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Stadt-Adreßbuch der Kreishauptstadt Heidelberg: nebst den Stadtteilen Handschuhsheim, Kirchheim, Wieblingen, Rohrbach und zu den zur Stadt gehörenden Siedlungen sowie den Gemeinden Ziegelhausen und Leimen: Stadt=Adreßbuch der Kreishauptstadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Handschuhsheim, Kirchheim, Wieblingen, Rohrbach und den zur Stadt gehörenden Siedlungen sowie den Gemeinden Ziegelhausen nebst dem Ortsteil Peterstal und Leimen für das Jahr 1937 — Heidelberg, Band 74.1937

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https://doi.org/10.11588/diglit.2519#0541

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471

Pferdedroschkentarif.

-V. Ieitfahrten:

Fahrzeit

1 und 2 Personen

3 und 4 Personen



Rm.

Nm.

'/t Stunde


1.20

1.50

'/, Stunde


1.80

2.-

b/. Stunde


2.50

3.-

1 Stunde


3.-

4.-

Iede weitere Viertelstunde

-.75

1.-

Für Fahrten innerhalb des Stadigebietes darf für leere Rückfahrt nichts
berechnet werden, dagegen für leere Rückfahrt aus den Vororten Schlierbach,
Ziegelhausen, Wieblingen, Kirchheim, Rohrbach die Lälste des Fahrpreifes der
Linfahrt.

8. Fahrten mit festen Taxen ohne Nücnncht auf die Zahl der Personen:
s) Für Fahrten nach folgenden Punkten:

1. Zur Besichtigung von Schloßbeleuchtungen einschließlich der

Abholung und Rückfahrk...12.— Rm.

2. Schloß, einfache Fahrt ..4.— Rm.

Lin- und Rückfahrt mit 1 Stunde Aufenthalt.7.— Rm.

3. Schloßhotel, einfachs Fahrt.. 5.— Rm.

4. Schloß—Molkenkur, einfache Fahrt.8.— Rm.

Lin- und Rückfahrt.. . 10.— Rm.

5. Schloß —Molkenkur —Kohlhof, einfache Fahrt . . 15.— Rm.

Lin- und Rückfahrt.18.— Rm.

6. Philosophenweg und zurück durch die Stadt .... 7.— Rm.

7. Philvsophenweg, Guckkastenweg, Lin- u. Rückfahrt 12.— Rm.

8. Philosophenweg, Euckkastenweg, SLiftsmühle.

Lin- und Rücksahrt.. 15.— Rm.

Bei Fahrten mit RÜckfahrt ist V» Stunde Aufenchalt an jedem dsr
genannten Orte mit eingerechnet. Wo mehrere Lalteplätze genannt sind, kann
die Aufenthaltszeit auch auf einem Laltsplatz vereinigt werden.

b) Für Fahrten nach den Friedhöfen zuBeerdigungen: Lin- und
Rückfahrt.6.— Rm.

L. Fahrten über die Bororte hinaus,

d. h. außerhalb der Gemarkungsgrenzen Leidelberg, Rohrbach und Ziegelhausen,
sowie sämtliche nicht im Tarif enthaltenen Fahrten unterliegen der freien
Vereinbarung.

I). Gepäck:

Gepäckstücke von 10 aufwärts kosten das Stück.50 Pf.

Beförderung von Gepäck nach und von der Wohnung zum Fahrzeug
wird besvnders berechnet.

8. Nachtfahrten:

Für Fahrten von 10 Llhr abends bis 6 Llhr morgens tritt ein Zuschlag
von 50 Prozent ein.

p. Allgemeine Destimmungen:

Die vorstehenden Tarvorschriften gelten nur für die Bestellungen, die
auf den öffentlichen Lalteplätzen oder bei den auf der Straße fahrenden Kut-
schern unmittelbar gemacht werden.

Bestellungen, die in der Wohnung des Kutschers erfolgen, unterliegen
der freien Vereinbarung.

Beim Abholen von Fahrgästen erfolgt die Berechnung des Fahrpreifes
ab Laltestelle.
 
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