Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Adreßbuch für die Städte Heidelberg, Wiesloch und Umgebung: Adreßbuch für die Städte Heidelberg, Wiesloch und Umgebung — Heidelberg, Band 78.1941

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.2523#0430

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Tarif für Dienstmänner. Nachenverkehr anf dem Neckar. Deutsche Reichsbahn: Fahrpre^se

371

Tarif W Dleaftmömwr

r. Für SeschäftSrrisende:

ohne Wagen
^/«Stiinde —
r/sStunde — 70K^e
°/tStunde l.wÄ^e
1 Stunde 1.40
jede weitere Stunde i.MÄ^e

mit Wagen bis 50 kx
—.50Ä4t
—.80 Ä.«

1.30

1.60

1.50 L«

2. Brstimmte Dienstleistnngen:

ohne Wagen
Vt Stunde —.60
Vr Stunde —.90 K.2
'/«Stunde 1.30
iStunde i.60

mit Wagen bis 50 KZ
—.70LL«
i.iOÄ^e
1.70
2.—

Jede weitere 50k§ —.50 Hk mehr die SLunbe oder Leistur.g
Die Berechnung gilt: ab und zurück bir Standplatz-

^ s. Nachttaxe.

Die rinfachen Tarifsätze gelten n«r bri Ta-e-zeit, das ist in den
Monaten April bis einschließlich September von 6—20 Uhr, in den
Monaten Oktober bis rinschließlich März von 7—19 Uhr.

Bei Nachtzeit ist in den Monaten April bis einschließlich Sep:
tember bis 22 Uhr und in den Monaten Oktoder bis einschließlich
März bis 21 Uhr die Hälfte der Taxe mehr» von da an die dop-
pelte Taxe zu entrichten.

<. GebirgSruschlas.

Dei Dienstverrichlnngen nach dem Gebirge, mnfassend Zone 1:

Philosophenweg, Albert-Ueberle-Straße, Werrgasse, Röderweg,
Scheffelstraße, Hirschgasse, Klingenteichstraße oberhalb des Klingen-
tsrs, und zwar von der Straßengabelung ab, Unter der Schanz,
Graimbergweg bis zur Einmündung in die Neue Schlvßstraße,
Schtsßberg von der Sinmündung oes Oberen Faulen Pelz biS
Schloß, Neue Schloßstraße bis zur Linmündung des Graimberg-
rvegcs, Kurrer Buckel, Valerieweg, Hausackerweg, Rvmbachweg, öst-
licher Schloß-Wolfsbrunnenweg von der Einmündung des Rom-
bachweges ab, Schlierbacher Wolssbrunnenweg, Mühlenweg, Lin-
denried, Aue oberhalb der mittleren Aue,

ohne Wagen 25 °/o «nd mit Wagen 50 °/a der Taxe «ehr.

Zone 2: Neue Schloßstraße von der Linmündung des Graim-
bergwegeS ab, Schloß, Schloß-Wolfsbrmmenweg bis rur Einmün-
dung des Rombachweges, Klingelhüttenweg, Oberrr Rombachweg,
Wolfsbrunnen,

vhne Wagen 50 °/o «nd mit Wage» ivo °/o der Taxe mehr-

s.

Bei allen anderen als unter i und 2 genannten Dienstleistungen
(Möbeltransport, Beförderrmg vvn Klavieren, Kassenschränken und
dergleichen) ist vsr Beginn der Arbeit eine Preisvereinbarung ;u
treffen.

