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Adreßbuch für die Städte Heidelberg, Wiesloch und Umgebung: Adreßbuch für die Städte Heidelberg, Wiesloch und Umgebung — Heidelberg, 1940

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https://doi.org/10.11588/diglit.2522#0418

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370

Kraftdroichken- und Pferdedroschkentarif für die Stadt Heidelber,

KraMrvWentarlf fur dle Stabt Setbelbm

8 i. Für dir Fahrten in Krastdroschken werden foigende Taxen
festgesetzt:

Tarif

Jnnerhald
der Zone I

Nach der Zvne II

Nacb dem

Sebirg«

Taxe I

btSSOvM. . . . «Rpf.
je wettere 25U m IVRpf.

Am Tage

I und 2
Personen

Am Tage

I und 2 Perionen
m!t Rückfahrk nach Zone I


Taxe II

dt« 332 m... . büRpf
je weiier: ! lORpf.

->1 Am Tage
mehr als

2 Personen
b) Nachts

I und 2
Personen

ai 2m Tage

1) 1 und 2Personcn ohne
Rückfahrt nach Zone I

2) mehrals2Personenmik
Rllckfabrt nach Zone 1

ö) Nachts

I und 2Personen mtlRück-
fahrt nach Zone I


Taxs III

dis250m. . . . «ORpf.
j« wetter« I2S m lORpf.

NachtS
mehr als

2 Personen

s) 2m Taae

mehr als 2 Personen ohne
Rückfahrt nach Zvns I
b> Nachrs

I) i und 2 Personcn ohne
RLckfahrt nach Zo»c I

2- mehr ols 2 Dcrs. ohne
und mit Rückfahrt »ach
Zone I

2m Tage
und

bei Racht

Die Nachtzeit umfaßt die Stunden von 23—6 Uhr. Wird rine
Fahrt teils in der Tages-, teils in der Nachtzeit ausgeführt, findet
die Nachttaxe nur während der Nachtzeit Anwendung.

Wartr;«it: für je 2 Minuten 1» H-/, somit 3.— in der
Stunde. Die Berechnung erfolgt durch den Fahrpreisanzciger.

Zuschläg«: Folgende Zuschläge dürfen vom Fahrgast gefordctt
werden:

1. Bei Bestellung der Drvschke für die leere Anfahrt 25

2. Bei Fahrten, die außerhalb der Zone i beginncn und enden
alsv bei leerer Ansahrt und leerer Rückfahrt) ein weitercr Zu-
schlag in Höhe von i —

3. Für Fahrtm nach Wirtschaft zur Philosvphem . , ^ m„loncn

höhe, nach Schloß, Schloß-Wolfsbrunnenweg I ^ -g W
und deren höher gelegenen Umgebung, nach l

dem Klingenteich oberhalb der Straße Unter j ^ ^
der Schanz und nach dieser Straße selbst I

I 1 und 2 Personen ..... 1.—KF
Speyerershosweg j ^^hr als 2 Personen.i.5v KF

K°hlh°f,M°lkenkur,Speyerer§h°f j aw^Pms. 3^Z

f i und 2 Personen.

Äonlgstuhl j als 2 Personen.

3. —

4. —AZl

B«i Hin- und Rückfahrt fallen bie Zuschläg« Ziffer S weg.

Grpäckbeförderung: bis lOl-A frei, 10—85k§ . 25^

se weitere (auch angefangene) 25 .25

^leintiere das Stück.2SZ^f

Kinderfahrpreis«: 1 Kind unter 10 Jghren in Begleitung
krwachsener frei, je 2 Kinder unter 10 Iahren stehen eineni
Erwachsenen gleich.

Grenzpnnkt«: i. Zone i: Ziegelhäuser Landftraße — Stadt-
grenze, ehemaliger Weißer Uebergang in der Schlierbacher Land-
straße, Schloß-Wolisbrunnenweg öftliche Ecke Klingelhüttenweg,
Molkenkurweg Ecke Biersiederstelg, Lnde Klingenteichftrast,
Fxiedhof — Krematorium, Römerstraße Lcke Hebelstraße, Neuq
Güterbahnhof, Wiebljnger Landstraße — Eisenbahnbrücke, Gütcr.
bahngleis der Nebenbahn, Ladenburger Weg, Friedensstraße,
Mühltalstraße Lcke Dergstraße.

2. Gebirgsanfang: Hausackerweg, Neue Schloßstraße,
Klingenteich, Steigerweg oberhalb des Friedhofes, Albcü-
Ueberle-Straße.

Die Umschaltung in «ine aodere Taxe darf aur an diesen Grcnz-
punkten erfolgc».

