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Stadt-Adreßbuch der Kreishauptstadt Heidelberg: nebst den Stadtteilen Handschuhsheim, Kirchheim, Wieblingen, Rohrbach und zu den zur Stadt gehörenden Siedlungen sowie den Gemeinden Ziegelhausen und Leimen: Stadt=Adreßbuch der Kreishauptstadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Handschuhsheim, Kirchheim, Wieblingen, Rohrbach und den zur Stadt gehörenden Siedlungen sowie den Gemeinden Ziegelhausen nebst dem Ortsteil Peterstal und Leimen für das Jahr 1937 — Heidelberg, Band 74.1937

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.2519#0540

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2. Gebirgsanfang: tzausackerweg, Neue Schlotzstratze, Rlingenteich, Steiger-
weg oberhalb des Friedhofes, Mbert-Ueberle-Stratze.

Die Amschaltung in eine andere Taxe darf nur an diesen Grenz.
punkten erfolgen.

Die FahrgSste haben alo ^^hrpreis und Zuschlag nur ^iejenigen
Beträge zu bezahlen, die der Fahrpreisanzeigec angibt. Der Fahrpreis-
anzeiger darf bei DestellUng der DroschKe erst eingeschaltet werden, wenn
der Droschkenfiihrer fich am Destellungsort gemeldet hat.

Fahrten nach auswLrts, d. h. autzerhalb der Gemarkung Heidelberg und
Ziegelhausen, unterliegen der freien vereinbarung.

§ 2. Ein auf Leinwand oder Pappdeckel aufgezogener, polizeilich abgestem«
pelter Kbdruck des Tarifs ist an der Innenseite der Trennungswand zwischen
Führersitz und lvageninnerem in auffälliger lveise anzubringen.

8 3. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden, soweit
nicht nack anderen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, gemätz H 148 Ziff. 8
der Gewerbe-Drdnung mit Geld oder mit Haft bestrast.
 
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