RmhtlweMr

8 r

Für Nachenfahrten auf dem Neckar in Degleitung eines Schif-

ferS werden fvlgende Taxen festgesetzt:

Dom Gasthaus zum Adler in Aiegelhausen:

1. bis zur Schleusc am Karlstor.4.—Ä.«

2. bis zur inneren Stadt einschließlich Schiffgasse . 5.—

3. über die Schiffgasse hinauS.6.—

8. Dom Stiftswchrle (GasthauS zum Schiff) oder Stiftsmühle:

1. bis zur Schieuse am Karlstor.s —

2. bis zur inneren Stadt einschließlich Schiffgasse . 4.—K-«

8. über die Schiffgasse hinaus.5.—

L Dom Roscnbusch (unterhalb der TeufelSkanzel):

1. bis zur Schleuse am KarlStor.i.50K^k

2. bis zur inneren Stadt einschließlich Schiffgasse . 3.—

3. über die Schiffgasse hinaus.4.—Ä.«

v. Dom zweiten Bahndurchgang der Odenwaldbahn:

1. bis zur inneren Stadt einschlicßlich Schiffgasse . 2.50 L«

2. über die Schiffgasse hinauS.s.—

8. Don den „Bögcn" oder der Hirschgasse:

1. bis zur inneren Stadt einschließlich Schiffgasse . 2.—

2. über die Schisfgasse hinauS.3.—

8 2.

Ausmieten von Nachen an erwachsene, deS Fahrens kundige
Perionen ist gegen Erhebung folgender Taxen gestattet:

auf -em Reftar

Grönländer (l-Sitzer) se 1 Stunde.i —K^e

Kielboot (irudrig) bis zu 8 Perfonen.1.20

Kielboot (doppelrudrig) bis zu 4 Personen .... 2.-—
Auslegerboot (i rudrig) bis zu 3 Personen .... 1.80
Auslegcrboot (doppelrudrig) bis zu 4 Personen - - 2.50 Ä-tt
Segelboote bis zu 4 Personen.3.—sLlt

Für Begleitung eines SchifferS bei Nachenfahrten sind außer
obigen Taxen 50 je i Stunde zu entrichten.

Ferner wird als Z 3 folgende Bestimmung hinzugefügt:

8 S.

Dorstehende Taxen gelten nur für Nachenfahrten bis zu 15
Personen.

Die Beförderung von mehr als 15 Personen, sowie Fahrten
nach Eintritt der Dunkelhcit unterliegcn der freien Dereinbarung.

8 4.

Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener
aufgcnommen werdcn; solche unter 6 Jahren sind tarsrei zu be-
sördern.

8 5.

Jcder Schiffsführer hat eine Fertigung dieser Tarordnung stets
bei sich zu führcn und auf Verlangen den Fahrgästen vorzuzeigcn.

Die Bootsvcrlcihcr haben cine Fertigung dicser Tarordnung in
sichtbarer Weise an der Bovtsvcrlcihanstalt anzuschlagen.

Deutsche Reichsbcchn

Fahrvreise

Grunbpreisr: i.Klasse 8,7 K//, 2.Klasse 5,8 H-?/, s.Klasse

4 K/zs.

Mindestfahrpreise: i. Klasse so 2. Klasss 20
s. Klasse 15

Die sich hicrnach ergebendcn Grundpreise werden bis l — dLik
auf 5^-/, übcr i.— bis io.— auf io ^,/, über
10.— bis 40 — auf 20 -'H-zs, darüber hinaus auf volle
Reichsmark aufgerundet.

I. Zuschläge für Eil- «nd Schneklzüge:

Lntfcrniingszoncn
in Kilomctcr

Ettzüge ,L)

SchoeNzüge

<v)

2 Kl.

Z Kl.

I. Kl.

2. Kl.

z. Kl.


RM.

NM

RM

RM.

RM.

1. Zone 1— 75 km . .

0.50

0.25

I.—

1-

0.50

2. ,, 76—150 „ . .

1.—

0.50

2.-

2.—

1.—

3. „ 151—225 „ . .

1.50

0.75

3-

3.-

1.50

4. „ 226—300 ,, . .

2.—

1.—

4.—

4.—

2-

5. „ soi u mchr„ . .

2.50

1.25

5.—

5.-

2.50

28'
 
Annotationen