Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Adreßbuch für die Städte Heidelberg, Wiesloch und Umgebung: Adreßbuch für die Städte Heidelberg, Wiesloch und Umgebung — Heidelberg, Band 78.1941

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.2523#0429

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
370

Kraftdrojchken- und Pferdedroschkentarrs für die Stadt Heidclberg

MaftöroWMM fur öie Staöt öei-elöerg

8 1. Für die Fahrten in Kraftdroschken werdea folgende Taxen
frstgesetzt:

Tans

Juneryaiv

der Zone j

Nach der Zone II

Nach drm

Sehtrge

Taxe I
bl, 500 m , , .
je wettere2Ä> m IVRpf,

Am Tage
l und 2
Persone»

Am Tage

I und 2 Personen
mlt Rülkfahrr nach Zone l


Taxe II

blt M m.... kvRpf
je weitere ISKw IVRpf,

->> Am Tage
mehr als

2 Dersonen
b) RachtS

I und 2
Personen

->) Am Taae

I> I und 2 Personen ohne
Rülkfahrk nach Zone I

2> medr a!«2Persvnenmtl
Rückfahrt »ach Zone I
d> Nachts

I und 2Persvnen mtkNLck.
fayrt nach Zone I


Taxe III

bts2SVm ... KVRrf,
je wetkere 125w IVRxs.

Nachts
mehr als

2 Personen

s) Am Taae

mebr als 2Personen ohne
Rückfabrt nach Zone I
b> Rachis

l> I und 2Personen ohne
Rückfahrt »ach Zone I

2, mehr als 2 Ders, obne
und mitRiickfahrt »ach
Zone I

Am Tage
und

bei Racht

Die Nachtzeit umfaßt die Stunden von W—6 Uhr. Wird elne

Fahrt teils in der Tages-, teils in dcr Nachtzeit ausgeführt, findet

die Nachttaxe nur während der Nachtzeit Anwendung.

Wartezeit: für je 2 Minuten w somit 3.— Lsk in der
Stunde. Die Berechnung crfolgt durch dcn Fahrpreisanzeiger.

Zuschläge: Folgende Zuschläge dürfen vvm Fahrgast gefordert
werden:

1. Bei Bestellung der Droschke für die leere Anfahrt 25

2. Bei Fahrten, die außerhalb dcr Zone 1 bcginnen und enden
also bei leerer Anfahrt und leerer Rückfahrt) ein weiterer Zu-
schlag in Höhe von i.—

^ 1 u. 2 Personen
t 50^

j mehr als 2 Pers.

I 1.— nc

Speyerershvfweg ^ 2Personen ^ I ^ 150

3. Für Fahrten nach Wirtschaft zur Philosophen,
höhe, nach Schloß, Schloß-Wolfsbrunnenweg
und deren höher gelegcnen Umgebung, nach
dem Klingcntcich vberhalb der Straßc Unter
dcr Schanz und nach oieser Straße selbst

Kohlhof, Molkenkur, Speyerershof ^ mehr^a^s^Pers!

/ i und 2 Personen.^

Königstuhl f mehr als 2 Personen .......

2. — Ä.«

3. — K.«

3. —

4. —

Bei Hin- «nd Rückfahrt fallen die Zuschläge Ziffer S weg.

Gepäckbeför-erung: bis lokx frei, io—25k§ . 2S^/

fe weitere (auch angefangenr) 25 IcZ.. . 25 K/r/

Kleintiere daS Stück ............ 25 ^

Ain " hrpreise: i Kind unter io Jahr:" H. "legleitung
Erwachscner frei, ze 2 Kinder unter 10 Jahren stehen einem
Erwachsenen gleich.

Grenzpunkte: i. Zone 1: Ziegelhäpser Landstraße — Stadt,
grenze, ehemaliger Weißer Uebergang in der Schlierbacher Land,
straße, Schloß-Wolfsbrunnenweg östliche Ecke Klmgelhüttenweg,
Molkenkurweg Ecke Biersiederstcig, Ende Klingenteichstraße,
Friedhof — Krrmatorium, Römerstraße Ecke Hebelstraße, Ncuer
Güterbahnhof, Wieblinger Landstraße — Lisenbahnbrücke, Güter,
bahnglcis dcr Nebenbahn, Ladenburger Weg, Friedensstraße,
Mühltalstraße Ecke Bergstraße.

2. «i-birgsansang: Hausackrrweg, Neue Schloßstraße,
Klingenteich, Steigerweg oberhalb des Friedhofes, Albert,
Ueberle-Straße.

Dir Umschaltung in «ine andere Taxe darf nur an diesen Grenz-
punkten rrsolgen.

