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Kraftdroschkrn- und Pf«rdedroschk«ntarif für die Stadt Heidelb«rg
SraMroWMM Br -ie Sta-1 Sei-elberg
Z i. Für die Fahrren in Kraftdroschken werden folgende Taxen
festgesetzt:
Tarlf
i Jnnerhalb
s ber Zone I
Nach der Zone II
Rach dem
Sebirge
Taxe I
bis . . . . MRpf.
jewrtkere250m lüRpf.
Am Tage
I und 2
0)«rsonen
Am Tage
l und 2 Perfonen
mir Rückfahrt nach Zone I
-
Taxs II
bi«M m.... SVRpf.
js weitere ISKm IVRpf.
--> Am Tage
mehr al«
2 Personen
b) Rachk«
I und 2
Personen
»> Am Tage
1> 1 und 2 Personen ohne
Rückfahrl nach Zone I
2) mehral«2Personenmit
Rückfahrt nach Zonc >
d> Racht«
I und2Personen mit Rück-
fahrk nach Zvne I
Taxe III
bi«2S0m.... S0Rvs.
>e weitere I25m IVRpf.
Racht«
mehr alt
2 Personen
-,> Am Taae
mehr a!« 2 Personcn ohn«
Riickfahrt nach Zonc I
b> Nacht«
!> I und 2 Personen ohnc
Rückfahrt nach Zone I
2, mehr al« 2 Pers. ohne
und mitRückfahrt nach
Zone I
Am Tage
und
bei Racht
Die Nachtzeit umfaßt die Stunden von 23—6 Uhr. Wird eine
sahrt teils in der Tages-, teils in der Nachtzeit ausgeführt, findet
ie Nachttaxe nur während der Nachtjeit Aowendung.
Wartezeit: für fe S Minuten iv somit 3.— in ber
Stunde. Die Berrchnung erfolgt durch den FahrpreiSanzciger.
Zuschläg«: Folgende Iuschläge dürfen vom Fahrgast gefordert
werden:
1.
2.
3.
Bei Bestellung der Droschke für dic leere Anfahrt 25 Äh/.
Dei Fahrten, die außerhalb der Zone i beginnen und enden
also bei leerer Anfahrt und leerer Rückfahrt) ein weiterer Iu-
schlag in Höhe von i.—- Ht.
Fur Fahrten nach Wirtschast zur Phllosophen, t „ o Derlonen
hohc, nach Schloß, Schlvß-WolfSbrunnenweg
und deren höher gelegenen Umgebung, nach f
dcm Klingenteich oberhalb der Straße Unter I mehr als 2 Pers.
der Schanz und nach dieser Straße selbst ^
1.—5L,«
I.—KF
1.5V
Kvhlhof, Molkenkur, Speyerershof j m"h"?«tt^ P»s"
/ 1 und 2 Personen ....... 3.—L«
Konigstuyt j 2 Personen.4.—
B«i Hin- «nd Rückfahrt fallen die Zuschläge Ziffer s weg.
' 'beförderung: bis ivKZ ftei, io—s5Kcr . Ls ähzt
je writere (auch angefangene) 25 KZ.25 KV
Kleintiere daS Stück.25 ch/
Kinberfahrpreise: i Kind unter 10 Jahren in Begleitung
Erwachsmer frei, ,e 2 Kinder unter io Iahren stehen einem
Erwachsenen gleich.
Srenzpnnkt«: i. Ione i: Ziegelhäusrr Landstraße — Stadt-
grenze, ehemaliger Weißer Uebergang in der Schlierbacher Land-
straße, Schloß-WolfSbrunncnweg östliche Ecke Älingelhüttenweg,
Molkenkurwrg Ecke Biersiedersterg, Ende Klingenteichstraße,
Fricdhvf — Krematorium, Römerstraße Lcke Hebelstraße, Neucr
«ucerbahnhof, Wieblinger Landstraßr — Eisenbahnbrücke, Güter-
bahngleiS der Nebenbahn, Ladenburger Weg, Friedensstraße,
Mühltalstraße Lcke Bergstraße.
2. Ge°birgvansang: Hausackerweg, Neue Schloßstraße,
Klingenteich, Steigerweg oberhalb des Friedhofes, Albert-
Ueberle-Straße. »
Di« Umschaltung in eine andere Taxe darf n«r an diesen Grenz-
punrcen erfolgen.
