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Adreßbuch für die Städte Heidelberg, Wiesloch und Umgebung: Adreßbuch für die Städte Heidelberg, Wiesloch und Umgebung — Heidelberg, Band 80.1943

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https://doi.org/10.11588/diglit.2525#0471

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404

Kraftdroschkrn- und Pf«rdedroschk«ntarif für die Stadt Heidelb«rg

SraMroWMM Br -ie Sta-1 Sei-elberg

Z i. Für die Fahrren in Kraftdroschken werden folgende Taxen
festgesetzt:

Tarlf

i Jnnerhalb
s ber Zone I

Nach der Zone II

Rach dem
Sebirge

Taxe I

bis . . . . MRpf.

jewrtkere250m lüRpf.

Am Tage

I und 2
0)«rsonen

Am Tage
l und 2 Perfonen
mir Rückfahrt nach Zone I

-

Taxs II

bi«M m.... SVRpf.
js weitere ISKm IVRpf.

--> Am Tage

mehr al«

2 Personen
b) Rachk«

I und 2
Personen

»> Am Tage

1> 1 und 2 Personen ohne
Rückfahrl nach Zone I

2) mehral«2Personenmit
Rückfahrt nach Zonc >
d> Racht«

I und2Personen mit Rück-
fahrk nach Zvne I


Taxe III

bi«2S0m.... S0Rvs.
>e weitere I25m IVRpf.

Racht«
mehr alt

2 Personen

-,> Am Taae

mehr a!« 2 Personcn ohn«
Riickfahrt nach Zonc I
b> Nacht«

!> I und 2 Personen ohnc
Rückfahrt nach Zone I

2, mehr al« 2 Pers. ohne
und mitRückfahrt nach
Zone I

Am Tage
und

bei Racht

Die Nachtzeit umfaßt die Stunden von 23—6 Uhr. Wird eine
sahrt teils in der Tages-, teils in der Nachtzeit ausgeführt, findet
ie Nachttaxe nur während der Nachtjeit Aowendung.

Wartezeit: für fe S Minuten iv somit 3.— in ber
Stunde. Die Berrchnung erfolgt durch den FahrpreiSanzciger.

Zuschläg«: Folgende Iuschläge dürfen vom Fahrgast gefordert
werden:

1.

2.

3.

Bei Bestellung der Droschke für dic leere Anfahrt 25 Äh/.
Dei Fahrten, die außerhalb der Zone i beginnen und enden
also bei leerer Anfahrt und leerer Rückfahrt) ein weiterer Iu-
schlag in Höhe von i.—- Ht.

Fur Fahrten nach Wirtschast zur Phllosophen, t „ o Derlonen
hohc, nach Schloß, Schlvß-WolfSbrunnenweg
und deren höher gelegenen Umgebung, nach f
dcm Klingenteich oberhalb der Straße Unter I mehr als 2 Pers.
der Schanz und nach dieser Straße selbst ^

1.—5L,«

I.—KF
1.5V

Kvhlhof, Molkenkur, Speyerershof j m"h"?«tt^ P»s"

/ 1 und 2 Personen ....... 3.—L«

Konigstuyt j 2 Personen.4.—

B«i Hin- «nd Rückfahrt fallen die Zuschläge Ziffer s weg.

' 'beförderung: bis ivKZ ftei, io—s5Kcr . Ls ähzt

je writere (auch angefangene) 25 KZ.25 KV

Kleintiere daS Stück.25 ch/

Kinberfahrpreise: i Kind unter 10 Jahren in Begleitung
Erwachsmer frei, ,e 2 Kinder unter io Iahren stehen einem
Erwachsenen gleich.

Srenzpnnkt«: i. Ione i: Ziegelhäusrr Landstraße — Stadt-
grenze, ehemaliger Weißer Uebergang in der Schlierbacher Land-
straße, Schloß-WolfSbrunncnweg östliche Ecke Älingelhüttenweg,
Molkenkurwrg Ecke Biersiedersterg, Ende Klingenteichstraße,
Fricdhvf — Krematorium, Römerstraße Lcke Hebelstraße, Neucr
«ucerbahnhof, Wieblinger Landstraßr — Eisenbahnbrücke, Güter-
bahngleiS der Nebenbahn, Ladenburger Weg, Friedensstraße,
Mühltalstraße Lcke Bergstraße.

2. Ge°birgvansang: Hausackerweg, Neue Schloßstraße,
Klingenteich, Steigerweg oberhalb des Friedhofes, Albert-
Ueberle-Straße. »

Di« Umschaltung in eine andere Taxe darf n«r an diesen Grenz-
punrcen erfolgen.

