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Stadt-Adreßbuch der Kreishauptstadt Heidelberg: nebst den Stadtteilen Handschuhsheim, Kirchheim, Wieblingen, Rohrbach und zu den zur Stadt gehörenden Siedlungen sowie den Gemeinden Ziegelhausen und Leimen: Stadt-Adreßbuch der Kreishauptstadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Handschuhsheim, Kirchheim, Rohrbach, Wieblingen und den zu Stadt gehörenden Siedlungen sowie den Gemeinden Ziegelhausen nebst den Ortsteilen Peterstal und Leimen für das Jahr 1938 — Heidelberg, Band 75.1938

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https://doi.org/10.11588/diglit.2520#0440

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364

Deutsche Reichsbahn: SonntagS- und Festtags-Rückfahrkarten. Sonstige FahrpreisermSßigungen

2. Znschläge für Fernschnellzüge
und Fernschnelltriedwagen:

Der Fernschnellzugzuschlag, der neben dem Schnellzugzuschlag
unter 1. erhoben wird, beträgt für ?v,Iüge (auch v^i) auf
Entfernungen

a) bis 300 !<m (Zone ^) für 1. und 2. Klasse 2.— K.tl, für

3. Klasse 1—

b) über 300 km (Ione 6) für 1. und 2. Klasse 3 — K-ir, für

3. Klasse 1.50

Bei Benutzung von „K"-Iügen werden Preiszuschlägc nach be-
svnderem Tarif erhoben. Außerdem wird bei K-Iügen, die als
„V^Züge mit besonderem Tarif" bezeichnet sind, Schnellzugzuschlag,
und bei K-Iügen, die als ,FV-Iüge mit besonderem Tarif" be--
zeichnet sind, Schnellzugzuschlag und Fernschnellzugzuschlag erhoben.

Die Geltungsdauer -er Fahrausweise, auch der als zur
Rückfahrt gültig gekennzeichneten, beträgt vier Tage. Die Gel--
tungsdauer beginnt mit dem Tage des Ausgabestempels. Die Reise
kann an einem beliebigen Tage innerhalb der Geltungsdauer an-
getreten werden und muß spätestens um Mitternacht des letzten
Geltungstages beendet sein. Dre Geltungsdauer der Sonntags-
rückfahrkarten ist besonders geregelt.

Kinder bis zum vollendeten vierten Lebensjahr, für die kein
besonderer Platz beansprucht wird, werden ohne FahrauSweis srei
befördcrt Für Kinder vom vollendeten vierten bis zum vollendeten
zehnten Lebensjahr und für jüngerc Kinder, für die ein besonderer
Platz beansprucht wird, rst ein Fahrausweis zum halben FahrpreiS
(auch Iuschlag) »u lösen. Für zwer solcher Kinder kann ein Fahr,
ausweis zum vollen Fahrpreis gelöst werden.

Für Hunde ift der halbe Fahrpreis 3. Klasse für Personen-
züge zu bezahlen.

öomitavö mt SeftttMMksahrkartm

Sonntagsrückfahrkarten
werden nur für besonders bekanntgegebene Verbindungen aus,
gegeben, siehe S. 365.

Sonntagsrückfahrkarten gelten:

a) zu den Sonntagen

zur Hinfahrt am Sonnabend (Samstag) von 12 Uhr an und
am Sonntag;

zur Rückfahrt am Sonnabend (Samstag), am Sonntag, ferner
am Montag bis 24 Uhr;

b) zu den Festtagen — Neujahrstag, Geburtstag des Führers und
Reichskanzlers, Nationaler Feiertag des deutschen Volkes, Him-
melfahrtstag, Fronleichnamstag, Peter- und Paulstag, Bußtag
und andere von der Eisenbahnverwaltung besonders bekannt-
gegebene Festtage;

zur Hinfahrt am Tage vor dcm Festtag, am Festtag, ferner am
darauffolgenden Tag bis 24 Uhr.

Liegt ein Sonntag unmittelbar vor oder nach einem dieser Fest-
tage, so gelten die Sonntagsrückfahrkarten

zur Hinfahrt am Tag vor den zusammenhängenden Sonn- vder
Festtagen von 12 Uhr an und an den beiden Somi- und Fest-
tagen selbst,

zur Rückfahrt am Tag vor den zusammenhängenden Sonn-
und Festtagen, an den beiden Sonn- und Festtagen selbst, ferner
am darauffolgenden Tag bis 24 Uhr.

