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Adreßbuch für die Städte Heidelberg, Wiesloch und Umgebung: Adreßbuch für die Städte Heidelberg, Wiesloch und Umgebung — Heidelberg, Band 80.1943

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https://doi.org/10.11588/diglit.2525#0473

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406

Deutsche Reichsbahn: Sonntags- und Festtags-Rückfahrkarten. Sonstige Fahrpreisermäßigungen

2. Zuschläge für Fernschnrllzüge
«nd Frrnschnelltriebwazen:

Der Fernschnellzugzuschlag, der neben dem Schnellzugzuschlag
unter !. rrhoben wirb, beträgt für bO-Iüge (auch k'vt) «uf
Entfernungen

s) bis 3lX) km (Zone ^) für 1. und S. Klasse 2.— für

3. Klasse i — L«;

b) über 300 km (Ione 6) für i. und 2. Klasse 3.— für

3. Klasse 1.50 K.«.

Bei Benutzung von „I-"-Dügcn werden Preiszuschläge nach be-
svnderem Lar»s erboben. Außerdem wird bei l,-Aügen, die als
„V-Iüge mit besvnderem Tarif" bezeichnet sind, Schnellzugzuschlag,
und bei b-Iügen, die als „bv-Züge mit besonderem Tarif" be-
zeichnet sind, Schnellzugzuschlag und Fernschnellzugzuschlag erhobrn.

Die GeltungSdauer der Fahrausweisr, auch der als zur
Rückfahrt gültig grkennzeichneten, beträgt vier Lage. Die Gel-
tungsdauer beginnt mit dem Tage deS Ausgabestempels Die Reise
kann an einem beliebigen Tage innerhalb der Grltungsdauer an
getreten werden und muß spätestens um Mittemacht des letztrn
Geltungstages beendet srin. Die GeltungSdauer der Svnntags,
rückfahrkarten ist besonders gerrgelt.

Kinder biS zum vvlwndeten vierten Lebeiissahr, für di« kein
besvnderer Platz beansprucht wird, werden ohne Fahrausweis frei
'.-^'^-rt. Für Kinder vom vvllendeten vierten >»m vollendeten
zehnten LebcnSsahr und für sünzere Kinder, für bie ein besonderrr
Platz beansprucht wird, ist ein FahrauSweiS zum halben Fahrprris
(auch Iuschlag) »u lösen. Für zwe« solcher Kinder kann em Fahr»
ausweis zum vollen Fahrpreis gelöst werden.

Für Hunde ist der halbe Fahrpreis 3. Klasse für Persvnen-
züge zu brzahlen.

SomitaA und IesttagMWaWatten

SonntagSrückfahrkarten
werden nur für besonders bekanntgegcbene Derbinbungen ans-

gegebcn, siehe S. 38i.

Sonntagsrückfahrkarten gelten:
s) zu den Sonntagen

zur Hinfahrt am Sonnabend (Samstag) von 12 Uhr an und
am Sonntag;

zur Rückfahrt am Sonnabend (Samstag), am Sonntag, femer
am Montag bis 24 Uhr;

b) zu den Festtagen — Neusahrstag, GeburtStag deS Führrrs und
Reichskanzlers, Nationaler Feiertag des deutschen Dvlkes, Him-
melfahrtstag, Frvnleichnamstag, Peter- und Paulstag, Bußtag
und andcre vvn der Eisenbahnverwaltung besondcrs bekannt-
gegebene Festtage;

zur Hinfahrt am Tage vor bem Festtag von 12 Uhr ab und am
Fcsttag, zur Rückfahrt am Tag vor dem Fcsttag, am Festtag,
ferner am darauffolgenden Tag biS 24 Uhr.

Liegt ein Sonntag unmittelbar vor oder nach einem dieser Fest-
tage, so gelten die SonntagSrückfahrkarten

zur Hinfahrt am Tag vor den zusammenhängenden Sonn, odcr
Festtagcn von 12 Uhr an und an den beiden Sonn- und Fest-
tagen selbst,

zur Rückfahrt am Tag vor den zusammenhängenden Sonn-
und Festtagcn, an den beiden Sonn- und Festtagen selbst, ferner
am darauffvlgenden Tag bis 24 Uhr.

2st ein Sonntag von cincm dieser Festtage nur durch einen
dazwischen liegcnden Werktag getrennt, so gelten die Sonntags-
rückfahrkarten

zur Hinfahrt vom Tag vor dem ersten Sonn- oder Festtag von
12 Uhr an bis zum zweiten Svnn- oder Festtag,
zur Rückfahrt vom Tag vor dem ersten Sonn- oder Festtag bis
zum Tag nach dem zweiten Sonn- oder Festtag 24 Uhr-

c) zu Ostern

zur Hinfahrt vom Gründonnerstag von 12 Uhr an bis Oster-
montag;

zur Rückfahrt vom GründonnerStag bis DienStag nach Ostern
24 Uhr;

6) zu Pfingsten

zur Hinfahrt vom Freitag vor Pfingsten von 12 Uhr an bis
Pfingstmontag;

zur Rückfahrt vom Frcitag vor Pfingsten bis DienStag nach
Pfingsten 24 Uhr;

e) zu Weihnachten

zur Hinfahrt vom 23. Dezember von 12 Uhr an bis 26. De-
zember;

zur Rückfahrt vom 23. bis 27. Dezember 24 Uhr.