Die Fahrgäste haben als Fahrpreis und Zuschlag nur biejenigeii
Beträge zu bezahlen, die -er Fahrpreisanzeiger angibt. Der Fahr-
preisanzciger darf bei Bestellung der Droschke erst eingeschaltet wer-
den, wenn -er Droschkensührer sich am Bestellnngsvrt gemeldet hat.

Fahrtrn nach auswärtS, d. h. außerhalb der Gcmar
kung Heidelberg und Iiegelhausen, unterliegen der freien Derein
baruilg.

8 2. Lin auf Leinwand oder Pappdeckel aufgezvgener, polizeilich
abgestempelter Abdruck des Tarifs ist an der Innenseite der Tren-
nungswand zwischen Führersrtz und Wageninnerem in auffälliger
Weise anzubringen.

8 3. Zuwiderhandlungen gegen vorsiehende Destimmungrn wer-
den, soweit nicht nach anderen Strafgesetzen höhere Strafen vcr
wirkt sind, gemäß 8 148 Ziff. 8 der Gewerbe-Or-nurig mrt Geld
odrr mit Haft bestrast.

Werde-roWentM für bie Stabt Melberg

K. Zeitfahrtcn-

Fahrzett i und 2 Pcrsonen

Vi Stunde 1.20^

V^Stunde i.80 öLse

Vt Stunde 2.50

i Stunde 3.—

Iede weitere Mertelstunde —.75 K.«

3 und 4 Personen

1.50

2.—

3. —

4. —L«

1.— L.«

Für Fahrten innerhalb des Stadtgebietes darf für leere Rück-
fahrt nichts bcrechnet werden, dagcgen für leere Rückfahrt aus den
Dorvtten Schlrerbach, Ziegelhausen, Wieblingen, Kirchhcim, Rvhr--
bach die Hälfte des Fahrpreises der Hiafahtt.

Bei Fahrten mrt Rückfahtt ist V- Stunde Aufcnthalt an scdeni
der genannten Stte mit eingerechnet. W» mchrere Halteplätzc ge
nannt sind, kann die Aufenthaltszeit auch auf einem Halteplatz ver-
ernigt wcrden.

b>) Für Fqhrten nach den Friedhöfen zu Beerdi-
gungcn: Hin- und Rückfahtt.6 — ^

L. Fahrten über die Dorvrte hinans,

d. h. außerhalb der Gemarkungsgrcnzen Heidelberg, Rohrbach und
Dicgelhausen, sowie sämtliche nicht im Tarif enthaltenen Fahrten
unter.iegcn ver freien Dereinbarung

8. Fahrten m«t festen Taxen ohne Rücksicht
auf die Zahl der Persone«.

s) Für Fahrten nach folgenden Punkten:

1. Zur Besichtigung von Schlvßbeleucht—r^en ein-
schlicßlich der Abholung und Rückfahrt . . . 12.—

2. Schloß, «infache Fahrt.4.—.Lik

Hin- und Rückfahrt mit i Stunde Aufenthalt . 7 —

3. Schloßhotel, ernfache Fahtt.5.—

4. Schloß—Molkenkur, einfache Fahrt . ... 8 — .L.1k

Hrn- urrd Rückfahrt.io —ÄZt

s. Schloß—Molkmkur—Kohlhof, einfache Fahrt . 15 —
Hin- und Rückfahrt.18.—ÄZt

6. Philvsophenwcg und zurück durch die Staot . . 7 — K.lk

7 Philosvpherrweg, Guckkastcnweg, Hin- und Rück-
fahrt...12.—L«

8. Philosophenweg, Guckkastenweg, Stistsmühle, Hrn-
und Rückfahtt.15.—

0. Gepäck.

Gepäckstücke von io k§ aufwätts kofien das Stück . . . soHV
Beförderung von Gepäck nach und von der Wohnung zum Fahr-
zeug wrrd besonders berechnet

8. Nachtfahrten.

Für Fahtten vvn 22—6 Uhr tritt cin Arrschlag von 50«/» cin

Allgemeine Bestimmungen.

Die vvrstehenden Taxvorschriftm gelten nur für die Bestel
lungen, die auf den öffentlichen Halteplätzcn oder bei den auf dcr
Sttaße sahrenden Kutschem unmittelbar gemacht werden-

Bestellungen, dre in der Wohnung deS Kutschcrs erfolgen, unter-
liegen der sreien Vereinbarung.

Beim Abhvlen von Fahrgästen erfvlgt die Derechnung des F«hr
preises ab Haltestelle.
 
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