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Adreßbuch für die Städte Heidelberg, Wiesloch und Umgebung: Adreßbuch für die Städte Heidelberg, Wiesloch und Umgebung — Heidelberg, Band 79.1942

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https://doi.org/10.11588/diglit.2524#0444

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380

Deutsche Reichsbahn: Sonntags- und FesttagS-Rückfahrkarten. Sonstige Fahrpreisermäßigungen

s. Zoschläqe für Fernschnellrüq«
unb Fernschnelltriebwa-rn:

Der Fernschnellzugzuschlag, der neben dem SchnellzuMschlag
unter l. erhoden wirv, beträgt für ^v-Züge (auch k^Ot) auf
Lntfernungen

s) bis soo km (Zone ^) für 1. und 2. Klasse s.— ÄF, für

3. Klassr 1 —

b) über ZOO lcm (Zone 6) für i unb 2. Klass« 3.— SLK, für
s. Klasse 1.50 K.«.

Bei Benutzung von „l.",Iügen werben Preiszuschläge nach be-
sonderem Tacif erhoben. Außerdem wird bei l-rgügen, die als
„v,Züge mit besonderem Tarif" bezeichnet sind, Schnellzugzuschlag,
und bei l_>Iügen, die als „l^v-Iüze mit besondercm Tarif" be,
zrichnet sind ^chnellzugzuschlag und Fernschnellzugzuschlag erhoben-

Die GeltungSdauer der FahrauSweise, auch der alr zur
Rückfahrt gültig gekennzeichneten, beträgt vier Tage- Die Gel-
tungSdauer beginnt mit vem Tage deS AuSgabestempelS. Die Reise
kann an einem beliebigen Tage innerhalb der Geltungsdauer an-
getreten werden und muß spütesienS um Mitternacht deS letzten
GeltungstageS beendet srin- Dre GeltungSdauer der Sonntags,
rückfahrkarten ist besonderS geregelt.

Kinder bis zum vollendeten vierten Lebenssahr, für die kein
besonderer Platz beansprucht wird, werden ohne FahrauSweiS frri
befördert. Für Kinder vom vollendeten vierten bis zum voklendeten
zehnten Lebenssahr und für jüngere Kinder, für die ein besonderer
Platz beansprucht wird, rst ein FahrausweiS zum halben FahrpreiS
(auch Zuschlag) ru lösen. Für zwe« solcher Kinder kann ein Fahr,
?-'S zum vollen FahrpreiS gelöst werden-

Für Hunde ist der halbe Fahrpreis 3. Klasse für Personen,
züge zu bezahlen.

EonntaA M Fejttags RmkWrkartm*

Sonnta-srückfahrkarten
werden nur für besonders bekanntgegebene Derbindungen auS,

gegeben, siehe S. 381.

SonntagSrückfahrkarten gelten:

2) zu den Sonntagen

zur Hinfahrt am Sonnabend (Samstag) von is Uhr an unb
am Svnntag;

zur Rückfahrt am Sonnabend (SamStag), am Sonntag, ferner
am Montag biS 24 Uhr;

b) zu den Festtagen — Neusahrstag, GeburtStaa beS FührerS und
ReichskanzlerS, Nationaler Feiertag deS deurschen Dolkes, Him,
melfahrtStag, Fronlcichnamstag, Peter, und PaulStag, Bußtag
und andere von der Eisenbahnverrvaltung besonders bekannt,
gegebene Festtage;

zur Hinfahrt am Tage vor dem Festtag von is Uhr ab und am
Festtag, zur Rückfahrt am Tag vor dem Festtag, am Festtag,
ferner am darauffolgenden Tag biS 24 Uhr.

Liegt ein Sonntag unmittelbar vvr oder nach einem dieser Fest,
tage, so gelten die SonntagSrücksahrkarten

zur Hmfahrt am Tag vor dcn zusammenhängenden Svnn, ober
Festtagen von 12 Uhr an und an den beiden Sonn, und Fest,
tagcn selbst,

zur Rückfahrt am Tag vor ben zusammenhängenden Sonn,
und Festtagen, an den beiden Sonn, und Festtagen selbst, ferner
am darauffolgendcn Tag biS 24 Uhr.

2st ein Sonntag von einrm dieser Festtage nur durch einen
dazwischen liegcnden Werktag getrennt, so gelten die SonntagS,
rückfahrkarten

zur Hinfahrt vom Tag vor dem ersten Sonn, oder Festtag von
12 Uhr an bis zum zwciten Sonn- oder Festtag,
zur Rückfahrt vvm Tag vor dem ersten Sonn- vdcr Festtag biS
zum Tag nach dem zweiten Sonn, vder Festtag 24 Uhr.

c) zu Ostern

zur Hinfahrt vom Gründonncrstag von 12 Uhr an bir Oster,
montag;

zur Rückfahrt vom Gründsnnerstag bis DienStag nach Ostern
24 Uhr;

ck) zu Pfingsten

zur Hinfahrt vom Freitag vor Pfingsten von 12 Uhr an bis
Pfingstmontag;

zur Rückfahrt vom Freitag vor Pfingsten biS Dienstag nach
Pfingsten 24 Uhr;

e) zu Weihnachten

zur Hinfahrt vom 23. Dezember von 12 Uhr «n bis 26. De,
zember;

zur Rückfahrt vom 23. bis 27. Dezember 24 Uhr.