Die Fahrgäste haben alS Fahrprris «nb Zuschlag nur diesenigen
Brträge zu bepchlen, die der Fahrprrisanzeiger angibt. Der Fahr-
vreiSanzeigcr darf bei Bestellung ber Droschke rrst ringeschaltet wer-
drn, wenn der Drofchkensührer sich am Bestell«ngsort gemeldet hat.

Fahrten nach auSwärtS, d. h. außerhalb der Gemar-
kung Heidelberg und Iiegelhausen, unterliegen ber freien Derein-
barung.

8 2. Ein auf Leinwand oder Pappdeckel aufgezogener, polizeilich
abgestempelter Abdruck deS TarifS ist an der Jnnensrite der Tren-
mmgswand zwischen Führersitz und Wageninnerem in auffälliger
Weise anzubringen.

8 3. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Destimmungen wer-
dcn, soweit nicht nach andcren Strafgesetzen höhere Strafen ver-
wirkt sind, gemäß 8 148 Iiff. 8 der Gewerbe-Ordnung mit Geld
oder mit Hast bestraft.

Mrdedroschkklilaris sur dle Stadt Seidelberg

Zeitfahrten-

Fahrzeit l und 2 Personen

V- Stunde 1.20

VsStunde 1.80

Vt Stunde 2.50

i Stunde 3.—

Jede weitcre Viertelstunde —75

3 und 4 Personen

1.50
2 —

3 —

4 —
i.—

Für Fahrten innerhalb des Stadtgebietes darf für leere Rück-
fahrt nichtS berechnet werden, dagcgen für leere Rückfahrt auS den
Vororten Schlierbach, Iiegclhausen, Wieblingen, Kirchheim, Rvhr-
bach die Hälfte des FahrpreiseS d« Hinfahrt.

Dei Fahrten mit Rückfahrt ist V, Stunde Aufenthalt an fedem
der genannten Orte mit eingerechnet. Wo mehrere Halteplätze ge-
nannt sind, kann die Aufenthaltszeit auch auf einem Halteplatz ver-
einigt werden.

b)Für Fahrten nach den Friedhöfen zu Beerdi-
gungen: Hin- und Rückfahrt.6 —K-«

O. Fahrten über die Dororte hina«S,

d. h. außerhalb der Gemarkungsgrenzrn Heidelbera, Rohrbach und
Iiegrlhausen, sowie sämtliche nicht rm Tarif enthaltenen Fahrten
unterlregen der freien Dereinbarung.

k- Fahrten mit festen Taxen ohne Rücksicht
auf bie Zahl der Persvnrn.

s) Für Fahrten nach folgenden Punkten:

1. Zur Besichtigung von Schloßbeleuchtungen ein-

schließlich der Abholung und Rückfahrt . . . 12 —

2. Schloß, einfache Fahrt.4.—

Hin- und Rückfahrt mit i Stunde Aufenthalt . 7.— Ht

3. Schloßhotel, einfache Fahrt.5.— L«

4. Schloß—Molkenkur, «infache Fahrt . ... 8 —

Hin- und Rückfahrt.iv.—

5. Schloß—Molkenkür—Kohlhof, einfache Fahrt . 15 —

Hin- und Rückfahrt.18.—

6. Philosophenweg und zurück durch die Stadt . . 7.—

7. Pbilosophenweg, Guckkastenweg, Hin- und Rück-

sahrt.12 —

8. Philosophenweg, Guckkastenweg, Stiftsmühle, Hin-

und Rückfahrt.15 —

v. Sepäck.

Gepäckstücke von 10 kx aufwärt- kosten da< Stück ... 50 Hzs.

Beförderung von Gepäck nach und von der Wohnung zum Fahr-
zeug wird besonderS berechnet.

L. Nachtfahrten.

Für Fahrten von 22—6 Uhr tritt ein Zuschlag von 50 °/° ein

?. Allgemeine Bestimmun-en.

Die vorstehenben Taxvorschriften gelten nur für die Befiel-
lungen, die auf drn öffentlichrn Halteplätzen oder bei den auf der
Straße fahrenden Kutschern unmittelbar gemacht werden

Bestellungen, die in der Wohnung deS KutscherS erfolgen, unter-
liegcn der freien Dereinbarung-

Beim Abholen von Fahrgästen erfolgt die Berechnung deS Fahr-
preise- ab Haltestellr.
 
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