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Stadt-Adreßbuch der Kreishauptstadt Heidelberg: nebst den Stadtteilen Handschuhsheim, Kirchheim, Wieblingen, Rohrbach und zu den zur Stadt gehörenden Siedlungen sowie den Gemeinden Ziegelhausen und Leimen: Stadt-Adreßbuch der Kreishauptstadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Handschuhsheim, Kirchheim, Rohrbach, Wieblingen und den zu Stadt gehörenden Siedlungen sowie den Gemeinden Ziegelhausen nebst den Ortsteilen Peterstal und Leimen für das Jahr 1938 — Heidelberg, Band 75.1938

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.2520#0438

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9N

Kraftdroschken- und Pferdedroschkentarif für die Stadt Hetdelberg

Krafttrolchkmtarif für die ötadl Settelbkrg

ß i. Für die Fahrten in Kraftdroschken werden folgende Taxen
festgesetzt:

Tarif

Jnnerhalb

der Zone I

Nach der Zone II

Nach dem

Gebirge

Taxe I

dt«S00m. . . . MRpf.
je wettere 250 m IVRpf.

Am Taae

1 und 2
Personen

Am Tage

1 und 2 Personen
mit RÜSfahrt nach Zon« I


Taxe 11

bt«3Z2m. . . . SVRpf
je wettere I6L m IVRpf.

») Am Tage
mehr al«

2 Personen
t>) Nacht«

1 und 2
Personen

L) Am Tage

1) 1 und 2 Prrsonen ohn«
Rücksahrt nach Zone I

2) mehral»2Personenmtt
Rückfahrt nach Zone I

d) Nacht«

1 und 2Personen mttRück-
fahrt nach Zon« I


Taxe III

bt«25vm. . . . KORvf.
je wetter«I25m ivRpf.

Racht«
mehr al«

2 Personen

s) Bm Taae

mehr al« 2 Personen ohne
Rückfahrt nach Zone I
b> Nachr«

1) 1 und 2Personen ohne
Rückfahrt »ach Zone I

2> mehr al« 2 Pers. ohne
und mitRückfahrt nach
Zone I

Am Tage
und

bet Nacht

Die Nachtzeit umfaßt die Stunden von 23—6 Uhr. Wird eine
Fahrt teils in -er Tages-, teils in der Nachtzeit ausgeführt, findet
die Nachttaxe nur während der Nachtzeit Anwendung.

Wartezeit: für je 2 Minuten 10 fomit 3.— K^ in der
Stunde. Die Berechnung erfolgt durch den Fahrpreisanzeiger.

Zufchlage: Folgende Zuschläge dürfen vom Fahrgast gefordert
werden:

1. Bei Bestellung der Droschke für die leere Anfahrt 25

2. Bei Fahrten, die außerhalb der Aone i beginnen und enden
also bei leerer Anfahrt und leerer Rückfahrt) ein weiterer Zu-
schlag in Höhe von i.— K^-L.

3.

M- deren höher gelegenen Umgebung, nach
dem Klingenteich oberhalb der Straße Unter
der Schanz und nach dieser Straße selbst

1 und 2 Personen . .
mchr als 2 Personen . .

Speyerershofweg ^

i u. 2 Personen

50^/

mehr als 2 Pers.
1.— K^

. . 1.—K^t
. . 1.50 K^t

Kohlhof,Mollmkur,Sp-y«r-r-h»fs L- A«

l 1 und 2 Personen . ^.8.—K^c

zronrgftuyl j 2 Personen.4 - K^

Bei Hm- «nd Rückfahrt fallen die Zuschläge Ziffer 3 «eg.

Gepäckbeförderung: bis lokx frei, io—25kx . 25^

je weitere (auch angefangene) 25 .25 H/

Kleintiere das Stück.. 25^

Kinderfahrpreise: i Kind unter io Jahren in Begleitung
Erwachsener frei, je 2 Kinder unter 10 Iahren stehen einem
Erwachfenen gleich.

Grenzpunkte: i. Zone i: Ziegelhäuser Landstraße — Stadt-
grenze, ehemaliger Weißer Uebergang in der Schlierbacher Land,
straße, Schloß-Wolfsbrunnemveg östliche Ecke Klingelhüttenweg,
Molkenkurweg Ecke Biersiedersterg, Ende Klinaenteichstraße,
Friedhof — Krematorium, Römerstraße Ecke Hebelstraße, Neuer
Güterbahnhof, Wieblingrr Landstraße — Eisenbahnbrücke, Güter,
bahngleis der Nebenbahn, Ladenburger Weg, Friedensstraße,
Mühltalstraße Ecke Bergstraße.

