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Stadt-Adreßbuch der Kreishauptstadt Heidelberg: nebst den Stadtteilen Handschuhsheim, Kirchheim, Wieblingen, Rohrbach und zu den zur Stadt gehörenden Siedlungen sowie den Gemeinden Ziegelhausen und Leimen: Stadt-Adreßbuch der Kreishauptstadt Heidelberg nebst den Stadtteilen Handschuhsheim, Kirchheim, Rohrbach, Wieblingen und den zu Stadt gehörenden Siedlungen sowie den Gemeinden Ziegelhausen nebst den Ortsteilen Peterstal und Leimen für das Jahr 1938 — Heidelberg, Band 75.1938

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https://doi.org/10.11588/diglit.2520#0446

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Iur Ausklärung unü Warnung!

In zahlreichen Ztädten Veutschlands tauchen z. Zt. Unter-
nehmungen auf, die sich für ihre verlagswerke zu deren Ein-
führung und Empfehlung des IVortes „Udreßbuch" im Titel
bedienen, denen jedoch in lvirklichkeit die vollständigkeit
des 5tadt-5ldreßbuches ganz abgeht, und die vor allem nichts
mit der besonderen gemeinnützigen Eigenart eines solchen zu
tun haben. vielmehr sind es nur vruchstücke, Uuszüge und
lückenhaft gereihte Zusammenstellungen, zu denen unter Uicht-
achtung der Grenze zwischen Mein und Vein die Ztadt-Udreß-
bücher Unterlagen liefern mußten. Ivährend das bewährte
Ztadt-Udretzbuch mit viel ehrlichem Wollen und einem grotzen
Uufwand von Zeit und Unkosten und unter Einsetzung von
emsigem eigenen Zchaffen die verücksichtigung aller
örtlichen Belange sich angelegen sein läßt, haben es die
neu auftauchenden Gründungen von diesen sog. Udreßbüchern
nur auf einen Hischzug in der Geschäftswelt abgesehen. Mei-
stens sind die tzerausgeber überdies Uuswärtige, die dem
Erscheinungsorte ihrer gewinnsüchtigen Zchöpfungen fern sind
und dessen mannigfaltigen vedürfnissen vollig fremd und
gleichgültig gegenüberstehen. ver Mangel an Grts- und Zach-
kunde wird zu ersetzen versucht durch überschwengliche Unkün-
digungen und lockende Unpreisungen, welche den Vestimmungen
zur vekämpfung des unlauteren lvettbewerbes bedenklich nahe
kommen. vielfach wird sogar mit dem Namen des Ztadtbuch-
verlegers strafbarer Mißbrauch getrieben. vorauszahlungen
werden gern genommen, wann jedoch das sog. Ndretzbuch er-
scheint, ist eine Frage der Zeit, die zuweilen in Iahren noch
nicht beantwortet werden konnte. Nngesehene k)andelsfach-
schriften, Vereine zum Zchutze oon handel und Gewerbe wie
auch tzandelskammern haben veranlassung genommen, oor sol-
chen Gründungen zu warnen, und das allgemeine Urteil geht
dahin, daß für diese Uuszüge ein vedürfnis nicht vorhanden
ist. Ieder Geschäftsmann mag daher zu seinem eigenen vor-
teil vor Uuftragserteilung an ein Üdreßbuch sich Ularheit dar-
über verschaffen, für welches vuch der Uuftrag gel-
ten soll. vorauszahlungen an Fremde sollte
man niemals leisten. Ver unterzeichnete Ztadtbuch-Ver-
lag ist bei auftauchenden neuen Unternehmungen zur 5lus-
kunft stets bereit, um die Geschäftswelt oor Zchaden zu be-
wahren.

Der Äerlag ües Heiüelberger Ätaüt-Aöreßbuchs

Dr.Iohannes tzorning/ tzeiöelberger Ätaötaörehbuch-Verlag unü Druckerei
Hauptstrahe 55 a Kernsprecher 5^55

Mitglied des Reichsverbandes der Stadtadreßbuch - Verleger
 
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