Fällt der 23. Dezember auf einen Sonntag, so gclten die Karten
zur Hinfahrt und Rückfahrt vom 22. Dezember von 12 Uhr an
Fällt der 27. Dezember auf eincn Sonntag, so gelten die Karten
zur Rückfahrt bis zum 28. Dezember 24 Uhr.

f) zu den Mittwochen (nur in Derbindungen, wo sie an Mitt-
wochen ausgegeben werden)

zur Hinfahrt am Mittwvch von 12 Uhr an; H

zur Rückfahrt am Mittwoch, femcr am Dvnnerstag biS 3 Uhr

Die Hinfahrt muß am Sonn- oder Festtag um 24 Uhr, bei
Gültigkcit über mehrere zusammenhängende Svnn- oder Festtage
am letzten Sonn- oder Festtag um 24 Uhr beendet sein.

Die Rückfahrt muß am Montag oder am Tag nach Festtagen
um 24 Uhr, am Donnerstag um 3 Uhr beendet sein.

Sonntagsrückfahrkarten können für die 2. und 3. Klasse auS-
gegeben werden. Ucbergang von der 3. zur 2. Klasse ist gestattet.
Hierfür wird der Untcrschied zwischen den ermäßigten Preisen bei-
der Klassen erhvben SonntagSrückfahrkarten gelten für alle Per-
sonenzüge. Eil-, Schnell-, k^v- und die in den Fahrplänen mit L
bezeichneten Iüge dürfen gegen Iahlung der vollen tarifmäßigcn
Iuschläge bcnutzt werdcn. Die Eisenbahnverwalttmg kann eiuzelne
Iüge ausschließen.

Fahrtunterbrechunß ist auf ber Hin- und Rückfahrt je
einmal gestattet, auch kann die Rückfahrt vvn einem UnterwegS-
bahnhvf angetteten werden-

FesttagSrückfahrkarten

wcrden während der großen Feste (Ostern, Pfingsten, Weihnachten)
mit verlängcrtrr Gültigkeit ausgegebcn — meist 7 bis 10 Lage —-
Näheres wirb in fedem Fall durch dic Presse, Aushänge usw. be-
kanntgegeben. Ermäßigung 33 V,»/«.

Fahrtunterbrechung ebenso wie bei anderen SonntagS-
karten auf der Hin- und Rückfahrt fe einmal.

Für AusflugSfahrten stehen ferner in einzelnen Der-
kehrsbeziehungen zur Derfügung: Mittwvchkarten, Rund-
reisekarten, Iehnerkarten.

Somtigt IahrprtlsemüßlMMgen

Fahrpreisermäßigungen für Schulfahrten, Iugendpflege «nd kinder-
rcich« Familien:

1. Schulfahrten*

2. Fahrten zur Jugendpflege *

3. Schülcrfahrkarten

4. Schülermvnatskarten

5. Ermäßigung für kinderreiche Familien*

Fahrpreisermäßigung für Urlaub-karten:

1. Urlaubskatten*

2. Feriensonderzugskatten *

5. Ostpreußenrückfahrkatten *

4. Schülerfahrkarten

s. Fahrscheinhcfte ;u crmäßigten Preisen (20 «/<>)*

6. Feste Rundreisekatten *

Fahrpreisrrmäßigungen für gemeinsame Reisen von Vereinen, grö-
ßeren Gesellschaften, Belegschaften usw.:

1. Gesellschaftsfahrten *

2. Kleine Sondcrzüqe*

* z. Zt. keine Ausgabe.

3. Gesellschaftssonderzüge*

4. Verwaltungssonderzüge *

5. Iehnerkatten*

Fahrpreisermäßigung für den BemfSverkehr:

1. Netz- und Bezirkskatten

2. Monats- und TeilmonatSkatten

3. Arbeiterwochenkatten

4. Kurzarbeiterwochenkarten

5. Arbciterrückfabrkatten

Sportvereinsmitglieder, deren Dereine dem Deutschen Reichs-
bund für Leibesübungen «ngchören, als Wettkämpfer und §u-
schauer, Fahrkatten für Kleingättner, deutsche KrieaSteilnehmer
und deutsche Kriegsbeschädigte, mittellose Blinde, Taubstumme
und Schwcrhörige, mittellosc Iöglinge und Pfleglinge vvn
BlindeN- und Waisenanstalten, hilfsbedürstige Kranke und für
Zwecke der öffentlichen Krankenpflege, Fahtten von Kindern
mittellvser Eltcrn in Ferienkolonien, gemeinnützige Theatrr-
unternehmungrn, Binnenschiffer.
 
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