Fällt der 23. Dezember auf einen Sonntag, so gelten die Karten
zur Hinfahrt und Rückfahrt vom 22. Dezember von 12 Uhr an.
gällt der 27. Dezcmber auf einen Sonntag, so gclten die Karten
zur Rückfahrt bis zum 28. Dczember 24 Uhr.

t) zu den Mittwochen (nur in Derbindungen, wo sie an Mitt,
wochen ausgegcben werden)
zur Hinfahrt am Mittwoch von 12 Uhr an;
zur Rückfahrt am Mittwoch, ferner am Donnerstag bis 3Uhr.

Die Hinfahrt muß am Sonn, oder Festtag um 24 Uhr, bei
Gültigkeit über mehrcre zusammenhängende Sonn, oder Festtage
am letzten Sonn, oder Festtag um 24 Uhr beendet sein.

Die Rückfahrt muß am Montag oder am Tag nach Festtagcn
um 24 Uhr, am Donnerstag um 3 Uhr beendet sein.

Sonntagsrückfahrkarten können für die 2. und 3. Klasse aus,
gegeben werden. Uebergang von dcr 3. zur 2. Klasse ist gestattet.
Hrerfür wird der Unterschied zwischen den ermäßigten Prcisen bei,
der Klassen erhoben. Sonntagsrückfahrkarten gelten für alle Per,
sonenzüge. Eil-, Schnell-, k^v, und die in den Fahrpläncn mit I,
hezeichneten Iüge dürfen gegen Iahlung der vollen tarifmäßigen
Zuschläge benutzt werden- Die Eisenbahnverwaltung kann einzelne
Züge ausschließen.

Fahrtunterbrechung ist auf ber Hin, und Rückfahrt se
einmal gestattrt, auch kann die Rückfahrt von einem Unterwegs,
bahnhof angetreten werden.

FesttagSrückfahrkarten

werden während der großen Feste (Ostcrn, Pfingsten, Weihnachten)
mit verlängerter Gültigkeit ausgegeben — meist 7 biS iv Tage —
Näheres wirb in jedem Fall durch die Presse, Aushänge usw- be,
kanntgegeben- Ermäßigung 33Vs°/»-

Fahrtunterbrechung ebenso wie bei anderen Sonntags,
karten auf der Hin- und Rückfahrt se einmal.

Für AutflugSfahrten stehen ferner in einzelnen Der,
kehrsbeziehungen zur Äerfügung: Mittwochkarten, Rund-
reisekarten, Zehnerkarten-

Evnjttgv FahrvrelstrmäßlMngtn

FahrpreiSermSßignngen für Schulfahrten, Jugendpfle-e und kinder-
reiche Familien:

1- Schulsahrtm*

2. Fahrten zur Jugendpflege *

3. Schülerfahrkarten

4. SchülermonatSkarten

5. Ermäßigung für kinderreiche Famrlien*

Fahrprrisermäßigung für Urlaubskarten-.

1. Urlaubskarten *

2. FrricnsonderzugSkarten *

8. Ostpreußenrückfahrkarten*

4. Schülerfahrkartrn

5. Fahrscheinhefte zu ermäßigten Preisen (20 »/»)*

6. Feste Rundreisekarten *

FahrpreiSermäßigungen für gemeinsame Reisen »v« Dereinen, grö»
ßeren Gesellschaften, Beleaschastea us«.:

1. GesrllschaztSfahrten *

2. Klerne Sondrrzüge*

* z. Zt. keine Ausgabe.

3. Gesellschaftssvnderzüge *

4. Derwaltungssonderzüge*

5. Iehnerkarten *

FahrpreiSermäßigung für den Deruf-vrrkehk:

1. Netz, und Bezirkskarten

2. Monats, und TeilmonatSkarten

3. Arbeiterwochenkarten

4. Kurzarbcitcrwochenkarten

5. Arbciterrückfabrkarten

SportvereinSmitglieder, deren Dereine dem Deutschen ReichS,
bund für Leibesübungen angehören, alS Wrttkämpfer und Iu,
schauer, Fahrkarten für Kleingättner, deutsche Kriegsteilnehm«
und deutsche Kriegsbeschädigte, mittellose Dlinde, Taubstumme
und Schwerhörige, mittellose Zöglinge und Pfleglinge von
Blinden, und Waisenanstaltcn, hilfsbedürstige Kranke und für
Zwecke der öffentlichen Krankenpflege, Fahtten von Kindern
mittelloser Cltern in F'nenkolvnien, gemeinnützige Theater,
unternehmungen, Binnenschiffer.
 
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