Kraftdrojchken- und Pfr.rdedroschkentarif für die Stadt Hetdelberg
367
ZttaMoschkentarif für Lie Stadl Ketdelbrrg
8 i. Für dk ffahrten in Krastdrofchken werden folgende Taxen
festgcftSt:
Tarif
Innerhaid
Pec Zone!
Nach der Zon« II
Nach drm
Gedtrge
Taxe I
r>« 5üvm. . . . SüRpf.
je weirere2A0 m iöRvf.
Am Tag«
I und 2
Derfoaen
Am Tage
I und 2 -Personen
mit RÜUfahrr nach Zon« I
Taxe II
bl« Mm . . . . SSRpf.
je weitere!K6m ISRps.
s) Am Tage
meyr al«
2 Perstmea
d) NachtS
I und 2
Personen
ai Am 4age
1) l und 2 Pcrsonen vhn«
Rückfahrt nach Zone I
2) webraisrPersonenmit
NÜckfahrt nach Zone I
d> Racht«
I und 2Perssnen mitRück-
fahrt nach Zone I
Laxe III
bisrsom. . . . SVRvf.
je wcitere ttSm ISRpf.
Rachts
mehr a!S
2 Persvnen
s) Av» Taae
niehr ais 2 Persvnen vhn«
Rückfahrt nach Zvne l
k> Nachrs
11 I und 2 Personen ohnr
Rückfahrt nach Zon« I
2, mehr alS 2 Pers. ohne
und mit Rückfahrk nach
Zvne I
Am Tage
und
bei Nach«
Die Nachtzeit umfaßt die Stunden von 23—6 Uhr. Wird einc
Fahrt teils in der Tages-, teils in der Nachtzeit ausgeführt, findet
die Nachttaxe nur wahrend der Nachtzeit Anwcndung.
Wartczcit: für fe S Minuten t» -M/, somit 3.— L« in der
Stunde. Die Bcrechnung erfolgt durch den Fahr-reisanzeiger.
Zuschläge: Fvlgende Auschläge dürfen vom Fahrgast gcfordert
wcrden:
1. Dei Bestellung der Droschke für die leere Anfahrt 25
2. Bei Fahrten, drr außerhalb der Aone i beginnen und enden
also dei leerer Arrfahrt rmd leerer Rückfahrt) ein weiterer Zu
schlag in Höhe von
3. Für ffahrtm nach Wirtschaft zur Philosophen-
höhe, nach Schloß, Schloß-Wolfsbrunnenweg
und deren höher gclegenen Umgebung, nach
dem Klingenteich oberhalb der Straße Unter
dcr Schanz und nach dieser Straße selbst
k l und 2 Prrsonen.l.—
Speyerershvswcg j 2 Personen.i.so KZf
l 1 u. 2 Personen
' SOö^
mehr als 2 Perf.
i.—Äo«
K°hlh°f,M°lkenkur,Speyerersh°fj ^Znd^^rsonen 2.-^t
/ 1 und 2 Personen.3.—SLK
Ronigstuy! ^ als 2 Pcrsonen.4.—
Bei Hin- «nb Rückfahrt fallen die Zuschläge Ziffer 3 weg.
Grpäckbeförderung: bis ioi<8 stei, io—25 !<§ . 25 Hzk
js weitrre (auch angefangene) 25 Kg.25^
Kleintiere das Stück.. 25 s-zs
Kinberfahrpreis«: i Kind untcr io Iahren in Begleitimg
Erwachsener frei, re 2 Kinder unter io Jahren stehen einem
Erwachsenm gleich.
Grenzpunkte: i. Aone i: Ziegelhämer Landstraße — Stadt-
grenzc, ehemaliger Weißer Uebergang in der Schlierbacher Land-
straße, Schloß-Wolfsbrunnemvcg östliche Lcke Klingelhüttenweg,
Mvlkmkurweg Ecke Biersiederstcig, Ende Klingenteichstraßc,
Friedhos — Krematorium, Römerstraße Ecke Hebelstraße, Neuer
Güterbahnhof, Wiebllnger Landstraße — Eisenbahnbrücke, Güter-
bahnglcis der Nebenbahn, Ladenburger Weg, Friedmsstraße,
Muhltalstraße Lcke Bergstraßc.
". GebirgSanfang: Hausackcrweg, Neue Schloßstraßc,
Klingcntrich, Steigerweg oberhalb des Friedhofes, Mbert-
Ucberle-Straße.
