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Zur Aufklärung und Warnung!
In zahlreichen Ztädten Veutschlands tauchen z. Zt. Unter-
nehmungen auf, die sich für ihre verlagswerke zu deren Lin-
_führung und Lmpfehlung des Wortes „Kdreßbuch" im Titel
kkic»i»VkIk8Ll>t0 bedienen, denen jedack in Wirklichkeit die vollständigkeit
VkiiLvirküSUcü des Ztadt-Udreßbuches ganz abgeht, und die vor allem nichts
VkkUkLkK nni der besonderen gemeinnützigen Ligenart eines solchen zu
tun haben. vielmehr sind es nur Vruchstücke, Uuszüge und
lückenhaft gereihte Zusammenstellungen, zu denen unter Nicht-
achtung der Grenze zwischen Mein und Vein die Ztadt-Udreß-
bücher Unterlagen liefern mußten. Während das bewährte
Ztadt-Udreßbuch mit viel shrlichem Wollen und einem großen
Uufwand von Zeit und Unkosten und unter Linsetzung von
emsigem eigenen Zchaffen die Verücksichtigung aller
örtlichen Belange sich angelegen sein läßt, haben es die
neu auftauchenden Gründungen von diesen sog. Üdreßbüchern
nur auf einen Fischzug in der Geschäftswelt abgefehen. Mei-
stens sind die k)erausgeoer überdies Uuswärtige, die dem
Lrscheinungsorte ihrer gewinnsüchtigen Lchöpfungen fern sind
und dessen mannigfaltigen vedürfnissen völlig fremd und
gleichgültig gegenüberstehen. Der Mangel an Grts- und Zach-
kunde wird zu ersetzen versucht durch überschwengliche Unkün-
digungen und lockende Unpreisungen, welche den Vestimmungen
zur vekämpfung des unlauteren Wettbewerbes bedenklich nahe
kommen. vielfach wird sogar mit dem Namen des Ztadtbuch-
verlegers strafbarer Mißbrauch getrieben. vorauszahlungen
werden gern genommen, wann jedoch das sog. Kdreßbuch er-
scheint, ist eine Frage der Zeit, die zuweilen in Zahren noch
nicht beantwortet werden konnte. Kngesehene kjandelsfach-
schriften, vereine zum Zchutze von handel und Gewerbe wie
auch tzandelskammern haben veranlassung genommen, vor sol-
chen Gründungen zu warnen, und das allgemeine Urteil geht
dahin, daß für diese Uuszüge ein Vedürfnis nicht vorhanden
ist. Ieder Geschäftsmann mag daher zu seinem eigenen vor-
teil vor Uuftragserteilung an ein üdreßbuch sich Ularheit dar-
über verschasfen, für welcher Vuch der Uuftrag gel-
ten soll. vorauszahlungen an Fremde sollte
man niemals leisten. Der unterzeichnete 5tadtbuch-ver-
lag ist bei auftauchenden neuen Unternehmungen zur Kus-
kunft stets bereit, um die Geschästswelt vor ächaden zu be-
wahrs".
Der Verlag
des Heidelberger Stadt-Adreßbuches
Iohanncs Hörning, Heidelberger Stadtadretzbuch-Verlag
und Druckerei G. m. b. H., Hanptstratze 55», Tel. 3935
Mitglied des Neichsverbandes der Stadt - kldretzbuch - verleger.
Zur Aufklärung und Warnung!
In zahlreichen Ztädten Veutschlands tauchen z. Zt. Unter-
nehmungen auf, die sich für ihre verlagswerke zu deren Lin-
_führung und Lmpfehlung des Wortes „Kdreßbuch" im Titel
kkic»i»VkIk8Ll>t0 bedienen, denen jedack in Wirklichkeit die vollständigkeit
VkiiLvirküSUcü des Ztadt-Udreßbuches ganz abgeht, und die vor allem nichts
VkkUkLkK nni der besonderen gemeinnützigen Ligenart eines solchen zu
tun haben. vielmehr sind es nur Vruchstücke, Uuszüge und
lückenhaft gereihte Zusammenstellungen, zu denen unter Nicht-
achtung der Grenze zwischen Mein und Vein die Ztadt-Udreß-
bücher Unterlagen liefern mußten. Während das bewährte
Ztadt-Udreßbuch mit viel shrlichem Wollen und einem großen
Uufwand von Zeit und Unkosten und unter Linsetzung von
emsigem eigenen Zchaffen die Verücksichtigung aller
örtlichen Belange sich angelegen sein läßt, haben es die
neu auftauchenden Gründungen von diesen sog. Üdreßbüchern
nur auf einen Fischzug in der Geschäftswelt abgefehen. Mei-
stens sind die k)erausgeoer überdies Uuswärtige, die dem
Lrscheinungsorte ihrer gewinnsüchtigen Lchöpfungen fern sind
und dessen mannigfaltigen vedürfnissen völlig fremd und
gleichgültig gegenüberstehen. Der Mangel an Grts- und Zach-
kunde wird zu ersetzen versucht durch überschwengliche Unkün-
digungen und lockende Unpreisungen, welche den Vestimmungen
zur vekämpfung des unlauteren Wettbewerbes bedenklich nahe
kommen. vielfach wird sogar mit dem Namen des Ztadtbuch-
verlegers strafbarer Mißbrauch getrieben. vorauszahlungen
werden gern genommen, wann jedoch das sog. Kdreßbuch er-
scheint, ist eine Frage der Zeit, die zuweilen in Zahren noch
nicht beantwortet werden konnte. Kngesehene kjandelsfach-
schriften, vereine zum Zchutze von handel und Gewerbe wie
auch tzandelskammern haben veranlassung genommen, vor sol-
chen Gründungen zu warnen, und das allgemeine Urteil geht
dahin, daß für diese Uuszüge ein Vedürfnis nicht vorhanden
ist. Ieder Geschäftsmann mag daher zu seinem eigenen vor-
teil vor Uuftragserteilung an ein üdreßbuch sich Ularheit dar-
über verschasfen, für welcher Vuch der Uuftrag gel-
ten soll. vorauszahlungen an Fremde sollte
man niemals leisten. Der unterzeichnete 5tadtbuch-ver-
lag ist bei auftauchenden neuen Unternehmungen zur Kus-
kunft stets bereit, um die Geschästswelt vor ächaden zu be-
wahrs".
Der Verlag
des Heidelberger Stadt-Adreßbuches
Iohanncs Hörning, Heidelberger Stadtadretzbuch-Verlag
und Druckerei G. m. b. H., Hanptstratze 55», Tel. 3935
Mitglied des Neichsverbandes der Stadt - kldretzbuch - verleger.