuschläge: Folgende Zuschläge dürfen vom Fahrgast gefordsrt werden:
1. Vei Bestellung der Droschke für die leere Nnfahrt 25 pf.
2. Bei Fahrten, die außerhalb der 3one I beginnen und enden (also bei leerer
Nnfahrt und leerer Nückfahrt), ein weiterer Zuschlag in ksöhe von I.— Rm.
3. Für Fahrten nach wirtschaft zur Philosophenhöhe, nachl ^ u.2personen
Schloß, Schloß-Wolfsbrunnenweg und deren höher gele-! ' gg Pf.
genen Umgebung, nach dem Nlingenteich oberhalb der j mehr als 2 Pers.
Straße Unter der Schanz und nach dieser Straße selbst 1
Sp°y-r-r-h°,w-- , ^und-P.r,E^ ^
ü°«°,,M°»-Mnr,Sp.,.r.-q°, j - -2.- «m.
l I und 2 personen.. 3.— Rm.
Nönigstuhl j als 2 Personen.4.- Rm.
Dei Hin- und Rückfahrt fallen die Zuschläge Ziffer 3 weg.
Gepäckbeförderung: bis 10 KZ frei, 10—25 .25 pf.
je weitere (auch angefangene) 25 ...26 pf.
Rleintiere das Stück ......25 pf.
Kinderfahrpreise: I Rind unter 10 Iahren in Begleitung Erwachsener frei,
je 2 Rinder unter 10 Iahren stehen einem Lrwachsenen gleich.
Grenzpunkte: 1. Zone I: Ziegelhäuser Landstraße — Stadtgrenze, Weißer
Uebergang in der Schlierbacher Landstraße, Schlotz-Wolfsbrunnenweg östliche
Lcke Rlingelhüttenweg, Nlolkenkurweg Tcke Biersiedersteig, Ende Rlingen-
teichstraße, Friedhof — Rrematorium,Römerstraße Eckekjebelstraße, Neuer Gü-
terbahnhof, wieblinger Landstraße — Lijenbahnbrücke, Güterbahngleis der
Nebenbahn, Ladenburger weg, Friedensstraße, INühltalstraße Lcke Bergstraße.