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Stadt-Adreßbuch der Kreishauptstadt Heidelberg: nebst den Stadtteilen Handschuhsheim, Kirchheim, Wieblingen, Rohrbach und zu den zur Stadt gehörenden Siedlungen sowie den Gemeinden Ziegelhausen und Leimen: Stadt-Adreßbuch der Kreishauptstadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Handschuhsheim, Kirchheim, Rohrbach, Wieblingen und den zu Stadt gehörenden Siedlungen sowie den Gemeinden Ziegelhausen nebst den Ortsteilen Peterstal und Leimen für das Jahr 1938 — Heidelberg, Band 75.1938

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https://doi.org/10.11588/diglit.2520#0439

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Tartf für Dieustmänner. Nachenverkehr auf dem Neckar. Deulfche Reichsbahn: Fahrpreise

363

Larlf ftir Araftmömer

1. Für GefchäftSreifende:

ohne Wagen
Vi Stunde —.40 K^e
VsStunde — 70K^t
Vi Stunde i.ioK^e
rStunde i.40K^e
jede weitere Stunde i.30K^c

mit Wagen bis 50 lrg
—.50 K^c
—.80 K^c

1.30K^

i.60K^c

1.50

2. Bestimmte Dienstleistungen:
ohne Wagen mit Wagen bis 50 KZ

Vr Stunde —.60A^e —.70 K^c

VrStunde —.90 K^c 1.10 K^c

Vi Stunde 1.30 K^c 1.70 K^

1 Stunde 1.60 K^c 2 — K^c

Jede weitere 50 Kx —.50 K^ mehr die Stunde oder Leistung.
Die Berechnung gilt: ab und zurück bis Standplatz.

s. Nachttaxe.

Die einfachen Tariffätze gelten nur bei Tageszeit, das ist in den
Monatrn April bis einschließlich September von 6—20 Uhr, in den
Monaten Oktober bis einschließlich Mär; von 7—19 Uhr.

Bei Nachtzeit ist in den Monaten April bis einschließlich Sep,
kmber bis 22 Uhr und in den Monaten Oktober bis einschließlich
März bis 21 Uhr die Hälfte der Taxe mehr, von -a an -ie dop-
pelte Taxe zu entrichten

4. Gebirgszuschlag.

Bei Dienstverrichtungen nach dem Gebirge, «mfassend Zone L:

Philosophenweg, Albert-Ueberle-Straße, Werrgasse, Röderweg,
Scheffelstraße, Hirschgasse, Klingenteichstraße oberhalb des Klingen--
tors, und zwar von der Straßengabelung ab, Unter -er Schanz,
Graimbergweg bis zur Einmündung in die Neue Schloßstraße,
Schloßberg von der Einmündung des Oberen Faulen Pelz bis
Schloß, Neue Schlvßstraße bis zur Einmündung des Graimberg--
weges, Kurzer Buckel, Valerieweg, Hausackerweg, Rombachweg, öst,
licher Schloß-Wolfsbrunnenweg von der Einmündung -es Rom-
bachweges ab, Schlierbacher Wolfsbrunnenweg, Mühlenweg, Lin,
denried, Aue oberhalb der mittleren Aue,

ohne Wagen 25 0/0 «nd mit Wagen 50 °/o der Taxe mehr.

Zone 2: Neue Schloßstraße von der Einmündung des Graim-
bergweges ab, Schloß, Schloß-Wolfsbrunnenweg bis zur Einmün-
dung des Rombachweges, Klingelhüttenweg, Oberer Rombachweg,
Wolfsbrunnen,

ohne Wagen 50 0/0 und mit Wagen roo 0/0 -er Taxe mehr-

5.

Bei allen anderen als unter 1 und 2 genannten Dienstleistungen
(Möbeltransport, Beförderung von Klavieren, Kassenschränken und
dergleichen) ist vor Beginn der Arbeit eine Preisvereinbarung zu
treffen-

RachkMttkbr

8 1.