Die Fahrgäste haben alS Fahrprris «nb Zuschlag nur diesenigen
Brträge zu bepchlen, die der Fahrprrisanzeiger angibt. Der Fahr-
vreiSanzeigcr darf bei Bestellung ber Droschke rrst ringeschaltet wer-
drn, wenn der Drofchkensührer sich am Bestell«ngsort gemeldet hat.
Fahrten nach auSwärtS, d. h. außerhalb der Gemar-
kung Heidelberg und Iiegelhausen, unterliegen ber freien Derein-
barung.
8 2. Ein auf Leinwand oder Pappdeckel aufgezogener, polizeilich
abgestempelter Abdruck deS TarifS ist an der Jnnensrite der Tren-
mmgswand zwischen Führersitz und Wageninnerem in auffälliger
Weise anzubringen.
8 3. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Destimmungen wer-
dcn, soweit nicht nach andcren Strafgesetzen höhere Strafen ver-
wirkt sind, gemäß 8 148 Iiff. 8 der Gewerbe-Ordnung mit Geld
oder mit Hast bestraft.
Mrdedroschkklilaris sur dle Stadt Seidelberg
Zeitfahrten-
Fahrzeit l und 2 Personen
V- Stunde 1.20
VsStunde 1.80
Vt Stunde 2.50
i Stunde 3.—
Jede weitcre Viertelstunde —75
3 und 4 Personen
1.50
2 —
3 —
4 —
i.—
Für Fahrten innerhalb des Stadtgebietes darf für leere Rück-
fahrt nichtS berechnet werden, dagcgen für leere Rückfahrt auS den
Vororten Schlierbach, Iiegclhausen, Wieblingen, Kirchheim, Rvhr-
bach die Hälfte des FahrpreiseS d« Hinfahrt.
Dei Fahrten mit Rückfahrt ist V, Stunde Aufenthalt an fedem
der genannten Orte mit eingerechnet. Wo mehrere Halteplätze ge-
nannt sind, kann die Aufenthaltszeit auch auf einem Halteplatz ver-
einigt werden.
b)Für Fahrten nach den Friedhöfen zu Beerdi-
gungen: Hin- und Rückfahrt.6 —K-«
O. Fahrten über die Dororte hina«S,
d. h. außerhalb der Gemarkungsgrenzrn Heidelbera, Rohrbach und
Iiegrlhausen, sowie sämtliche nicht rm Tarif enthaltenen Fahrten
unterlregen der freien Dereinbarung.
k- Fahrten mit festen Taxen ohne Rücksicht
auf bie Zahl der Persvnrn.
s) Für Fahrten nach folgenden Punkten:
1. Zur Besichtigung von Schloßbeleuchtungen ein-
schließlich der Abholung und Rückfahrt . . . 12 —
2. Schloß, einfache Fahrt.4.—
Hin- und Rückfahrt mit i Stunde Aufenthalt . 7.— Ht
3. Schloßhotel, einfache Fahrt.5.— L«
4. Schloß—Molkenkur, «infache Fahrt . ... 8 —
Hin- und Rückfahrt.iv.—
5. Schloß—Molkenkür—Kohlhof, einfache Fahrt . 15 —
Hin- und Rückfahrt.18.—
6. Philosophenweg und zurück durch die Stadt . . 7.—
7. Pbilosophenweg, Guckkastenweg, Hin- und Rück-
sahrt.12 —
8. Philosophenweg, Guckkastenweg, Stiftsmühle, Hin-
und Rückfahrt.15 —
v. Sepäck.
Gepäckstücke von 10 kx aufwärt- kosten da< Stück ... 50 Hzs.
Beförderung von Gepäck nach und von der Wohnung zum Fahr-
zeug wird besonderS berechnet.
L. Nachtfahrten.
Für Fahrten von 22—6 Uhr tritt ein Zuschlag von 50 °/° ein
?. Allgemeine Bestimmun-en.
Die vorstehenben Taxvorschriften gelten nur für die Befiel-
lungen, die auf drn öffentlichrn Halteplätzen oder bei den auf der
Straße fahrenden Kutschern unmittelbar gemacht werden
Bestellungen, die in der Wohnung deS KutscherS erfolgen, unter-
liegcn der freien Dereinbarung-
Beim Abholen von Fahrgästen erfolgt die Berechnung deS Fahr-
preise- ab Haltestellr.
