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Stadt-Adreßbuch der Kreishauptstadt Heidelberg: nebst den Stadtteilen Handschuhsheim, Kirchheim, Wieblingen, Rohrbach und zu den zur Stadt gehörenden Siedlungen sowie den Gemeinden Ziegelhausen und Leimen: Stadt=Adreßbuch der Kreishauptstadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Handschuhsheim, Kirchheim, Wieblingen, Rohrbach und den zur Stadt gehörenden Siedlungen sowie den Gemeinden Ziegelhausen nebst dem Ortsteil Peterstal und Leimen für das Jahr 1937 — Heidelberg, Band 74.1937

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https://doi.org/10.11588/diglit.2519#0623

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Die gute Mtte Lm Aöreßbuchgewerbe

3) wa§ ist ein Kdreßbuch?

Lin in regelmäßigen Zeitabständen erscheinendes Nachschlagewerk, das
lückenlos alle in sein Krbeitsg^iet gehörenden personen un^ Unterneh-
mungen mit ihrer genauen und neuesten postanschrift verzeichnet. Diese
unbedingt erforderliche vollständigkeit der neuesten Udressenangaben wird
dadurch erreicht, daß

1. alle einschlägigen Udressen ohne Uücksicht auf Ke Beschaffungskosten
an der Lsuelle ermittelt und ständig aus ihre Zuverlässigkeit nachge-
prüft werden,'

2. alle Udressen, die das Luch enthält, kostenlos mindestens einmal in
planmäßiger Knordnung veröffentlicht werden.

b) Warum müssen Udreßbücher tunlich alljährlich erscheinen?

weil nach einem Iahr schon je nach der Ürt des Udreßbuches bis zu
50 o/o oer vorjährigen Üdressen nicht mehr stimmen, und weil auch die
Gründungen neuer Unternehmungen ein Neuerscheinen notwendig machen.
Gebrauch veralteter Udreßbücher bedeutet portovergeudung und Verzicht
auf neue Geschäftsmöglichkeiten.

c) Die Deschasfung der Unterlagen wird von dem einwandfreien Udreßbuch-
gewerbe vorgenommen ohne Derquickung mit versteckten Kngeboten. Die
kostenlose redaktionelle Leistung umfaßt mindestens die postadresse
einschließlich des lfauptgeschäftszweiges. ?ke nach den Zwecken des Udreß-
buches bringen die einzelnen Verlage außerdem kostenlos weitere ver-
kehrstechnische Kngaben. Uennung ein und derselben Udresse unter meh-
reren Geschäftszweigen ist kostenpslichtig.

cl) Die werbung des einwandfreien Udreßbuchgewerbes geschieht auf dem
wege eines als solchen klar kenntlich gemachten vertragsangebotes.
e) Die Tarife des einwandsreien Udreßbuchgewerbes werden mit unbedingter
Tariftreue innegehalten. 5ie dürsenaber jenach derGröße derUufträgedurch
pauschalieruna tarifmäßig festgelegte Mengenvergünstigungen enthalten.
k) Die Zahlungsbedingungen des einwandfreien Udreßbuchgewerbes.

5osortige Linziehung der Gebühren durch Neisende ist nicht gewerbs-
üblich. Zahlungen sind ausnahmslos ohne Kbzüge unmittelbar an die
Derlage zu leisten. Zielsetzung ist 5ache jedes einzelnen verlages.

Das prüfungsgericht ist ermächtigt, in 5onderfällen auch solchen Werken,
die diesen Nichtlinien teilweise nicht entsprechen, die Kufnahme in die 5tamm-
rolle zuzubilligen.

Zur endgültigen Bereinigung des Ndretzbuchwesens sollen die zuständigen
Neichs- und Dandesbehörden, ferner diejenige Person, die vom Führer-5tell-
vertreier mit der Kbstellung von 5chäden auf dem Kdreßbuchgebiete beauf-
tragt isl, sowie die wirtschaftlichen Grganisationen hand in k)and arbeiten.

Das prüfunosgericht trisft seine Lntscheidung nach den geltenden Nicht-
linien des paritätischen Kusschusses für Kdreßbuchsragen.

Reichsstand der Deutfchen Industrie fwirtschaftspolitische ttbteilung).
lreichrverbanck üer liüresz- unck linreigenbuchveriags-Letverdes.
Deutscher Industrie- und handelstag.

Reichrstand des Deutschen handels.

Reichrstand -es Deutschen handwerks.

Lentralverband des Deutschen Vank- und VankiergeMrbes.
Reichsverband -er Privatversicherung.
 
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