Die Fahrgäste haben als Fahrpreis ond Zuschlag nur diejenigen
Deträge zu bezahlen, die der Fahrpreisanzeiger angibt. Der Fahr-
preisanzeiger darf bei Bestellung dcrDroschke erst eingeschaltet wer-
den, wenn der Droschkenführer sich am Bestellungsvrt gemcldct hat.

Fahrten nach auswärtS, d. h. außcrhalb der Gcmar,
kung Hcidelberg und Ziegelhausen, untcrliegen der freien Derein,
barung.

ß 2. Ein auf Lcinwand oder Pappdeckel aufgezogener, polizeilich
abgestempelter Abdruck des Tarifs ist an dcr Innenseite der Tren,
nungswand zwischen Führersitz und Wageninnerem in auffälliger
Weise anzubringen.

8 3. Auwiderhandlungcn gegcn vvrstehende Bestimmungen wer,
den, soweit nicht nach andcren Strafgesetzen höhere Strafen vcr,
wirkt sind, gemäß 8 148 Ziff. 8 der Gcwerbe-Ordnung mit Gcld
oder mit Haft bestraft.

MröeöroWmtarif fur öie Staöt Setötlbrrg

Zeitfahrten.

Fahrzeit 1 und 2 Pcrsonen
^/> Stunde 1.20

^/zStunde 1.80 K.tt

^/t Stunbe 250 Ä-tt

i Stunde 3.—

2ede weiterc Vicrtelstunde —.75 Kckl

3 und 4 Personen

1.50

2,—L«

3 —

4.—

1,—

Für Fahrten innerhalb des Stadtgebictes darf für leere Rück-
fahrt uichts bcrcchnet wcrden, dagegen für lccrc Rückfahrt aus den
Vororten Schlicrbach, Aicgelhausen, Wicblingen, Kirchheim, Rvhr,
bach die Hälfte des Fahrpreises der Hinfahrt,

Bei Fahrten mit Rückfahrt ist V, Stunde Aufenthalt an fedem
ber genannten Orte mit eingcrechnet. Wo mchrcre Halteplätze ge-
nannt sind, kann die Aufenthaltszeit auch auf einem Halteplatz ver,
einigt werden-

d)Für Fahrten nach den Friedhöfen zu Bcerdi-
gungen: Hin- und Rückfahrt.6.—

L. Fahrten übrr die Vororte hinaus,

d h, außerhalb dcr Gemarkungsgrenzen Heidelberg, Rohrbach und
Ziegelhausen, svwie sämtliche nicht im Tarif entyaltencn Fahrten
unterliegen der frcicn Vcreinbarung,

8. Fahrten mit festen Taxen vhne Rücksicht
auf die Zahl der Personen.

s)Für Fahrten nach folgenden Punkten:

1. Zur Besichtigung von Schloßbclcuchtungcn cin,
schlicßlich dcr Abholung und Rücksahrt . . . 12.—

2. Schloß, einfache Fahrt.4.—

Hin- und Rückfahrt mit 1 Stundc Aufenthalt . 7,—

3. Schloßhotel, einfache Fabrt.5.— L«

4. Schloß—Molkcnkur, einsache Fahrt , ... 8 —K.«

Hin- und Rückfahrt.. . io.—

5. Schloß—Molkenkur—Kvhlhvf, einfache Fahrt . 15,—

Hin- und Rückfahrt . ..!8.—

6. Philosophenwcg und zurück durch die Stadt . . 7 —

7. Philosophenweg, Guckkastcnweg, Hin- und Rück-

fahrt...12.—SL«

8. Philosophenwcg, Guckkastenweg, Stiftsmühle, Hin,

unb Rückfahrt...15.—

v. Gepäck-

Gepäckstücke von 10 l<§ aufwärts kosten daS Stück . . . 50
Bcförderung von Gepäck nach und von der Wohnung zum Fahr-
zeug wird besvnders berechnet-

L. Nachtfahrten.

Für Fahrten von 22—6 Uhr tritt ein Auschlag von 50 ->/o «in.

Allgemein« Bestimmungrn-

Die vorstehenden Taxvorschristen gelten nur für die Bcstel,
lungen, die auf den öffentlichen Halteplätzen oder bei den auf dex
Straße fahrcnden Kutschern unmittelbar gemacht werbcn,

Bestellungcn, die in der Wohnung deS KutscherS ersolgen, unter-
liegen der frcien Dereinbarung,

Beim Abholen von Fahrgästen rrfolgt di« Bercchnung bes Fahk,
preiseS ab Haltestelle-
 
Annotationen