Jst ein Svnntag von einem dieser Festtage nur durch einen
dazwifchen liegenden Werktag getrennt, so gelten die Sonntags-
rückfahrkarten

zur Hinfahrt vom Tag vor dem ersten Sonn- oder Festtag von
12 Uhr an bis zum zweiten Sonn- oder Festtag,
zur Rückfahrt vom Tag vor dem ersten Sonn- oder Festtag bis
zum Tag nach dem zweiten Sonn-- oder Festtag 24 Uhr.

c) zu Ostern

zur Hinfahrt vom Gründonnerstag von 12 Uhr an bis Oster-
montag;

zur Rückfahrt vom Gründonnerstag bis Dienstag nach Ostern
24 Uhr;

cl) zu Pfingsten

zur Hinfahrt vom Freitag vvr Pfingsten von 12 Uhr an bis
Pfingstmontag;

zur Rückfahrt vom Freitag vor Pfingsten bis Dienstag nach
Pfingsten 24 Uhr;

e) zu Weihnachten

zur Hinfahrt vom 23. Dezember von 12 Uhr an bis 26 De-
zember;

zur Rückfahrt vom 23. bis 27. Dezember 24 Uhr.

Fällt der 23. Dezember auf einen Sonntag, so gelten dic Karten
zur Hinfahrt und Rückfahrt vom 22. Dezember von 12 Uhr an.
Fällt der 27. Dezember auf einen Sonntag, so gelten die Karten
zur Rückfahrt bis zum 28. Dezember 24 Uhr.

i) zu -en Mittwochen (nur in Verbindungen, wo sie an Mitt-
wochen ausgegeben werden)
zur Hinfahrt am Mittwoch von 12 Uhr an;
zur Rückfahrt am Mittwoch, ferner am Donnerstag bis 3Uhr.

Die Hinfahrt muß am Sonn- oder Festtag um 24 Uhr, bei
Gültigkeit über mehrere zusammenhängendc Sonn- oder Fcsttage
am letzten Sonn- oder Fefttag um 24 Uhr beendet sein

Die Rückfahrt muß am Montag oder am Tag nach Festtagen
um 24 Uhr, am Donnerstag um 3 Uhr beendet sein

Sonntagsrückfahrkarten können für die 2. und 3. Klasse aus-
gegeben werden. Uebergang von der 3. zur 2. Klasse ist gcstattet.
Hierfür wird der Unterschied zwischen den ermäßigten Preisen bei-
dcr Klassen erhoben. Sonntagsrückfahrkarten gelten für alle Per-
sonenzüge. Eil-, Schnell-, kD- und die in den Fahrplänen mit k
bezeichneten Iüge dürfen gegen Iahlung der vollen tarifmäßigen
Iuschläge benutzt werden. Die Eisenbahnverwaltung kann einzelne
Iüge ausschließen

Fahrtunterbrechung ist auf der Hin- und Rückfahtt je
einmal gestattet, auch kann dic Rückfahrt von einem Unterwegs,
bahnhof angetteten werden.

Festtagsrückfahrkarten

werden während der großen Fefie (Ostern, Pfingsten, Weihnachten)
mit verlängerter Gültigkeit ausgegeben — meist 7 bis 10 Tage —.
Näheres wird in jedem Fall durch die Presse, Aushänge usw be-
kanntgegeben. Ermäßigung 33Vs °/o

Fahrtunterbrechuna ebenso wie bei anderen Sonntags-
katten auf der Hin- und Rückfahtt je einmal

Für Ausflugsfahrten stehen ferner in einzelnen Ver-
kehrsbeziehungen zur Verfügung: Mittwochkarten, Rund-
reisekarten, Zehnerkarten.

Fahrpreisermäßigungen für Schulfahrten» Jugendpflege und kinder-
reiche Familien:

1. Schulfahrten

2. Fahrten zur Iugendpflege

3. Schülerfahrkarten

4. Schülermonatskarten

5. Ermäßigung für kinderreiche Familien

Fahrpreisermäßigung für Urlaubskatten:

1. Urlaubskatten

2. Feriensonderzugskatten

3. Ostpreußenrückfahrkarten

4. Schülerfahrkarten

Fahrpreisermäßigungen für gemeinfame Reisen von Vereinen, grö-
ßeren Gesellschaften, Belegfchaften «fw>:

1. Gesellschaftsfchrten

2. Kleine Sonderzüge

3. Gesellschaftssonderzüge

4. DerwaltungSsonderzüge

Fahrpreisermäßigung für dcn BerufSverkehr:

1. Netz- und Bezirkskatten

2. MonatS- und Teilmonatskarten

3. Arbeiterwochenkatten

4. Kurzarbeiterwochenkarten

5. Arbeiterrückfahrkarten
 
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