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Tarif str Dirrrstwänner.
1. Für Geschäflsreisende:
ohne Wagen
mit Wagen bis 50
jede weitere Slunde 1M Rm.
V« Stunde 0,40 Rm.
V, Stunde 0,70 Rm.
'/« Stunde 1,10 Rm.
1 Stunde 1,40 Rm.
0M Rm.
0,80 Rm.
1^0 Rm.
1,60 Rm.
1^0 Rm.
2. Bestimmte Dienfileistungen:
ohne Wagen
'/« Stunde 0,60 Rm.
r/z Stunde 0,90 Rm.
'/«Stunde 1,30 Rm.
1 Stunde 1,60 Rm.
mit Wagen bis 50
0,70 Nm.
1,10 Rm.
1,70 Rm.
2.- Rm.
Zede weitere 501r§ 0,50 Rm. mehr die Stunde oder Leistung.
Die Berechnung g-i: ab und zurück bis Standplatz.
3. Nachttaxe.
Die einfachen Tariffätze gelten nnr bei Tageszeit, d. i. in den Monaten
AprU bis einschließlich September von morgens 6 bis abends 8 Llhr, in den
Monaten Oktober bis einschließlich März von morgens 7 bis abends 7 Ahr.
Bei Nachtzeit ist in den Monaten April bis einschließlich September bis
abends 10 Ahr und in den Monaten Ottober bis einschließlich März bis abends
9 Llhr die Hälfte der Taxe mehr, von da an die doppelte Taxe zu entrichten.
4. Gebirgszuschlag.
Bei Dienstverrichtnngen nach dem Gebirge, umfassend Zone 1:
Philosophenweg, Albert-Aeberle-Straße, Werrgaffe, Röderweg, Scheffel-
straße, Lirschgaffe, Klingenteichstraße oberhalb des Klingentors und zwar von
der Straßengabelung ab, Anter der Schanz, Graimbergweg bis zur Ein-
mündung in die Neue Schloßstraße, Schloßberg von der Emmündung des Oberen
Faulen Pelz bis Schloß, Neue Schloßstraße bis zur Einmündung des Graim-
bergweges, Kurzer Buckel, Valerieweg, Lausackerweg, Rombachweg, östlicher
Schloß-Wolfsbrunnenweg von der Einmündung des Rombachweges ab, Schlier-
bacher Wolssbrunnenweg, Mühlenweg, Lindenried, Aue oberhalb der mittl. Aue,
ohne Wagen 25 Prozent und mit Wagen 5V Prozent der Taxe mehr.
Jone 2: Neue Schloßstraße von der Einmündung des Graimbergweges ab,
Schloß, Schloß-Wolssbrunnenweg bis zur Einmündung des Rombachweges,
Klingelhüttenweg, Oberer Rombachweg, Wolfsbrunnen
ohne Waaen 50 Prozent und mit Wagen 100 Prozent der Taxe mehr.
5.
Bei allen anderen als unter 1 und 2 genannten Dienstleistungen (Möbel-
transport, Beförderung von Klavieren, Kassenschränken und dergl.) ist vor
Beginn der Arbeit eine Preisvereinbarung zu tteffen.
Tarif str Dirrrstwänner.
1. Für Geschäflsreisende:
ohne Wagen
mit Wagen bis 50
jede weitere Slunde 1M Rm.
V« Stunde 0,40 Rm.
V, Stunde 0,70 Rm.
'/« Stunde 1,10 Rm.
1 Stunde 1,40 Rm.
0M Rm.
0,80 Rm.
1^0 Rm.
1,60 Rm.
1^0 Rm.
2. Bestimmte Dienfileistungen:
ohne Wagen
'/« Stunde 0,60 Rm.
r/z Stunde 0,90 Rm.
'/«Stunde 1,30 Rm.
1 Stunde 1,60 Rm.
mit Wagen bis 50
0,70 Nm.
1,10 Rm.
1,70 Rm.
2.- Rm.
Zede weitere 501r§ 0,50 Rm. mehr die Stunde oder Leistung.
Die Berechnung g-i: ab und zurück bis Standplatz.
3. Nachttaxe.
Die einfachen Tariffätze gelten nnr bei Tageszeit, d. i. in den Monaten
AprU bis einschließlich September von morgens 6 bis abends 8 Llhr, in den
Monaten Oktober bis einschließlich März von morgens 7 bis abends 7 Ahr.
Bei Nachtzeit ist in den Monaten April bis einschließlich September bis
abends 10 Ahr und in den Monaten Ottober bis einschließlich März bis abends
9 Llhr die Hälfte der Taxe mehr, von da an die doppelte Taxe zu entrichten.
4. Gebirgszuschlag.
Bei Dienstverrichtnngen nach dem Gebirge, umfassend Zone 1:
Philosophenweg, Albert-Aeberle-Straße, Werrgaffe, Röderweg, Scheffel-
straße, Lirschgaffe, Klingenteichstraße oberhalb des Klingentors und zwar von
der Straßengabelung ab, Anter der Schanz, Graimbergweg bis zur Ein-
mündung in die Neue Schloßstraße, Schloßberg von der Emmündung des Oberen
Faulen Pelz bis Schloß, Neue Schloßstraße bis zur Einmündung des Graim-
bergweges, Kurzer Buckel, Valerieweg, Lausackerweg, Rombachweg, östlicher
Schloß-Wolfsbrunnenweg von der Einmündung des Rombachweges ab, Schlier-
bacher Wolssbrunnenweg, Mühlenweg, Lindenried, Aue oberhalb der mittl. Aue,
ohne Wagen 25 Prozent und mit Wagen 5V Prozent der Taxe mehr.
Jone 2: Neue Schloßstraße von der Einmündung des Graimbergweges ab,
Schloß, Schloß-Wolssbrunnenweg bis zur Einmündung des Rombachweges,
Klingelhüttenweg, Oberer Rombachweg, Wolfsbrunnen
ohne Waaen 50 Prozent und mit Wagen 100 Prozent der Taxe mehr.
5.
Bei allen anderen als unter 1 und 2 genannten Dienstleistungen (Möbel-
transport, Beförderung von Klavieren, Kassenschränken und dergl.) ist vor
Beginn der Arbeit eine Preisvereinbarung zu tteffen.