Für Nachenfahrten auf dem Neckar in Begleitung eines Schif-

frrs werden folgende Taxen festgesetzt:

Dom Gasthaus zum Adler in Ziegelhausen:

1. bis zur Schleuse am Karlstor.4.—K.«

2 bis zur inneren Stadt einschließlich Schiffgasse 5 — K.«

3. über die Schiffgasse hinauS.6.—K.«

8. Dom Stistswehrlr (Gasthaus zum Schiff) oder Stistsmühle:

1. bis zur Schleuse am KarlStor.3.— K.rt

2. biS zur inneren Stadt einschließlich Schiffgasse . 4 —K.«

3. über dte Schiffgasse hinaus.5.—K^c

L Vom Rosenbusch (unterhalb der Teufelskanzel):

1. bis zur Schleuse am Karlstor.- 1.50K.«

2. bis zur inneren Stadt einschließlich Schiffgasse 3 —K^t

3. über die Schiffgasse hinaus.4 —K^c

Q. Vom zweiten Bahndurchgang der Odenwaldbahn:

1. bis zur inneren Stadt einschließlich Schiffgasse 2.50 K.«

2. über die Schiffgasse hinaus.3.—K^c

8. Von drn „Bögen" oder der Hirschgasse:

1. bis zur inneren Stadt einichließlich Schiffgasse 2 —K.«

2. über die Schiffgasse hinaus 3.—KF

8 2.

Ausmieten von Nachen an erwachsme, des Fahrens kundige
Personen ist gegen Echebung folgender Taxen gestattet:

mif dem Reikar

Grönländer (i-Sitzer) je 1 Stunde.1 — K^c

Kielboot (irudrig) bis zu 3 Personen.i.20K^e

Kielboot (doppelrudrig) bis zu 4 Personen .... 2.—K^c
Auslegerboot (irudrig) bis zu 3 Personen .... 1.80 Kse
Auslegerboot (doppelrudrig) bis zu 4 Personen . . 2.50
Segelboote bis zu 4 Personen.3.— K^

Für Begleitung eines Schiffers bei Nachenfahtten sind außer
obigen Taxen 50 je 1 Stunde zu entrichten.

Ferner wird als 8 3 folgende Bestimmung hinzugefügt:

8 3.

Vorstehende Taxen gelten nur für Nachenfahtten bis zu 15
Personen.

Die Beförderung von mehr als 15 Personen, sowie Fahttm
nach Eintritt der Dunkelheit unterliegen der freien Vereinbarung.

8 4.

Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsmer
aufgenommen werden; solche unter 6 Jahren sind taxfrei j« be-
fördern-

8 5.

2eder Schiffsführer hat eine Fettigung dieser Taxordnung stets
bei sich zu führen und auf Verlangen den Fahrgästen vorzuzeigm.

Die Bootsverleiher haben eine Fertigung dieser Taxordnung in
sichtbarer Weise an der Bovtsverleihanstalt anzuschlagen.

Oeutsche Reichsbahn

MrorM

Grundpreise: i.Klasse 8,7 2.Klasse 5,8 s.Klasse
4

Mindestfahrpreise: 1. Klasse 30 2. Klasse 20

3. Klasse 15 Lhzs.

Die sich hiernach ergebenden Grundpreise werdm bis 1.— K^c
auf 5 über 1.— Kse biS 10 — K^c auf 10 über
iv — Kl bis 40 — K.« auf 20 darüber hinaus auf volle
Reichsmark aufgenmdet.

1. Zuschläge fur Eil- und Schnellzüge:

Entfernungszonen
in Kilometer

Eilzüge (L)

Schnellzüge (v)

2.KI.

Z. Sl.

I.Kl.

2.Kl.

3. Kl.


RM.

RM.

RM.

RM.

RM.

i.Ione 1— 75 km . .

0.50

0.25

1.—

1.-

0.50

2. „ 76-150 „ . .

1.-

0.50

2.-

2.-

1.—

3. „ 151—225 „ . .

1.50

0.75

3.-

3.-

1.50

4. „ 226—300 „ .

2.—

1.-

4.—

4.—

2.-

5. „ 30i u. mehr„

2.50

1.25

5.-

5.-

2.50

24*
 
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