Dic Umschaltimg in cine andere Taxe darf »mr an dieftn Grenz-
pnnkten crfolgen.
Die Fahrgäste haben als Fahrpreis «nd Zuschlag ma diejenigen
Deträge zu bezahlen, die der Fahrpreisanzeiger angibt. Der Fahr-
preisanzciger darf bei Bestellung der Droschke erst ringeschaltet «er-
den, wenn der Drvfchkenführer sich am Bestellungsort gemrldet hat.
Fahrten nach auswärtr, d. b. außerhalb der Gemar-
kung Heidelberg und Aiegelhausen, untcrliegen der freien Verein-
barung.
8 2. Ein auf Lcinwand oder Pappdeckel aufgezogener, polizeilich
abgestempelter Abdruck des Tanfs ist an der Jrmenseite der Tren-
nungswand zwischen Führersitz und Wageninncrem in auffälliger
Weise anzubringen.
Z 3. Amviderhandlungcn gegen vorstchende Bestimmungen wcr-
den, soiveit nicht nach anderen Strafgrsetzen höhere Strafen vcr-
wirkt sind, gemäß 8 148 Aiff. 8 der Gcwerbe-Ordmmg mit Gelb
oder mit Haft bestraft.
MM-roschkentarif fur -ie Eta-t MMrg
Fahrzeit
V- Stunde
' Vs Stmide
-'/i Stunde
i Sttmde
Jede iveitere Viettelstunde — 7SÄ^e i —iLK
Für Fahrten innerhalb des Stadtgcbictes darf für leere Rück-
fahrt nichts berechnet wcrden, dagegen für lecre Rückfahtt aus den
Vorotten Schlrerbach, Ajegelhausen, Wreblingen, Kirchheim, Rohr-
bach die Hälste des Fahrprcises der Hinfahtt-
6. Fahrtcn mit frsten Laxen ohn« Rücksicht
auf die Zahl -er Personen.
s) Für Fahrie,» nach folgenden Punkten:
1. Aur Besichtigung von Schloßbcleuchtmigen ein-
fchließlich der Abholung und Rückfahrt . . . 12,— Ä.2
2. Schloß, einfache Fahrt.4.—äL«
Hrn- und Rürkfahrt mit i Stunde Aufenthalt . 7.— Kt
3. Schloßhvtel, einfache Fahtt.5 — Kk
4. Schloß—Molkenkm, «infachr Fahtt , ... 8.— K.,K
Hrn- und Rückfahrt.10.— nr
5. Schloß—Molkenkur—Kohlhof, einfachr Fahtt . is.— L«
Hin- und Rückfahrt . . ..18.—Ätt«
6. Philosophcmveg und zmück durch bic Stadt . . 7,—
7. Pbilosophmwcg, GuÄasteniveg, Hrn- und Rück-
fahrt.12.—
8. Philosvphemveq, Gnckkastenweg, Stiftsmühle, Hrn-
und Rückfahtt.is.—
rss»
Bci Fahtten mrt Rückfahtt ist Vs Stunde Aufenthalt an jedem
der genannten Otte mit eingercchnett Wo mchrcre Halteplätze ge-
nannt sind, kann die Aufenthaltszeit auch auf einem Halteplatz vcr-
einrgt iverden.
bfFür Fahrten nach den Friedhöfen zu Beerdi-
gungen: Hin- und Rückfahtt.6 —
L. Fahrte« über die Vvrorte hiaaus,
d. h. außerhalb der Gemarkungsgrenzen Heidelberg, Rvhrbach und
Aicgelhauscn, sowie sämtliche nicht im Lattf enthaltenen Fahtten
untcrlicgcn der freicn Vcreinbärung.
0. Gepäck.
Gcpäckstückc von ic»K§ aufivärtS kvstcn daS Stück . . . 50
Beförderung vvn Gepäck nach und von dcr Wohrrmrg zum Fahr-
zeug wird besonderS berechnet
L. Rachtfahrte».
Für Fahrten von 22—6 Uhr ttttt ein Auschlag von so g-o ein.
b. Allgcmeine Befiimmungen.
Dic vorstehcnden Tarvorschristen gelten nur für die Bcstel-
lungcn, die auf den öficntlichen Halteplätzen oder bei den auf der
Straße fahrendcn Kutjchern unmittelbar gemacht werdeu.