2. Gedirgsanfang: Hausackerweg, Neue Schloßstraße,
Klingenteich, Stcigerweg oberhalb des FriedhofeS, Albert,
Ueberle/Straße.

Die Umfchaltung in eine andere Taxe darf nur an diesen Grenz«
punkten erfolgen.

Die Fahrgäste haben als Fahrpreis und Zufchlag nur diejenigen
Beträge zu bezahlen, die der Fahrpreisanzeiger angibt. Der Fahr-
vreisanzeiger darf bei Bestellung der Droschke erst eingeschaltet wer»
den, wenn der Droschkenführer sich am Destcllungsort gemeldet hat.

Fahrten nach auswärtS, d. h. außerhalb der Gemar,
kung Heidelberg und Ziegelhausen, unterliegen der freien Vevein,
barung.

ß 2. Ein auf Leinwand oder Pappdeckel aufgezogener, polizeilich
abgestcmpelter Abdruck des Tarifs ist an der Innenseite der Tren-
nungswand zwischen Führersitz und Wageninnerem in auffälliger
Weise anzubringen.

ß 3. Zuwiderhandlungcn gegen vorstehende Bestimmungen wer,
-cn, soweit nicht nach anderen Strafgesetzen hühere Strafen ver,
wirkt sind, gemäß 8 148 Iiff. 8 der Gewerbe-Ordnung mit Geld
oder mit Hafr bestraft.

Mrbedrvschkentart- -tir bte Staöt Setdelbers

Zeitfahrten.

Fahrzeit i und 2 Personen

ViStunde i.LOK^t

VsStunde i.80

Vi Stunde 2.50 K.«

i Stunde 3 — K^e

Jede weitere Viertelstunde — 75 K^t 1K^f

Für Fahrten innerhalb des Stadtgebietes darf für leere Rück,
fahrt nichts berechnet werden, dagegen für leere Rückfahrt aus den
Vororten Schlierbach, Ziegelhausen, Wieblingen, Kirchheim, Rohr-
bach die Hälste l^s Fahrpreises der Hinfahrt.

8. Fahrten mit festen Taxen ohne Rücksicht
aof -ie Zahl -er Personen.

») Für Fahrten nach folgenden Punkten:

1. Iur Besichtigung von Schloßbeleuchtungen ein.-
schließlich der Abholung und Rückfahrt . . . 12 —K^

2. Schloß, einfache Fahrt.4.—K^k

Hin- und Rückfahrt mit 1 Stunde Aufenthalt . 7 — K^

3. Schloßhotel, einfache Fahrt.5 — K^e

4. Schloß—Molkenkur, einfache Fahrt ... 8.—K^k

Hin, und Rückfahrt.io —K^t

5. Schloß—Molkenkur—Kohlhof, einfache Fahrt . 15 — K.A

Hin- und Rückfahrt.18.—K^e

6. Philosophenweg und zurück durch die Stadt . . 7 —K^e

7. PhilosophenMg, Guckkastenweg, Hin- und Rück-

fahrt.12 —K^t

8. Philosophenweg, Guckkastenweg, Stiftsmühle, Hin-

imd Rückfahrt.15.—K^e

Bei Fahrten mit Rückfahrt ist Vs Stunde Aufenthalt an jedem
der genannten Orte mit eingerechnet Wo mehrere Halteplätze ge-
nannt sind, kann die Aufenthaltszeit auch auf einem Halteplatz ver-
einigt werden.

b)Für Fahrten nach den Friedhöfcn zu Beerdi-
gungen: Hin- und Rückfahrt.6 — K^t

O. Fahrten über -ie Vororte hinaus,

d h außerhalb der Gemarkungsgrenzen Heidelberg, Rohrbach und
Ziegelhausen. sowie sämtliche nicht nn Tarif enthaltenen Fahtten
unterüegen -er freien Vereinbarung

0. Gepäck.

Gepäckstücke von io K§ aufwätts kosten das Stück . . . 50
Beförderung von Gepäck nach und von der Wohnung zum Fahr-
zeug wird besonders berechnet.

8. Nachtfahrten.

Für Fahtten von 22—6 Uhr ttttt ein Iuschlag von 50»/» etn.

p. AHgemeine Bestimmungen.

Die vorstehenden Taxvorschristen gelten nur für die Bestel-
lungen, die auf den öffentlichen Halteplätzen oder bei den auf der
Straße fahrenden Kutschem unmittelbar gemacht werden.

Bestellungen, die in der Wohnung des Kutschers erfolgen, unter-
liegen der steien Vereinbarung.

Beim Abholen von Fahrgästen erfolgt die Berechnung des Fahr-
prrises ab Haltestelle.

3 und 4 Personen
1.50 K^k

2. —K.«

3. — K^t

4. —K^e
 
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