Kraftdroschkrn- und Pf«rdedroschk«ntarif für die Stadt Heidelb«rg
SraMroWMM Br -ie Sta-1 Sei-elberg
Z i. Für die Fahrren in Kraftdroschken werden folgende Taxen
festgesetzt:
Tarlf
i Jnnerhalb
s ber Zone I
Nach der Zone II
Rach dem
Sebirge
Taxe I
bis . . . . MRpf.
jewrtkere250m lüRpf.
Am Tage
I und 2
0)«rsonen
Am Tage
l und 2 Perfonen
mir Rückfahrt nach Zone I
-
Taxs II
bi«M m.... SVRpf.
js weitere ISKm IVRpf.
--> Am Tage
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b) Rachk«
I und 2
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1> 1 und 2 Personen ohne
Rückfahrl nach Zone I
2) mehral«2Personenmit
Rückfahrt nach Zonc >
d> Racht«
I und2Personen mit Rück-
fahrk nach Zvne I
Taxe III
bi«2S0m.... S0Rvs.
>e weitere I25m IVRpf.
Racht«
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2 Personen
-,> Am Taae
mehr a!« 2 Personcn ohn«
Riickfahrt nach Zonc I
b> Nacht«
!> I und 2 Personen ohnc
Rückfahrt nach Zone I
2, mehr al« 2 Pers. ohne
und mitRückfahrt nach
Zone I
Am Tage
und
bei Racht
Die Nachtzeit umfaßt die Stunden von 23—6 Uhr. Wird eine
sahrt teils in der Tages-, teils in der Nachtzeit ausgeführt, findet
ie Nachttaxe nur während der Nachtjeit Aowendung.
Wartezeit: für fe S Minuten iv somit 3.— in ber
Stunde. Die Berrchnung erfolgt durch den FahrpreiSanzciger.
Zuschläg«: Folgende Iuschläge dürfen vom Fahrgast gefordert
werden:
1.
2.
3.
Bei Bestellung der Droschke für dic leere Anfahrt 25 Äh/.
Dei Fahrten, die außerhalb der Zone i beginnen und enden
also bei leerer Anfahrt und leerer Rückfahrt) ein weiterer Iu-
schlag in Höhe von i.—- Ht.
Fur Fahrten nach Wirtschast zur Phllosophen, t „ o Derlonen
hohc, nach Schloß, Schlvß-WolfSbrunnenweg
und deren höher gelegenen Umgebung, nach f
dcm Klingenteich oberhalb der Straße Unter I mehr als 2 Pers.
der Schanz und nach dieser Straße selbst ^
1.—5L,«
I.—KF
1.5V
Kvhlhof, Molkenkur, Speyerershof j m"h"?«tt^ P»s"
/ 1 und 2 Personen ....... 3.—L«
Konigstuyt j 2 Personen.4.—
B«i Hin- «nd Rückfahrt fallen die Zuschläge Ziffer s weg.
' 'beförderung: bis ivKZ ftei, io—s5Kcr . Ls ähzt
je writere (auch angefangene) 25 KZ.25 KV
Kleintiere daS Stück.25 ch/
Kinberfahrpreise: i Kind unter 10 Jahren in Begleitung
Erwachsmer frei, ,e 2 Kinder unter io Iahren stehen einem
Erwachsenen gleich.
Srenzpnnkt«: i. Ione i: Ziegelhäusrr Landstraße — Stadt-
grenze, ehemaliger Weißer Uebergang in der Schlierbacher Land-
straße, Schloß-WolfSbrunncnweg östliche Ecke Älingelhüttenweg,
Molkenkurwrg Ecke Biersiedersterg, Ende Klingenteichstraße,
Fricdhvf — Krematorium, Römerstraße Lcke Hebelstraße, Neucr
«ucerbahnhof, Wieblinger Landstraßr — Eisenbahnbrücke, Güter-
bahngleiS der Nebenbahn, Ladenburger Weg, Friedensstraße,
Mühltalstraße Lcke Bergstraße.
2. Ge°birgvansang: Hausackerweg, Neue Schloßstraße,
Klingenteich, Steigerweg oberhalb des Friedhofes, Albert-
Ueberle-Straße. »
Di« Umschaltung in eine andere Taxe darf n«r an diesen Grenz-
punrcen erfolgen.