Bestellungen, bie in der Wohmmg des KutfcherS erfolgen, mrter-
licgcn der freie« Bereinbarung.
Beim Abholen von Fahrzästen crfolgt dre Berechnung des Fabr-
preises ab Hältestelle
Zeitfahrtcn.
1 mrd 2 Personen
1.2»
1,80 .'LK
2.50 Ä.«
3.—
3 und 4 Perfonen
1.50
2 —
3 —
4.—
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ZttaMoschkentarif für Lie Stadl Ketdelbrrg
8 i. Für dk ffahrten in Krastdrofchken werden folgende Taxen
festgcftSt:
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I und 2
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I und 2 -Personen
mit RÜUfahrr nach Zon« I
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d) NachtS
I und 2
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1) l und 2 Pcrsonen vhn«
Rückfahrt nach Zone I
2) webraisrPersonenmit
NÜckfahrt nach Zone I
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je wcitere ttSm ISRpf.
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niehr ais 2 Persvnen vhn«
Rückfahrt nach Zvne l
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11 I und 2 Personen ohnr
Rückfahrt nach Zon« I
2, mehr alS 2 Pers. ohne
und mit Rückfahrk nach
Zvne I
Am Tage
und
bei Nach«
Die Nachtzeit umfaßt die Stunden von 23—6 Uhr. Wird einc
Fahrt teils in der Tages-, teils in der Nachtzeit ausgeführt, findet
die Nachttaxe nur wahrend der Nachtzeit Anwcndung.
Wartczcit: für fe S Minuten t» -M/, somit 3.— L« in der
Stunde. Die Bcrechnung erfolgt durch den Fahr-reisanzeiger.
Zuschläge: Fvlgende Auschläge dürfen vom Fahrgast gcfordert
wcrden:
1. Dei Bestellung der Droschke für die leere Anfahrt 25
2. Bei Fahrten, drr außerhalb der Aone i beginnen und enden
also dei leerer Arrfahrt rmd leerer Rückfahrt) ein weiterer Zu
schlag in Höhe von
3. Für ffahrtm nach Wirtschaft zur Philosophen-
höhe, nach Schloß, Schloß-Wolfsbrunnenweg
und deren höher gclegenen Umgebung, nach
dem Klingenteich oberhalb der Straße Unter
dcr Schanz und nach dieser Straße selbst
k l und 2 Prrsonen.l.—
Speyerershvswcg j 2 Personen.i.so KZf
l 1 u. 2 Personen
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i.—Äo«
K°hlh°f,M°lkenkur,Speyerersh°fj ^Znd^^rsonen 2.-^t
/ 1 und 2 Personen.3.—SLK
Ronigstuy! ^ als 2 Pcrsonen.4.—
Bei Hin- «nb Rückfahrt fallen die Zuschläge Ziffer 3 weg.
Grpäckbeförderung: bis ioi<8 stei, io—25 !<§ . 25 Hzk
js weitrre (auch angefangene) 25 Kg.25^
Kleintiere das Stück.. 25 s-zs
Kinberfahrpreis«: i Kind untcr io Iahren in Begleitimg
Erwachsener frei, re 2 Kinder unter io Jahren stehen einem
Erwachsenm gleich.
Grenzpunkte: i. Aone i: Ziegelhämer Landstraße — Stadt-
grenzc, ehemaliger Weißer Uebergang in der Schlierbacher Land-
straße, Schloß-Wolfsbrunnemvcg östliche Lcke Klingelhüttenweg,
Mvlkmkurweg Ecke Biersiederstcig, Ende Klingenteichstraßc,
Friedhos — Krematorium, Römerstraße Ecke Hebelstraße, Neuer
Güterbahnhof, Wiebllnger Landstraße — Eisenbahnbrücke, Güter-
bahnglcis der Nebenbahn, Ladenburger Weg, Friedmsstraße,
Muhltalstraße Lcke Bergstraßc.
". GebirgSanfang: Hausackcrweg, Neue Schloßstraßc,
Klingcntrich, Steigerweg oberhalb des Friedhofes, Mbert-
Ucberle-Straße.
Dic Umschaltimg in cine andere Taxe darf »mr an dieftn Grenz-
pnnkten crfolgen.
Die Fahrgäste haben als Fahrpreis «nd Zuschlag ma diejenigen
Deträge zu bezahlen, die der Fahrpreisanzeiger angibt. Der Fahr-
preisanzciger darf bei Bestellung der Droschke erst ringeschaltet «er-
den, wenn der Drvfchkenführer sich am Bestellungsort gemrldet hat.
Fahrten nach auswärtr, d. b. außerhalb der Gemar-
kung Heidelberg und Aiegelhausen, untcrliegen der freien Verein-
barung.
8 2. Ein auf Lcinwand oder Pappdeckel aufgezogener, polizeilich
abgestempelter Abdruck des Tanfs ist an der Jrmenseite der Tren-
nungswand zwischen Führersitz und Wageninncrem in auffälliger
Weise anzubringen.
Z 3. Amviderhandlungcn gegen vorstchende Bestimmungen wcr-
den, soiveit nicht nach anderen Strafgrsetzen höhere Strafen vcr-
wirkt sind, gemäß 8 148 Aiff. 8 der Gcwerbe-Ordmmg mit Gelb
oder mit Haft bestraft.
MM-roschkentarif fur -ie Eta-t MMrg
Fahrzeit
V- Stunde
' Vs Stmide
-'/i Stunde
i Sttmde
Jede iveitere Viettelstunde — 7SÄ^e i —iLK
Für Fahrten innerhalb des Stadtgcbictes darf für leere Rück-
fahrt nichts berechnet wcrden, dagegen für lecre Rückfahtt aus den
Vorotten Schlrerbach, Ajegelhausen, Wreblingen, Kirchheim, Rohr-
bach die Hälste des Fahrprcises der Hinfahtt-
6. Fahrtcn mit frsten Laxen ohn« Rücksicht
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s) Für Fahrie,» nach folgenden Punkten:
1. Aur Besichtigung von Schloßbcleuchtmigen ein-
fchließlich der Abholung und Rückfahrt . . . 12,— Ä.2
2. Schloß, einfache Fahrt.4.—äL«
Hrn- und Rürkfahrt mit i Stunde Aufenthalt . 7.— Kt
3. Schloßhvtel, einfache Fahtt.5 — Kk
4. Schloß—Molkenkm, «infachr Fahtt , ... 8.— K.,K
Hrn- und Rückfahrt.10.— nr
5. Schloß—Molkenkur—Kohlhof, einfachr Fahtt . is.— L«
Hin- und Rückfahrt . . ..18.—Ätt«
6. Philosophcmveg und zmück durch bic Stadt . . 7,—
7. Pbilosophmwcg, GuÄasteniveg, Hrn- und Rück-
fahrt.12.—
8. Philosvphemveq, Gnckkastenweg, Stiftsmühle, Hrn-
und Rückfahtt.is.—
rss»
Bci Fahtten mrt Rückfahtt ist Vs Stunde Aufenthalt an jedem
der genannten Otte mit eingercchnett Wo mchrcre Halteplätze ge-
nannt sind, kann die Aufenthaltszeit auch auf einem Halteplatz vcr-
einrgt iverden.
bfFür Fahrten nach den Friedhöfen zu Beerdi-
gungen: Hin- und Rückfahtt.6 —
L. Fahrte« über die Vvrorte hiaaus,
d. h. außerhalb der Gemarkungsgrenzen Heidelberg, Rvhrbach und
Aicgelhauscn, sowie sämtliche nicht im Lattf enthaltenen Fahtten
untcrlicgcn der freicn Vcreinbärung.
0. Gepäck.
Gcpäckstückc von ic»K§ aufivärtS kvstcn daS Stück . . . 50
Beförderung vvn Gepäck nach und von dcr Wohrrmrg zum Fahr-
zeug wird besonderS berechnet
L. Rachtfahrte».
Für Fahrten von 22—6 Uhr ttttt ein Auschlag von so g-o ein.
b. Allgcmeine Befiimmungen.
Dic vorstehcnden Tarvorschristen gelten nur für die Bcstel-
lungcn, die auf den öficntlichen Halteplätzen oder bei den auf der
Straße fahrendcn Kutjchern unmittelbar gemacht werdeu.
Bestellungen, bie in der Wohmmg des KutfcherS erfolgen, mrter-
licgcn der freie« Bereinbarung.
Beim Abholen von Fahrzästen crfolgt dre Berechnung des Fabr-
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1 mrd 2 Personen
1.2»
1,80 .'LK
2.50 Ä.«
3.—
3 und 4 Perfonen
1.50
2 —
3 —
4.—
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