Die Fahrgäste haben alS Fahrprris «nb Zuschlag nur diesenigen
Brträge zu bepchlen, die der Fahrprrisanzeiger angibt. Der Fahr-
vreiSanzeigcr darf bei Bestellung ber Droschke rrst ringeschaltet wer-
drn, wenn der Drofchkensührer sich am Bestell«ngsort gemeldet hat.
Fahrten nach auSwärtS, d. h. außerhalb der Gemar-
kung Heidelberg und Iiegelhausen, unterliegen ber freien Derein-
barung.
8 2. Ein auf Leinwand oder Pappdeckel aufgezogener, polizeilich
abgestempelter Abdruck deS TarifS ist an der Jnnensrite der Tren-
mmgswand zwischen Führersitz und Wageninnerem in auffälliger
Weise anzubringen.
8 3. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Destimmungen wer-
dcn, soweit nicht nach andcren Strafgesetzen höhere Strafen ver-
wirkt sind, gemäß 8 148 Iiff. 8 der Gewerbe-Ordnung mit Geld
oder mit Hast bestraft.
Mrdedroschkklilaris sur dle Stadt Seidelberg
Zeitfahrten-
Fahrzeit l und 2 Personen
V- Stunde 1.20
VsStunde 1.80
Vt Stunde 2.50
i Stunde 3.—
Jede weitcre Viertelstunde —75
3 und 4 Personen
1.50
2 —
3 —
4 —
i.—
Für Fahrten innerhalb des Stadtgebietes darf für leere Rück-
fahrt nichtS berechnet werden, dagcgen für leere Rückfahrt auS den
Vororten Schlierbach, Iiegclhausen, Wieblingen, Kirchheim, Rvhr-
bach die Hälfte des FahrpreiseS d« Hinfahrt.
Dei Fahrten mit Rückfahrt ist V, Stunde Aufenthalt an fedem
der genannten Orte mit eingerechnet. Wo mehrere Halteplätze ge-
nannt sind, kann die Aufenthaltszeit auch auf einem Halteplatz ver-
einigt werden.
b)Für Fahrten nach den Friedhöfen zu Beerdi-
gungen: Hin- und Rückfahrt.6 —K-«
O. Fahrten über die Dororte hina«S,
d. h. außerhalb der Gemarkungsgrenzrn Heidelbera, Rohrbach und
Iiegrlhausen, sowie sämtliche nicht rm Tarif enthaltenen Fahrten
unterlregen der freien Dereinbarung.
k- Fahrten mit festen Taxen ohne Rücksicht
auf bie Zahl der Persvnrn.
s) Für Fahrten nach folgenden Punkten:
1. Zur Besichtigung von Schloßbeleuchtungen ein-
schließlich der Abholung und Rückfahrt . . . 12 —
2. Schloß, einfache Fahrt.4.—
Hin- und Rückfahrt mit i Stunde Aufenthalt . 7.— Ht
3. Schloßhotel, einfache Fahrt.5.— L«
4. Schloß—Molkenkur, «infache Fahrt . ... 8 —
Hin- und Rückfahrt.iv.—
5. Schloß—Molkenkür—Kohlhof, einfache Fahrt . 15 —
Hin- und Rückfahrt.18.—
6. Philosophenweg und zurück durch die Stadt . . 7.—
7. Pbilosophenweg, Guckkastenweg, Hin- und Rück-
sahrt.12 —
8. Philosophenweg, Guckkastenweg, Stiftsmühle, Hin-
und Rückfahrt.15 —
v. Sepäck.
Gepäckstücke von 10 kx aufwärt- kosten da< Stück ... 50 Hzs.
Beförderung von Gepäck nach und von der Wohnung zum Fahr-
zeug wird besonderS berechnet.
L. Nachtfahrten.
Für Fahrten von 22—6 Uhr tritt ein Zuschlag von 50 °/° ein
?. Allgemeine Bestimmun-en.
Die vorstehenben Taxvorschriften gelten nur für die Befiel-
lungen, die auf drn öffentlichrn Halteplätzen oder bei den auf der
Straße fahrenden Kutschern unmittelbar gemacht werden
Bestellungen, die in der Wohnung deS KutscherS erfolgen, unter-
liegcn der freien Dereinbarung-
Beim Abholen von Fahrgästen erfolgt die Berechnung deS Fahr-
preise- ab Haltestellr.